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Nachtblindheit

Um bei Dämmerung und Dunkelheit sehen zu können, sind u.a. spezielle Zellen (Rezeptoren) der Netzhaut notwendig – die Stäbchen. Sie vermitteln das Schwarz-Weiß-Sehen.

Kommt es zur Beeinträchtigung dieser Zellen in ihrer Funktion, ist die Sehfähigkeit bei Dämmerung und im Dunkeln eingeschränkt. Fallen die Stäbchen in ihrer Funktion (Dunkeladaptation) völlig aus, ist die/der Betroffene nachtblind.

Welche Ursachen hat eine Nachtblindheit?

Eine Nachtblindheit kann angeboren oder erworben sein:

  • Eine Nachtblindheit kann ein Frühsymptom für eine erbliche Erkrankung (Retinopathia pigmentosa) sein. Auch bei weiteren angeborenen Erkrankungen (z.B. Oguchi-Syndrom; kongenitale, stationäre Nachtblindheit) tritt sie auf.
  • Sie findet sich außerdem als ein Hinweis auf Vitamin-A-Mangel. Dieser kann etwa durch Mangelernährung, Resorptionsstörungen im Darm oder bei Leberzirrhose entstehen.

Neben der Funktionseinschränkung der Stäbchenzellen können Erkrankungen weiterer Strukturen des Auges (wie Hornhaut, Augenlinse und Sehnerv) sowie Erkrankungen (z.B. Malaria, Hyperthyreose) zu beeinträchtigtem Sehen auch bei Dämmerung sowie Dunkelheit führen.

Es kann zudem vorkommen, dass die Sehbehelfe (Brille bzw. Kontaktlinsen) falsch eingestellt sind und Patientinnen/Patienten deshalb annehmen, eine vermeintliche Nachtblindheit zu haben bzw. in der Nacht schlecht sehen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Augenärztin/der Augenarzt macht sich ein Bild von möglichen Beschwerden und führt verschiedene Tests und Untersuchungen durch. Um die Ursache der Beschwerden festzustellen – und andere Erkrankungen auszuschließen – werden z.B.

  • Untersuchungen des Gesichtsfeldes und des Augenhintergrundes vorgenommen.
  • Mithilfe eines speziellen Gerätes, des Adaptometers, kann die Augenärztin/der Augenarzt die Dunkeladaption des Auges bestimmen.
  • Die Überprüfung des Dämmerungssehens (Blendungsempfindlichkeit, Sofortadaption etc.) erfolgt ebenfalls mithilfe eines speziellen Gerätes, des Nyktometers.

Hinweis

Im Zuge des Erwerbs eines Führerscheins wird ausreichendes Dämmerungssehen überprüft. Der Erwerb kann unter Umständen mit Einschränkungen (z.B. Beschränkung auf Fahrten bei Tag, befristete Lenkerberechtigung) verbunden sein – oder die Lenkerberechtigung wird gegebenenfalls nicht erteilt.

Wie erfolgt die Behandlung?

Die Therapie orientiert sich an der Ursache der Nachtblindheit. Ist diese eine Folge von Vitamin-A-Mangel, wird das Vitamin in ausreichendem Maße zugeführt.
Für die angeborene Nachtblindheit (kongenitale stationäre Nachtblindheit) gibt es keine Therapie.

Liegen andere Erkrankungen dem beeinträchtigten Sehen bzw. den Adaptionsproblemen zugrunde (Trübung der Hornhaut oder Linse, Sehnerv- und Netzhauterkrankungen – z.B. Glaukom), werden diese behandelt. Verschiedene Maßnahmen können Betroffene unterstützen – z.B. ausreichende Lichtquellen in der Nacht.

Wohin kann ich mich wenden?

Augenärztinnen/Augenärzte diagnostizieren eine Nachtblindheit sowie deren Ursachen und leiten therapeutische Maßnahmen ein.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Michael Simon, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie

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