
Das ärztliche Aufklärungsgespräch
Jede Patientin/jeder Patient das Recht, von der Ärztin/vom Arzt aufgeklärt zu werden. Das ärztliche Aufklärungsgespräch umfasst die Unterrichtung der Patientin/des Patienten über die Art, den Umfang und die Schwere seiner Erkrankung, die Diagnostik und die möglichen therapeutischen Maßnahmen im Rahmen einer Heilbehandlung. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für das Vertrauensverhältnis Arzt – Patient. Was Sie Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt in einem therapeutischen Gespräch erzählen, bleibt geheim.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 12.05.2020
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