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Herzinsuffizienz: Symptome & Diagnose

Eine leichte Herzinsuffizienz bleibt häufig unerkannt, weil die Betroffenen nur geringe Beschwerden aufweisen.Da die typischen Herzinsuffizienzpatientinnen und -patienten meist über 65 Jahre alt sind, werden die Symptome oft fälschlicherweise als Altersschwäche interpretiert. Häufig sind Kurzatmigkeit (Luftnot), Abgeschlagenheit, verminderte Belastbarkeit und schnelle Ermüdung bei körperlicher Betätigung erste Hinweise auf eine bestehende Herzschwäche. Die Hauptsymptome der Herzinsuffizienz werden durch die Flüssigkeitsansammlung bzw. Stauung sowie die schlechte Durchblutung hervorgerufen. Eine gezielte diagnostische Abklärung sollte möglichst früh erfolgen.

Welche Symptome können auftreten?

Folgende Symptome können auf eine Herzinsuffizienz hinweisen:

  • Kurzatmigkeit bzw. Luftnot zunächst nur bei körperlicher Aktivität wie Stiegensteigen, später auch bei leichteren Tätigkeiten wie Spazierengehen oder auch schon in Ruhe,
  • Husten/pfeifende Atmung (Giemen) vor allem im Liegen,
  • Gewichtszunahme,
  • geschwollene Knöchel,
  • Einschränkung der Leistungsfähigkeit, verminderte Belastbarkeit, starke Müdigkeit und Abgeschlagenheit,
  • Benommenheit, Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen,
  • Brustschmerzen, Herzrasen oder Herzstolpern,
  • Appetitmangel, Völlegefühl,
  • vermehrtes Wasserlassen während der Nacht.

Viele Betroffene leiden zusätzlich an Depressionen, da sie ihren Lebensalltag aufgrund der körperlichen Einschränkungen nicht mehr bewältigen können.

Die Herzinsuffizienz ist eine ernste chronische Erkrankung, die sich mit der Zeit tendenziell eher verschlimmert und das Leben verkürzen kann. Ihr Verlauf ist unvorhersehbar und bei jeder/jedem Betroffenen anders. Mit zunehmendem Fortschreiten der Erkrankung verschlimmern sich die Symptome und die Patientinnen/Patienten müssen häufiger im Spital aufgenommen werden.

Der symptomatische Schweregrad der Herzinsuffizienz wird nach der amerikanischen „New York Heart Association“ (NYHA) in vier Klassen eingeteilt. Dafür werden die Symptome Luftnot, allgemeine Erschöpfung sowie Herzklopfen in Ruhe oder bei Belastung herangezogen.

  • NYHA Klasse I: Betroffene können alltägliche Aktivitäten ohne Einschränkung bewältigen.
    NYHA Klasse II: Leichte Einschränkung der körperlichen Aktivität. Betroffene fühlen sich in Ruhe wohl, aber alltägliche körperliche Aktivität führt zu übermäßiger Atemnot, Herzklopfen oder allgemeine Erschöpfung.
  • NYHA Klasse III: Beträchtliche Einschränkung der körperlichen Aktivität. Betroffene fühlen sich in Ruhe wohl, aber bereits geringe körperliche Aktivität führt zu übermäßiger Atemnot, Herzklopfen oder allgemeine Erschöpfung.
  • NYHA Klasse IV: Betroffene sind nicht in der Lage, irgendeine körperliche Aktivitäten ohne Beschwerden durchzuführen. Die Beschwerden können auch schon in Ruhe bestehen. Jede körperliche Aktivität führt zu einer Verstärkung der Beschwerden.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Eine frühzeitige Diagnose ist wichtig, um durch eine gezielte Therapie das Fortschreiten der Erkrankung zu bremsen. In einem ausführlichen Gespräch (Anamnese) klärt die Ärztin/der Arzt ab, ob der Verdacht auf eine Herzinsuffizienz vorliegt oder Krankheiten bestehen, die zu einer Herzinsuffizienz führen können. Im Anschluss erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung und die Durchführung eines Elektrokardiogramms (EKG). Wenn alle diese Untersuchungen unauffällig sind, ist eine Herzinsuffizienz sehr unwahrscheinlich. Falls es irgendwelche Auffälligkeiten gibt, ist als nächstes die Durchführung einer Blutabnahme zur Bestimmung eines natriuretischen Peptids empfohlen. Wenn dieser Wert normal ist, kann eine Herzinsuffizienz ausgeschlossen werden. Falls das natriuretische Peptid erhöht ist, sollte eine Ultraschalluntersuchung des Herzens erfolgen, mit der die Verdachtsdiagnose Herzinsuffizienz erhärtet, die linksventrikuläre Auswurffraktion zur Einteilung in HFrEF, HFmrEF oder HFpEF bestimmt werden kann, und Hinweise auf die Ursache der Herzinsuffizienz gefunden werden können.

Zusätzliche diagnostische Verfahren wie Herz-Lungen-Röntgen, Lungenfunktionstests, Belastungstests, Kernspintomographie (MRT) des Herzens und Koronarangiographie, nuklearmedizinische Verfahren, Computertomographie (CT) oder eine Biopsie des Herzmuskels können bei ausgewählten Patientinnen/Patienten Anwendung finden.

Wohin kann ich mich wenden?

Kontaktieren Sie möglichst rasch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, wenn Sie folgende Beschwerden bei sich erstmals bemerken oder Ihnen eine Verschlechterung – speziell wenn Sie bereits wegen Herzinsuffizienz in Behandlung sind – auffällt:

  • Kurzatmigkeit: z.B. bei Belastung oder im Liegen,
  • Gewichtszunahme: mehr als zwei Kilogramm in drei Tagen,
  • Schwellungen (Ödeme): v.a. an den Knöcheln oder Unterschenkeln,
  • nachlassende Belastbarkeit im Alltag,
  • Schwindelgefühl oder Schwarzwerden vor den Augen beim Aufstehen,
  • anfallsweises Herzrasen oder Herzklopfen,
  • unregelmäßiger Herzschlag über mehrere Minuten,
  • Schmerzen oder Engegefühl in der Brust,
  • Fieber (über 38,5 Grad Celsius),
  • wässriger Durchfall,
  • Erbrechen,
  • anhaltender Husten trotz Einnahme entsprechender Medikamente,
  • wenn Sie aufrecht auf einem Stuhl sitzen müssen, um leichter atmen zu können,
  • wenn Sie nachts nicht mehr flach liegen können oder mehr Kopfkissen benötigen als gewöhnlich.

Rufen Sie die Notärztin/den Notarzt, wenn folgende Beschwerden auftreten:

  • heftige Luftnot,
  • Röcheln oder brodelnde Atmung,
  • Herzrasen mit Atemnot,
  • plötzlich einsetzende starke Schmerzen in der Brust,
  • anhaltender heftiger Schwindel, der nach dem Hinsetzen nicht aufhört oder sogar zu Ohnmacht geführt hat,
  • wenn Sie nur beim aufrecht Sitzen ausreichend Luft bekommen.

Bis zum Eintreffen der Notärztin/des Notarztes sollte sich die Patientin/der Patient schonen und aufrecht sitzen. Für Menschen, die alleine leben, kann ein Hausnotruf geeignet sein.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Deddo Mörtl

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