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Alkohol im Unternehmen

Problematischer Alkoholkonsum und Alkoholabhängigkeit stellen Unternehmen nicht nur vor wirtschaftliche Herausforderungen. Sie haben vielerlei Auswirkungen, unter anderem auf das Arbeitsklima. Meist zeigen sich bei Betroffenen Veränderungen, z.B. des Verhaltens, Äußeren und/oder der Arbeitsleistung. Häufige Abwesenheit, Fehl- bzw. Krankenstandstage, aggressives Verhalten, aber auch Stimmungsschwankungen und Vernachlässigung des Äußeren sowie Alkoholgeruch etc. können Anzeichen für Probleme sein.

Was Vorgesetzte tun (müssen)

Der Konsum von Alkohol beeinflusst Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsfähigkeit. Arbeitsverhalten und Arbeitsleistung sind durch einen riskanten Konsum beeinträchtigt. Vorgesetzte müssen rasch reagieren, wenn klar wird, dass die Arbeit (akut) beeinträchtigt ist. Das Unternehmen ist dabei mit menschlichen Problemen und Leistungsproblemen konfrontiert und unterliegt auch zusätzlich gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist beispielsweise verpflichtet, Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu treffen (gemäß Fürsorgepflicht, geregelt in § 18 Angestelltengesetz und § 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)).

Problematischer Alkoholkonsum – vorbeugende Maßnahmen

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit anderen Tätigkeiten zu beschäftigen bzw. vom Arbeitsplatz zu verweisen. Auch bei möglichen Auffälligkeiten, die die Arbeit beeinträchtigen und auf einen hohen und regelmäßigen Alkoholkonsum deuten, sollten sie möglichst früh einschreiten. Dies wird beispielsweise in Form eines oder mehrerer Gespräche getan (Interventionsgespräche). Unternehmen können zudem vorbeugend tätig sein und Suchtprävention (Suchtpräventionsprogramme) im Betrieb verankern. Mitentscheidend für die Art und Weise, wie mit Alkohol im Unternehmen umgegangen wird, ist die eigene Unternehmenskultur.

Einen problematischen Alkoholkonsum können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Ebene eines Betriebes zeigen, so auch Vorgesetzte.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Fall nicht verpflichtet, das Gespräch mit der/dem betroffenen Vorgesetzten zu suchen. Sie können für sich selbst Unterstützung in Anspruch nehmen und auf Hilfestellungen zurückgreifen, z.B. bei spezialisierten Beratungsstellen, einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt oder einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt (z.B. für Allgemeinmedizin). Des Weiteren können sie sich an Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder Psychologinnen/Psychologen wenden. Vielleicht gibt es im Unternehmen auch ein Alkoholpräventionsprogramm, das Infos zum Umgang mit der Situation bietet.

Die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten stehen auch Betroffenen selbst zur Verfügung.

Weitere Informationen

Broschüren mit Wissenswertem zu Alkohol, präventiven Maßnahmen und zur Durchführung von Interventionsgesprächen etc.:

Websites mit umfassenden Infos zu Alkohol am Arbeitsplatz sowie Infomaterialien:

Weitere Informationen zu Alkohol sowie Abhängigkeit, möglichen Anzeichen übermäßigen Trinkens und zu Abhängigkeit finden Sie unter:

Informationen zu Arbeitsrecht, Kündigung und Entlassung finden Sie bei

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Andrea Lins-Hoffelner, MBA

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