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Psychotherapie

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren zur Diagnostik und Behandlung psychischer, psychosozialer oder auch psychosomatisch bedingter Leidenszustände und krankheitswertiger Störungen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden. Zweck der Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu lindern oder zu heilen, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern sowie die Reifung, persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Offizielle Berufsbezeichnung

Psychotherapeut:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Im Zentrum der Psychotherapie stehen die Beziehung, der Austausch und das Gespräch zwischen der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten und der Patientin oder dem Patienten. Diverse Übungen – je nach psychotherapeutischer Methode – können diesen Austausch unterstützen bzw. festigen. In einer Psychotherapie geht es darum, die Patientinnen und Patienten in ihrer Entwicklung und bei der Suche nach einer Problemlösung oder Veränderung zu begleiten. Somit können sich Menschen mit seelischen Leiden selbst verstehen und helfen lernen. Es gibt verschiedene In Österreich anerkannte psychotherapeutische Methoden.

In fast allen Therapierichtungen der Psychotherapie ist Einzel- oder Gruppentherapie möglich; häufig wird auch Paar- und Familientherapie angeboten. Außerdem gibt es spezielle Angebote zur Kinder- und Jugendpsychotherapie. Auch die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen und Kleinkindern ist möglich. Beispiele für Krankheiten und Problemsituationen, bei denen Psychotherapie (unabhängig von/oder gemeinsam mit einer eventuell notwendigen ärztlichen Behandlung) Anwendung findet, sind:

  • Depressionen,
  • Burnout,
  • Ängste, die zur Einschränkung der Lebensqualität führen,
  • Suchterkrankungen, z.B.Alkoholabhängigkeit, Spielsucht etc. ,
  • funktionelle Störungen: Häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z.B. sexuelle Probleme (beispielsweise psychisch bedingte sexuelle Funktionsstörungen) oder Verspannungen der Muskulatur (z.B. im Nackenbereich). Da diese Symptome auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden können, ist eine medizinische Abklärung unumgänglich,
  • somatopsychische und chronische Erkrankungen,
  • Psychosomatische Erkrankungen (Krankheiten, die mit belastenden psychischen Problemen zusammenhängen),
  • Psychosen (z.B. Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis) und Persönlichkeitsentwicklungsstörungen,
  • Lebenskrisen oder belastende Ereignisse, wie z.B. eine schwere Erkrankung, Verlust der Partnerin oder des Partners etc.,
  • Krisen und Probleme in Partnerschaft und Familie,
  • Zwangsgedanken und -handlungen, die als belastend empfunden werden, z.B. immer wiederkehrende Gedanken oder der Zwang, sich ständig waschen zu müssen usw.

Wo arbeiten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten z.B. in Beratungsstellen, Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Ambulatorien oder in eigenen Praxen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten üben Psychotherapie freiberuflich oder in einem Angestelltenverhältnis aus.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten und die Zulassungsbedingungen dazu sind im Psychotherapiegesetz geregelt. Diese besteht aus einem allgemeinen Einführungsteil (Propädeutikum) im Gesamtausmaß von mindestens 1.315 Stunden und nach Absolvierung des Propädeutikums einem fachspezifischen Teil (Fachspezifikum) im Gesamtausmaß von mindestens 1.900 Stunden in einer der gesetzlich anerkannten psychotherapeutischen Richtungen. Das Absolvieren des Fachspezifikums kann in einigen Einrichtungen auch mit der Erlangung eines akademischen Grades verbunden sein. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine Eintragung in die Psychotherapeutenliste des BMSGPK erforderlich. Mit der Eintragung erhält die betreffende Person die Berechtigung, den Beruf eigenverantwortlich und selbstständig auszuüben. Es gibt zudem spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten z.B. für die Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von den Sozialversicherungsträgern bewilligten Kuraufenthaltes von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung.
Wissenswertes über den Kuraufenthalt und die damit verbundenen Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Im niedergelassenen Bereich

Eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie ist in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Abhängig vom Krankenversicherungsträger kann ein Selbstbehalt zu leisten sein. Wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin oder den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Krankenversicherungsträger leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt.

Weitere Informationen zu „Psychotherapie auf Krankenschein”, Kostenzuschüssen und Adressen niedergelassener Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden Sie unter Psychotherapie: Angebote und Adressen.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)

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