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Organspende von Verstorbenen: Todesfeststellung

Voraussetzung für die Durchführung einer Organentnahme ist die Feststellung des Todes durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn das Gehirn ohne Blut- und Sauerstoffversorgung bleibt, beginnen nach kurzer Zeit Gehirnzellen abzusterben. Schon nach wenigen Minuten sind die Hirnfunktionen unwiederbringlich erloschen. Durch intensivmedizinische Maßnahmen ist es möglich, Beatmung und Kreislauf künstlich aufrechtzuerhalten und so die Blutversorgung der anderen Organe zu gewährleisten. Ist jedoch bereits die gesamte Funktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms unwiederbringlich ausgefallen, so ist der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA) eingetreten. Der IHA ist der sichere Tod des Menschen.

Ursachen für den unwiederbringlichen Verlust der Hirnfunktionen sind z.B.

  • Hirnblutungen,
  • schwere Kopfverletzungen (Schädel-Hirn-Trauma),
  • Gehirntumore,
  • Atemstillstand oder
  • Herz-Kreislauf-Stillstand.

Koma und irreversibler Hirnfunktionsausfall: Die Unterschiede

Liegt ein Koma vor, sind die Hirnfunktionen teilweise erhalten und nachweisbar. Beim IHA sind alle Funktionen des Gehirns unwiederbringlich ausgefallen. Dieser Ausfall ist durch eine Reihe von speziellen Untersuchungen (z.B. Elektroenzephalographie) nachweisbar.

Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Der Tod eines Menschen muss durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt werden, die oder der weder die Entnahme des Organs noch die Transplantation durchführt und auch sonst an diesen Eingriffen nicht beteiligt oder durch sie betroffen ist.

Die Feststellung des Todes erfolgt nach dem Stand der Wissenschaft. Zur Vereinheitlichung der Vorgangsweise wurden vom Obersten Sanitätsrat (OSR) Empfehlungen zur Todesfeststellung erarbeitet und veröffentlicht.

Der IHA wird über eine fixe Abfolge verschiedener Untersuchungen festgestellt: Liegt eine primäre (z.B. Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutung) oder sekundäre Hirnschädigung (z.B. Sauerstoffunterversorgung nach Herzstillstand) vor, werden Vorgeschichte und Befunde der oder des Betroffenen erhoben. Vor Beginn der Todesfeststellung muss ausgeschlossen werden, dass die Untersuchungsergebnisse durch die Wirkung von Medikamenten oder anderer Substanzen verfälscht werden könnten.

Es erfolgen zwei klinische Untersuchungen. Dabei werden das fehlende Bewusstsein sowie das Fehlen sämtlicher Hirnstammreflexe (z.B. keine Pupillenreaktion auf Licht) überprüft und der Ausfall der Spontanatmung nachgewiesen. Im Anschluss werden ergänzende Untersuchungen gemacht, vorrangig die Elektroenzephalographie (EEG), mit der die elektrische Inaktivität des Gehirns gemessen und grafisch dargestellt werden kann. Die Untersuchungsergebnisse werden genau dokumentiert. Mit der Diagnose „Tod infolge eines unwiederbringlichen Hirnfunktionsausfalles bei erhaltenem Kreislauf“ oder „Tot nach anhaltendem Kreislaufstillstand“ ist der Tod eines Menschen eindeutig festgestellt.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung ÖBIG – Transplant

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Stephan Eschertzhuber

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