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Arbeitsbedingte Krankheiten

Derzeit gelten in Österreich ausschließlich im ASVG gelistete Krankheiten als Berufskrankheiten. Allerdings können Erkrankungen auch durch Berufstätigkeiten verursacht werden, die nichts mit physikalisch oder chemisch gefährlichen Substanzen zu tun haben. Wenn diese die Arbeit unmöglich machen oder durch die Arbeit verschlimmert werden, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Pflicht, nach möglichen Abhilfen zu suchen. Zusätzlich gibt es öffentlich zugängliche Unterstützungsangebote.

Da der versicherungstechnische Terminus „Berufskrankheiten“ sehr genau begrenzt ist, nennt man alle anderen Erkrankungen, die eventuell auch durch die Berufsarbeit entstanden sind, „arbeitsbedingte“ oder „arbeitsinduzierte“ Krankheiten. Dazu gehören sowohl psychische wie z.B. Depressionen oder Angststörungen als auch körperliche, wie z.B. Erkrankungen des Bewegungsapparats.

Psychische und psychosomatische Beschwerden

Hohe berufliche Stressbelastungen oder Arbeitssituationen mit wenig Lösungsspielraum verursachen oft hohen seelischen Druck. Eine Vielzahl von Erkrankungen kann die Folge sein. Arbeitsbedingte Erkrankungen können z.B. psychosomatischer Natur sein. Es treten körperliche Beschwerden auf, deren seelische Ursachen oft nicht gleich erkannt werden. Dazu zählen beispielsweise Erkrankungen der Haut wie Psoriasis, Krankheiten des Magen-Darm-Trakts, Beeinträchtigungen des Immunsystems wie Allergien, Asthma oder Tinnitus.

Überbelastungen an körperlichen und geistigen Tätigkeiten in Kombination mit schlechter Arbeitsorganisation, aufreibender Arbeitsumgebung oder schlechten sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz können eine Person an die Grenzen ihrer individuellen Leistungsfähigkeit bringen (Burnout). Beeinträchtigungen im Betriebsklima, unfaire Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber oder unkooperative Kolleginnen/Kollegen werden in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Arten von Belastungen immer vordringlicher wahrgenommen.

Bei all diesen Erkrankungen ist kaum nachweisbar, dass die Arbeitsbelastung ursächlich war. Tatsächlich resultieren sie oft aus einer Kombination von Beziehungs- oder familiären Problemen und Belastungen im Beruf.

Erkrankungen des Bewegungsapparates

Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Wirbelsäulenschäden etc. sind in Österreich keine Berufskrankheiten. Hier gilt der Grundsatz: Vorbeugen ist besser! Natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Muskel-Skelett-Erkrankungen wie etwa Kreuzschmerzen, Verspannungsschmerzen im Nacken und in den Schultern, schmerzende Knie oder geschwollene Knöchel durch die berufliche Arbeit hervorgerufen oder verstärkt werden. Da jedoch der privat verursachte Anteil an diesen Erkrankungen nie genau festgestellt werden kann, muss eine Anerkennung als Berufskrankheit ausscheiden.

Wenn solche Beschwerden die Arbeit unmöglich machen oder durch die Arbeit verschlimmert werden, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Pflicht, nach möglichen Abhilfen zu suchen. Vielleicht helfen schon eine andere Anordnung des Arbeitsplatzes, geänderte Abläufe oder eine andere Aufteilung von Tätigkeiten im Betrieb.

Überbetriebliche Unterstützungsangebote

Wenn die innerbetrieblichen Anpassungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, gibt es auch öffentlich zugängliche Unterstützungsangebote. Beispielsweise unterstützt das kostenfreie, überbetriebliche Programm Fit2Work:

  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, eine Lösung für Probleme am Arbeitsplatz zu finden oder andere Tätigkeitsbereiche zu entdecken;
  • Arbeitslose, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, neue Tätigkeitsbereiche zu entdecken und rasch wieder den beruflichen Einstieg zu schaffen.

Mit Hilfe eines Internet-Selbsttests können Sie überlegen, ob Sie diese Gelegenheit nützen wollen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Oliver Wehner

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