
Jugendlichenuntersuchung
Berufstätige Jugendliche zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können bei bestehender Pflichtversicherung einmal im Jahr zur Jugendlichenuntersuchung gehen. Bei der ärztlichen Untersuchung werden eventuelle Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Probleme abgeklärt sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen angesprochen. Krankheiten und Risiken können möglichst früh erkannt werden, idealerweise bevor sie Probleme bereiten. Auch notwendige Behandlungen können frühzeitig begonnen und Krankheitsfolgen eventuell vermieden, abgeschwächt oder verzögert werden.
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zuletzt aktualisiert 27.04.2021
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