Bleaching (Zahnaufhellung)

Strahlend weiße Zähne gelten als Schönheitsideal. Jeder Mensch kann selbst wesentlich dazu beitragen, dass seine Zähne hell bleiben: durch konsequente richtige häusliche Zahnpflege verbunden mit dem weitgehenden Verzicht auf färbende Genussmittel wie Kaffee, bestimmte Teesorten, Rotwein und v.a. Nikotin. In der zahnärztlichen Praxis können Verfärbungen, die auf der Zahnoberfläche aufgelagert sind, durch gründliche professionelle Zahnreinigung entfernt werden. Hartnäckige Verfärbungen können im Anschluss daran mithilfe von Bleichverfahren (Bleachings) bekämpft werden. Bei den verfügbaren Methoden zur Zahnaufhellung werden externes und internes Bleaching sowie Bleaching mittels Laser oder UV-Licht unterschieden.

Externes Bleaching

Bei diesen Zahnaufhellungsverfahren werden Bleichmittel extern (von außen) auf die Zähne aufgebracht. Dadurch sollen in den oberen Zahnschmelzschichten eingelagerte färbende Substanzen sowie die gelben Farbstoffe des Zahnbeins (Dentin) chemisch in farblose Reaktionsprodukte umgewandelt werden. Die Bleichmittel – meist Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid – stehen meist als Gel zur Verfügung und sind in dieser Darreichungsform leicht zu handhaben und aufzutragen. Anwendungsgebiete für externes Bleaching sind Verfärbungen, die in die obersten Schichten des Zahnschmelzes eingedrungen sind, beispielsweise altersbedingt. Für das externe Bleaching stehen drei unterschiedlich aufwendige Verfahren zur Wahl:

  • Bleichbehandlung in der zahnärztlichen Praxis: Bei dieser aufwendigen Therapie werden in mehreren Sitzungen hoch konzentrierte Bleichprodukte angewendet. Da mit zunehmender Konzentration die Komplikationsrate steigt, bleibt diese Methode besonders schwerwiegenden Fällen vorbehalten.
  • Häusliche Bleichbehandlung unter zahnärztlicher Anleitung: Dieses vergleichsweise risikoarme Verfahren ist einfach in der Anwendung, fordert allerdings von der Patientin/dem Patienten einiges an Zuverlässigkeit und Ausdauer. Er/sie erhält von der Zahnärztin/dem Zahnarzt eine spezielle Schiene (im Dentallabor individuell hergestellt oder industriell gefertigt), in die ein Bleichgel eingebracht wird und die über sieben bis zehn Tage unter regelmäßiger Kontrolle getragen werden muss.
  • Häusliche Bleichbehandlung mit frei verkäuflichen Bleichmitteln: Dieses Verfahren birgt im Vergleich zum angeleiteten häuslichen Bleichen deutliche Risiken. Es handelt sich entweder um Bleichgele, die beispielsweise auf einer Folie aufgebracht sind, oder um Lacke, die mit einem Pinsel aufgetragen werden. Mögliche Komplikationen reichen von vorübergehenden Schmerzreaktionen über lokale Entzündungen und Überempfindlichkeit bis zu dauerhaften Schäden an der Zahnsubstanz. Darüber hinaus lässt sich nicht jede Zahnfarbe aufhellen, das Bleichergebnis ist somit nicht vorhersagbar.

Internes Bleaching

Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Aufhellung eines v.a. durch Blutabbauprodukte und Eiweißzerfallsstoffe verfärbten devitalen (marktoten) wurzelbehandelten Zahnes. Das Bleichmittel (meist Mischungen aus Wasserstoffperoxid und Natriumperborat) wird von der Zahnärztin/dem Zahnarzt für einige Tage in den Zahn eingebracht und soll unter dichtem Verschluss seine Wirkung für zwei bis vier Wochen bis zum gewünschten Aufhellungsergebnis entfalten. Während dieser Zeit sind regelmäßige zahnärztliche Kontrollen erforderlich.

Bleaching mittels Laser oder UV-Licht

Dabei wird meist Wasserstoffperoxid als Bleichmittel auf die Zähne aufgebracht und mit Laser- oder UV-Licht aktiviert. Meistens sind mehrere Sitzungen erforderlich, um ein ansprechendes Ergebnis zu erzielen.

Wohin kann ich mich wenden?

Zahnaufhellungen mittels frei verkäuflichen Bleichmitteln sind mit gewissen Risiken verbunden. Daher sollten Bleichbehandlungen in Zahnarztpraxen bzw. unter zahnärztlicher Anleitung bevorzugt werden.

Wie erfolgt die Abdeckung die Kosten?

Da Zahnaufhellungen aus rein ästhetischen Gründen erfolgen, werden die Kosten dafür nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen und sind zur Gänze selbst zu bezahlen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR Dr. Ronald Palman

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