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Elektronischer Impfpass (eImpfpass)

Der elektronische Impfpass (auch eImpfpass) wird in den nächsten Jahren den klassischen Papierimpfpass nach und nach ablösen. Der eImpfpass bringt zahlreiche Vorteile  – für Personen, die sich impfen lassen, für Gesundheitsdienstanbieter, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung.

Genau wie beim klassischen Impfpass in Papierform werden im eImpfpass zukünftig alle Impfungen eingetragen, die eine Person erhalten hat. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert.

Man kann seine Impfungen über das ELGA-Portal im eImpfpass einsehen und ausdrucken. 

Hier kommen Sie zum ELGA-Portal Login.

Der eImpfpass ist gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) eine eHealth-Anwendung. Als technische Basis dient die ELGA-Infrastruktur.

Der eImpfpass ist im ELGA-Portal aufrufbar, jedoch kein Teil von ELGA. Der eImpfpass nützt die technische ELGA-Infrastruktur, es sind für ihn aber andere rechtliche Bestimmungen maßgeblich. So gibt es für den eImpfpass keine Abmeldemöglichkeit. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr eImpfpass auch dann zur Verfügung steht, wenn Sie sich von ELGA abgemeldet haben.

Hinweis

Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Gelbfieber auf Papierbasis geordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.

Informationen zum eImpfpass: www.elga.gv.at/e-impfpass

Hier kommen Sie zum Erklärvideo eImpfpass (ELGA GmbH):

Welche Informationen enthält mein eImpfpass?

Der eImpfpass enthält zumindest jene Daten, die auch im Papierimpfpass stehen: Angaben zum Impfstoff, zur verabreichten Impfung, zur Bürgerin und zum Bürger und zum impfenden oder speichernden Gesundheitsdiensteanbieter.

Werden die Impfdaten auf der e-card gespeichert?

Nein. Die Impfdaten werden im zentralen Impfregister gespeichert. Die e-card braucht man nur, um sich identifizieren zu können.

Wo werden die Impfeinträge gespeichert?

Die Impfdaten werden im zentralen Impfregister gespeichert. Dabei wird besonderer Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen orientieren sich an den ELGA-Standards, die bei der Speicherung der Daten der eMedikation bzw. des eBefunds angewendet werden.

Wie werden die Impfungen im eImpfpass eingetragen?

Man kommt mit der e-card oder einem Ausweis zur Impfung. Grippeimpfungen, Corona-Schutzimpfungen, HPV-Impfungen und Impfungen gegen Affenpocken müssen verpflichtend im eImpfpass eingetragen werden. Sämtliche andere Impfungen sind ebenfalls technisch eintragbar. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre erhaltenen Impfungen über das ELGA-Portal einsehen (Button „Login ELGA“ auf www.gesundheit.gv.at rechts oben).

Auch zurückliegende Impfungenz.B. aus dem gelben Papierimpfpass – kann man in das elektronische Impfregister nachtragen lassen kann. Dann sind auch diese Impfungen im eImpfpass dokumentiert. 

Kann ich meinen eImpfpass selbst ausdrucken?

Ja. Der eImpfpass verfügt über die Funktion, die bestehenden Impfungen als Übersicht auszudrucken. Dazu müssen Sie sich im ELGA-Portal einloggen (Button „Login ELGA“ auf www.gesundheit.gv.at rechts oben).

Der Ausdruck des Impfnachweises im eImpfpass kann auch im PDF-Format erstellt werden und dann bequem z.B. am Handy abgespeichert und mitgeführt werden.

Kann ich den eImpfpass auch ausdrucken lassen?

Ja. Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch der betroffenen Personen den eImpfpass sowie die Protokolldaten aus. Dafür steht das Formular eImpfpass (PDF, 120 KB) zur Verfügung. Die ELGA-Ombudsstelle erteilt keine inhaltlichen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten. Diese sind ausschließlich qualifizierten Stellen, wie z.B. einer Ärztin oder einem Arzt, vorbehalten. In diesem Zusammenhang steht auch das Recht auf Auskunft über den eImpfpass im ELGA-Portal (Zugang unter www.gesundheit.gv.at). Möchte eine Bürgerin oder ein Bürger Einsichtnahme bzw. Ausdruck der Protokolldaten, so ist dies im Rahmen der Einsicht/des Ausdruckes der Immunisierungsdaten mitumfasst.

Wer unterstützt mich bei datenschutzrechtlichen Anliegen?

Gemäß § 2 Z 14 in Verbindung mit § 24e GTelG 2012 können sich Personen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem eImpfpass schriftlich an die ELGA-Ombudsstelle wenden.

Kann man sich vom eImpfpass abmelden?

Nein, eine Abmeldung vom eImpfpass ist nicht möglich. Gerade die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die öffentlichen Gesundheitsbehörden österreichweite Daten über den Verlauf einer ansteckenden Krankheit zur Verfügung haben, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Um zum Beispiel die Durchimpfungsraten der Bevölkerung zu wissen, braucht es eine lückenlose Dokumentation aller Impfungen. Wenn nicht alle Impfungen erfasst werden, kann es zu falschen Ergebnissen kommen.

Wohin kann ich mich bei Fragen zum eImpfpass wenden?

Die ELGA-Serviceline ist werktags von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 050 124 4411 in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Sie bietet Informationen und Unterstützung bei Fragen zum eImpfpass.

Letzte Aktualisierung: 24. April 2025

Erstellt durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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