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Arbeitslosigkeit: Was jetzt?

Der Verlust des Arbeitsplatzes kann zu einem einschneidenden Erlebnis werden. Plötzlich befindet man sich in einer völlig neuen Lebenssituation, in der man sich erst zurechtfinden muss. Welche Amtswege muss ich erledigen, welche finanziellen Beihilfen stehen mir zu, bin ich noch krankenversichert? Diese und viele weitere Fragen können in der neuen Situation beschäftigen und Sorgen bereiten. Auf einige der Fragen können Sie hier Antworten finden.

Wie erfolgt die Meldung der Arbeitslosigkeit?

Die erste und wichtigste Anlaufstelle bei Jobverlust ist das Arbeitsmarktservice (AMS). Geschäftsstellen gibt es in allen Bundesländern und größeren Städten.

Um offiziell als arbeitslos zu gelten, ist es notwendig, sich beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos zu melden. Welche Geschäftsstelle zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort.

Die Meldung erfolgt am besten:

  • über das e-AMS-Konto,
  • über das Internet mittels des Online-Service des AMS,
  • per Post oder Fax mittels Formular,
  • telefonisch oder per E-Mail der für Sie zuständigen AMS Geschäftsstelle.

Hinweis

Wenn Sie sich arbeitslos melden, haben Sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Unterstützung. Dafür muss ein eigener Antrag gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Beim AMS arbeitslos melden

Alles Wissenswerte zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie im Online-Ratgeber des AMS.

Wann muss die Arbeitslosigkeit gemeldet werden?

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich beim AMS melden. Erfolgt die Meldung erst später, können Lücken im Leistungsbezug und in der Kranken- und Pensionsversicherung entstehen.

Am besten melden Sie sich beim AMS, sobald Sie wissen, wann das Arbeitsverhältnis enden wird – also noch, bevor Sie arbeitslos sind. Im Regelfall ist es ausreichend, innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich beim AMS vorzusprechen. Zur Abklärung der genauen Modalitäten der Vorsprache und Antragstellung wird eine vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice empfohlen.

Um sich besser auf das Erstgespräch beim Arbeitsmarktservice vorzubereiten, ist es hilfreich, sich bereits vorab zu informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind. Da es individuell unterschiedlich sein kann, welche Unterlagen erforderlich sind, ist es ratsam, sich beim AMS telefonisch zu erkundigen.

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

Neben dem „klassischen“ Arbeitslosengeld gibt es verschiedene, weitere finanzielle Leistungen des AMS, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen gebühren, z.B. Notstands- oder Überbrückungshilfe.

Nach Ihrem Erstgespräch beim AMS steht Ihnen Ihre persönliche Beraterin/Ihr persönlicher Berater bei allen Fragen bezüglich Finanzen, Jobsuche und Fördermöglichkeiten in den Bereichen Qualifizierung, Beschäftigung und Unterstützung zur Seite. Zuallererst wird geklärt, ob Sie einen Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung haben. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, gibt es verschiedene weitere finanzielle Leistungen des AMS, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Ihre Beraterin/Ihr Berater bespricht dies mit Ihnen persönlich.

Eine Übersicht möglicher Leistungen finden Sie auf der Website des AMS.

Wie gestalte ich die Jobsuche am besten?

Neben dem über das AMS angebotene Jobportal eJob-Room können bei der Jobsuche weitere arbeitsmarktpolitische Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE, abrufbar über das jeweilige AMS/Bundesland) hilfreich sein.

Idealerweise nehmen Sie auf der Arbeitssuche mehrere Informationskanäle in Anspruch, um auch kein Angebot zu verpassen. Das Internet und die meisten Tageszeitungen bieten Jobbörsen und Karrierebeilagen mit Stelleninseraten. Viele Online-Jobportale stellen kostenlose Suchagenten zur Verfügung, in denen Sie Ihr persönliches Suchprofil speichern können und automatisch über geeignete freie Stellen informiert werden. So haben Sie einen lückenlosen Überblick. Auf vielen Portalen können zudem kostenlos Stellengesuche inseriert werden.

Hinweis

Sobald Sie wieder eine Anstellung gefunden haben, ist es wichtig, das AMS darüber zu informieren.

Was ist eine Initiativbewerbung?

Bei einer Initiativbewerbung schreiben Sie ein Unternehmen an, ohne dass eine konkrete Stelle ausgeschrieben ist. Unterschätzen Sie nicht die Wirkung von Initiativbewerbungen: Hier können Sie Ihre Fertigkeiten und Ihr Interesse für das Unternehmen sehr gut herausarbeiten. Sollte die Initiativbewerbung nicht sofort zu einem Job verhelfen, wird diese eventuell für eine später ausgeschriebene Stelle in Evidenz gehalten.

Tipp

Es ist auch gut, das soziale Umfeld über die eigene Arbeitssuche zu informieren. Häufig ergeben sich daraus Kontakte und Chancen, die zu einem guten Job verhelfen können.

Bin ich während der Arbeitslosigkeit krankenversichert?

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bzw. auf eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU), sind Sie – gegebenenfalls auch Ihre Angehörigen – während der Zeit des Bezugs automatisch krankenversichert. Steht Ihnen keine derartige Unterstützung zu und besteht auch keine Möglichkeit einer Mitversicherung bei einer/einem Angehörigen, müssen Sie sich selbst krankenversichern.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Kann ich eine Rezeptgebührenbefreiung beantragen?

Unter Arbeitslosigkeit kann eine Befreiung von der Rezeptgebühr sowie vom Serviceentgelt für die E-Card beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das monatliche Nettoeinkommen aller in der Hausgemeinschaft lebenden Personen bestimmte Richtsätze nicht übersteigt. Da das Arbeitslosengeld nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt wird, wird das monatliche Nettoeinkommen umgerechnet auf 14 Monate. Den Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung müssen Sie mit der Bestätigung über Ihren Leistungsbezug bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.

Weitere Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag erhalten Sie bei der Österreichischen Sozialversicherung.

Darf ich während der Arbeitslosigkeit dazuverdienen?

Um die finanzielle Situation während der Arbeitslosigkeit aufzubessern, kann auch zusätzlich geringfügig gearbeitet werden. Bedenken Sie, dass jede Form der Erwerbstätigkeit dem AMS gemeldet werden muss. Sprechen Sie daher unbedingt vorher mit Ihrer AMS-Beraterin/Ihrem AMS-Berater.

Darüber hinaus kann auch eine ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit Freude bereiten und Sinn geben. Eventuell ergeben sich so neue soziale Kontakte, die auch bei der Jobsuche hilfreich sein können. Auf der Website www.freiwilligenweb.at finden Sie eine Auflistung sämtlicher Organisationen, bei denen Sie ehrenamtlich mitarbeiten können. Ob und inwieweit diese Tätigkeiten Ihren Leistungsbezug beeinträchtigen können, besprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Roland Sauer

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Ich möchte gesund bleiben

Gesund sein heißt, sich rundum wohlfühlen. Aber welche Lebensgewohnheiten halten den Körper fit und die Seele im Gleichgewicht? Erfahren Sie mehr zu ausgewogener Ernährung, regelmäßiger Bewegung, Psyche, Stress etc. 

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