Erhöhte Blutfette: Therapie

Bei sogenannten sekundären Fettstoffwechselstörungen steht die Behandlung zugrunde liegender Erkrankungen im Vordergrund. Die zentralen Säulen der Therapie von Fettstoffwechselstörungen bestehen aus Anpassungen im Lebensstil sowie gegebenenfalls der Gabe von Medikamenten. Laufende Kontrollen sind wichtig, um den Verlauf der Blutfettwerte zu beobachten.

Ist das Herz-Kreislauf-Risiko der Patientin/des Patienten nur gering bis mittelgradig erhöht, wird zunächst versucht, die Blutfettwerte mittels Lebensstiländerungen positiv zu beeinflussen.

Verbessern bzw. normalisieren sich die Werte innerhalb von maximal einem halben Jahr nicht ausreichend, wird die Gabe bestimmter Medikamente – sogenannter „Lipidsenker“ – in Erwägung gezogen.

Nicht medikamentöse Behandlung

  • Gewichtsreduktion (Abnehmen),
  • Ernährungsumstellung,
  • Bewegung (v.a. Ausdauertraining) sowie
  • Rauchstopp.

Medikamentöse Behandlung

Die Ärztin/der Arzt entscheidet anhand von Blutbild und Profil der Blutfette, welcher Lipidsenker bzw. welche Kombinationen für die Patientin/den Patienten am besten geeignet sind.

Folgende Medikamentengruppen kommen bei Fettstoffwechselstörungen zum Einsatz:

  • Statine (HMG-Co-A-Reduktase-Hemmer): hemmen bestimmte Enzyme, die an der Cholesterin-Eigensynthese im Körper beteiligt sind. Als Folge sinkt der LDL-Cholesterin-Spiegel. Wirkstoffe: Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pravastatin, Rosuvastatin, Simvastatin.
  • Cholesterinresorptionshemmer: hemmen die Cholesterinaufnahme im Darm und bewirken so eine Reduktion von LDL-Cholesterin sowie einen leichten Anstieg von HDL („gutes“)-Cholesterin. Auch die Triglyzeride werden etwas gesenkt. Wirkstoff: Ezetimib.
  • Gallensäure-Komplexbildner (Anionenaustauscher-Resins): bewirken, dass Gallensäuren dem Stoffwechsel entzogen und ausgeschieden werden. Dadurch sinkt LDL-Cholesterin, während HDL-Cholesterin leicht ansteigt.
    Wirkstoffe: Cholestyramin und Cholestipol (ältere Substanzen mit ungünstigem Nebenwirkungsprofil), Colesevelam.
  • Fibrate: beeinflussen die Aktivität bestimmter Enzyme. Dadurch werden die Triglyzeride gesenkt und HDL-Cholesterin erhöht. Wirkstoffe: Bezafibrat, Fenofibrat, Gemfibrozil.
  • Nikotinsäure (Niacin): Durch diese Vitamin-ähnliche Substanz werden LDL-Cholesterin und Triglyzeride gesenkt und der HDL-Spiegel positiv beeinflusst. Wirkstoff: Acipimox.
  • PCSK9-Inhibitoren: Durch Hemmung eines bestimmten Proteins (Proproteinkonvertase Subtilisin/Kexin Typ 9, kurz PCSK9) mittels eines monoklonalen Antikörpers wird indirekt der LDL-Cholesterin-Spiegel gesenkt. Die Verabreichung erfolgt durch subkutane Injektionen meist im Zweiwochenintervall. Wirkstoffe: Alirocumab, Evolocumab.

Verlaufskontrollen sind wichtig

Laufende Kontrollen in der Therapie sind wichtig, um das Ansprechen auf das/die Medikament/e zu verfolgen und den Verlauf der Blutfettwerte zu beobachten. Insbesondere bei Statinen und in Kombination mit Fibraten ist die laufende Kontrolle auf Nebenwirkungen (z.B. Muskelbeschwerden) wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Labormedizin unter Kreatin-Kinase.

Blutwäsche: Lipoprotein-Apherese

Bei schweren Formen erhöhter Blutfettwerte und Nichtansprechen auf Lebensstilmaßnahmen und medikamentöse Therapie sowie wenn Medikamente nicht vertragen werden, kann eine spezielle Form der Blutwäsche erforderlich sein. Bei der Lipoprotein-Apherese wird das Plasma über eine Austauschersäule geleitet und das LDL-Cholesterin entfernt. Auch andere, arteriosklerosefördernde Lipoproteine werden dabei gefiltert. Das „gereinigte“ Plasma wird im Anschluss wieder in das Blutsystem der Patientin/des Patienten rückgeführt. Eine derartige Blutwäsche dauert etwa zwei bis drei Stunden und erfolgt ambulant in regelmäßigen Abständen.

Auch mithilfe dieser Blutwäsche lässt sich das kardiovaskuläre Risiko der Patientinnen/Patienten deutlich senken. In Österreich gibt es acht Apherese-Zentren: Wien (2), Oberösterreich (2), Salzburg (1), Tirol (1), Vorarlberg (1), Kärnten (1).

Wohin kann ich mich wenden?

Erste Anlaufstelle zur Abklärung einer eventuellen Fettstoffwechselstörung ist die

  • Ärztin/der Arzt für Allgemeinmedizin.

Zur weiterführenden Abklärung kann ein Besuch bei folgenden Stellen erforderlich sein:

  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin, insbesondere mit Zusatzausbildung in Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen,
  • Stoffwechselambulanzen (Ambulanz für Innere Medizin).

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).

Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Ernährungsberatung

Die österreichischen Krankenversicherungsträger bieten entsprechende Informationen an. Bei den meisten Krankenversicherungsträgern können – teilweise kostenfrei – unter bestimmten Voraussetzungen Ernährungsberatung, diverse Schulungen und Vorträge in Anspruch genommen werden. Teilweise ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter Service & Angebote sowie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung bzw. auf den jeweiligen Seiten der verschiedenen Krankenversicherungsträger.

Wenn Sie sich von einer/einem freiberuflich tätigen Diätologin/Diätologen beraten lassen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Es gibt hierfür keine Zuschüsse von den Krankenversicherungsträgern. Eine spezielle Ausbildung für Ärztinnen/Ärzte stellt ein Diplom für Ernährungsmedizin dar.

Raucherentwöhnung

Die Krankenversicherungsträger bieten Raucherberatung oder ambulante Raucherentwöhnung an. Eventuell ist ein Selbstbehalt zu bezahlen. Die Kosten für z.B. Nikotinersatzpräparate werden vom Krankenversicherungsträger nicht übernommen. Bei starker Abhängigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Raucherentwöhnung bewilligt werden.

Weitere Informationen zu Anbieterinnen/Anbietern und zur Kostenabdeckung finden Sie unter Anlaufstellen für die Raucherentwöhnung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: ao. Univ.-Prof. Dr. Cem Ekmekcioglu, a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Stulnig

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