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Vergiftung: Pilze

Pilzvergiftungen entstehen entweder infolge von Verwechslungen zwischen Speise- und Giftpilzen oder durch den Verzehr verdorbener Pilze. Schwere Pilzvergiftungen können z.B. zu ernsthaften Schäden an Leber und Nieren führen oder sogar tödlich verlaufen. Besonders tückisch ist, dass bei schwerwiegenden Vergiftungen die Symptome teilweise erst sechs bis 24 Stunden nach dem Verzehr auftreten.

Bei Vergiftungsverdacht gilt in jedem Fall: frühzeitig Vergiftungsinformationszentrale 01 406 43 43 kontaktieren, um Gefährdung abzuschätzen.

Was sollte im Umgang mit Pilzen beachtet werden?

  • Verzichten Sie auf den Verzehr selbst gesammelter Pilze, wenn Sie sich nicht sehr gut auskennen oder die Pilze nicht fachgerecht bestimmt wurden.
  • Von einer Internet-Recherche zur Pilzbestimmung ist abzuraten. Zuverlässige Beratung zur Pilzbestimmung erhalten Sie u.a. beim Marktamt (MA59, Pilzberatung) sowie in österreichweiten Pilzberatungsstellen.
  • Bei Pilzen aus dem Handel sind generell eher keine Vergiftungen zu erwarten; auf Märkten, Restaurants etc. fragen Sie im Zweifel nach, ob die Pilze kontrolliert wurden.
  • Pilze verderben schnell, sie sollten daher möglichst frisch zubereitet und verzehrt werden. Zu lange oder falsch gelagerte Pilze (z.B. ungenügende Kühlkette) können zu Vergiftungserscheinungen führen.
  • Pilze sollten nicht in Plastiksäcken gesammelt oder aufbewahrt werden, weil sie dadurch rascher verderben. Besser geeignet sind z.B. ein luftiger Korb oder eine Stofftragetasche.
  • Rohe Pilze sind im Allgemeinen giftig! Auch ungenügend gegart bzw. gedünstet sind sie oft unbekömmlich. Achten Sie auf die richtige Zubereitung.
  • Wärmen Sie Pilzgerichte nicht wieder auf.
  • Pilze sind generell eher schwer verdaulich (vor allem für kleine Kinder!), daher nie in großen Mengen verzehren.

Mehr zum Thema: Pilzvergiftungen vorbeugen

Welche Symptome können bei einer Pilzvergiftung auftreten?

Die Symptome, die nach dem Verzehr giftiger Pilze auftreten können, sind vielfältig und hängen davon ab, um welchen Pilz es sich handelt. Häufig kommt es zu Magen-Darm-Beschwerden (Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall). Je nach Giftstoff können weitere Symptome wie z.B. Halluzinationen, Schwindel, Pulsanstieg, Blutdruckabfall, Schweißausbrüche, Hitzegefühl, Krampfanfälle oder Bewusstlosigkeit hinzukommen.

Achtung

Bei plötzlichen Symptomen nach einem Pilzgericht sollten Sie immer an eine Vergiftung denken! Je nach Pilz können sich die Beschwerden auch erst bis zu 24 Stunden nach der Einnahme bemerkbar machen. Im Zweifelsfall immer ein Krankenhaus aufsuchen!

Knollenblätterpilz (Amanita phalloides)

90 Prozent aller schweren Pilzvergiftungen werden durch den Knollenblätterpilz verursacht. Dabei treten folgende Symptome auf:

  • bis 24 Stunden nach dem Verzehr (im Durchschnitt nach sechs bis zwölf Stunden): wiederholte heftige und schwere Brechdurchfälle (choleraartig),
  • nach 48 bis 72 Stunden schwere Leberschädigung mit Nierenversagen und Leberkoma. Es besteht Lebensgefahr!

Hinweis

Wenn ein Pilzgericht aus verschiedenen Pilzen zubereitet wurde, ist die Latenzzeit nicht verlässlich!

Bei plötzlichen Brechdurchfällen nach Pilzgerichten mit langer Latenzzeit (6–24 Stunden) sollten Sie immer an eine Knollenblätterpilzvergiftung denken.

Was ist nach der Einnahme giftiger Pilze zu tun?

Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung gehen Sie wie folgt vor:

  • Umgehend Vergiftungsinformationszentrale 01 406 43 43 kontaktieren bzw. bei schweren Symptomen Notruf 144 wählen.
  • Geben Sie am Telefon so genau wie möglich bekannt:
    • Was wurde gegessen?
    • Woher stammen die Pilze (gekauft oder gesammelt?)
    • Wie viel wurde gegessen?
    • Wann wurden die Pilze gegessen?
    • Welche Beschwerden hat die/der Betroffene?
    • Wer hat sonst noch davon gegessen?
  • Heben Sie wenn möglich Reste der eingenommenen Pilze auf, und bringen Sie ins Krankenhaus mit.
  • Den Mund mit Wasser ausspülen
  • Niemals Erbrechen auslösen!

Hinweis

Alle Personen, die die gleichen Pilze/das gleiche Gericht verzehrt haben, sollten sich vorsorglich untersuchen lassen!

Bei Bewusstlosigkeit:

  • Halten Sie die Atemwege frei. Bei einer bewusstlosen Person in Rückenlage droht die Gefahr des Erstickens. Eine einfache stabile Seitenlagerung kann dies verhindern.
  • Bei Atemstillstand führen Sie umgehend eine Wiederbelebung durch.
  • Notruf 144 wählen!

Mehr zum Thema: Erste-Hilfe-Maßnahmen


Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. November 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)

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