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Operationsassistenz

Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe. Darunter fallen z.B. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung von Patientinnen und Patienten, die operiert werden (inkl. An- und Abtransport) sowie die Assistenz bei der Lagerung der Patientinnen und Patienten.

Darüber hinaus fällt die Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich erforderlicher unsteriler Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Wartung und Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit in den Aufgabenbereich der Operationsassistenz.

Offizielle Berufsbezeichnung

Operationsassistent:in, vormals Operationsgehilfin und Operationsgehilfe.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine Ärztin oder einen Arzt, gegebenenfalls auch durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen.

Der Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst v.a.:

  • Annahme, Identifikation und Vorbereitung von Patientinnen und Patienten, die operiert werden (inkl. An- und Abtransport),
  • Assistenz bei der Lagerung der Patientinnen und Patienten,
  • Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich erforderlicher unsteriler Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Wartung und Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit
  • Bedienung unsteriler Geräte während einer Operation,
  • Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente,
  • Aufbereitung und Funktionskontrolle unsteriler Geräte und
  • Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Operationsraums, der Geräte und der Instrumente.

Wo arbeiten Operationsassistentinnen und Operationsassistenten?

Operationsassistentinnen und Operationsassistenten arbeiten in chirurgischen Abteilungen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenanstalten.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung in der Operationsassistenz umfasst mindestens 1.100 Stunden, wobei mindestens die Hälfte auf die praktische und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung entfällt. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Operationsassistenz.

Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) den Berufstitel Operationsgehilfin oder Operationsgehilfe hatten, sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Operationsassistent:in zu tragen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der Operationsassistenz werden über den Krankenhaus- bzw. Arztbesuch abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

  • Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG),BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
  • Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich

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