Medizinphysik
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und rechtliche Grundlagen
Medizinphysiker:in bzw. Medizinphysiker. Die Tätigkeit von Medizinphysiker:innen ist in Österreich durch das Strahlenschutzrecht geregelt. In der Strahlentherapie ist der Einsatz von Medizinphysiker:innen verpflichtend vorgeschrieben. In der Nuklearmedizin sowie in der interventionellen und diagnostischen Radiologie müssen Medizinphysiker:innen je nach Art und Umfang der medizinischen Exposition herangezogen werden.
Die Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP) ist die freiwillige wissenschaftliche und fachliche Interessenvertretung.
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Medizinphysiker:innen unterstützen v.a. Ärztinnen und Ärzte und Radiologietechnologinnen und Radiotechnologien in allen physikalischen, technischen und strahlenschutzrelevanten Fragestellungen. Ein zentraler Aufgabenbereich ist der Strahlenschutz von exponierenden Personen, Personal und Umwelt.
Zu den Kernaufgaben zählen insbesondere:
- die Berechnung, Messung und Bewertung von Strahlendosen (Dosimetrie),
- die Planung, Einführung und Optimierung diagnostischer und therapeutischer Verfahren,
- die geräte- und patientenspezifische Qualitätssicherung einschließlich regelmäßiger Qualitätskontrollen,
- die Risikobewertung und Optimierung medizinischer Strahlenanwendungen.
In der Strahlentherapie sind Medizinphysiker:innen maßgeblich an der Bestrahlungsplanung beteiligt und stellen sicher, dass die geplante Dosis präzise, wirksam und sicher appliziert wird. In der Nuklearmedizin und Radiologie tragen sie zur Optimierung der Bildqualität bei gleichzeitiger Minimierung der Strahlenbelastung bei.
Darüber hinaus übernehmen Medizinphysiker:innen häufig die Funktion von Strahlenschutzbeauftragten, führen Schulungen durch, erstellen Gutachten und beraten Einrichtungen in allen Fragen des medizinischen Strahlenschutzes. In geringerem Umfang sind sie auch in angrenzenden Bereichen wie der Magnetresonanztomographie (MRI), der optischen Bildgebung oder in forschungsnahen technischen Anwendungen tätig.
Einsatzorte
Medizinphysiker:innen arbeiten überwiegend in Einrichtungen, in denen ionisierende Strahlung medizinisch eingesetzt wird, insbesondere:
- in Krankenanstalten mit Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder Radiologie,
- in onkologischen Zentren und spezialisierten Ambulatorien,
- in interventionellen radiologischen Einrichtungen.
Darüber hinaus sind sie in akkreditierten Prüf- und Servicestellen, in Forschung, Wissenschaft und Lehre sowie an medizinischen Universitäten tätig. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht vorgesehen.
Ausbildung und Fachanerkennung
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium der Physik oder der Biomedizinischen Technik auf entsprechendem Qualifikationsniveau. In der Praxis setzt dies in der Regel einen Masterabschluss oder ein gleichwertiges Diplomstudium voraus. Darauf aufbauend kann eine postgraduale Ausbildung in Medizinischer Physik absolviert werden, die theoretische Inhalte und eine strukturierte praktische Ausbildung im klinischen Umfeld umfasst.
Die Qualifikation Fachanerkannte:r Medizinphysiker:in wird nach den Vorgaben des Strahlenschutzrechts erworben. Die fachliche Anerkennung erfolgt durch die Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP). Voraussetzung ist neben der theoretischen Ausbildung eine mehrjährige praktische Tätigkeit unter Anleitung.
Hilfreiche Links
- Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP)
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
- Rechtsinformationssystem (RIS) – Strahlenschutzrecht
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege