Erhöhte Blutfette: Diagnose
Erhöhte Blutfette bereiten keine Beschwerden und werden daher meist zufällig festgestellt. Von einzeln gemessenen Laborwerten niemals auf das Vorliegen einer Fettstoffwechselstörung geschlossen werden. Leichte Abweichungen vom Referenzbereich kommen auch bei Gesunden vor. Aufgrund der Unterscheidung in LDL- und HDL-Cholesterin ist eine Beurteilung des Gesamtcholesterinspiegels nur bedingt aussagekräftig. Interessanter ist die Verteilung in LDL- und HDL-Cholesterin.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird die Diagnose gestellt
Erhöhte Blutfettwerte werden mittels Blutuntersuchung diagnostiziert. Dazu ist es wichtig, dass die Patientin/der Patient mindestens zwölf Stunden lang nüchtern ist. Bestimmt werden im Blut der Gesamt-, der HDL-Cholesterin- sowie der Triglyzerid-Wert. LDL-Cholesterin wird meist nicht direkt gemessen, sondern anhand einer Formel errechnet (Friedewald-Formel).
Hinweis
LDL-Bestimmung mittels „Friedewald-Formel“: LDL-Cholesterin (mg/dl) = Gesamt-Cholesterin (mg/dl) – [Triglyzeride (mg/dl) /5] – HDL-Cholesterin (mg/dl)
Sind im Blut erhöhte Blutfettwerte erkennbar, versucht die Ärztin/der Arzt, die Ursachen und Zusammenhänge zu ermitteln. Im Anamnese-Gespräch wird daher nachgefragt, ob ein erhöhter Cholesterin-Spiegel bei direkten Verwandten (Eltern, Geschwister) bekannt ist. Relevant ist zudem, ob in Ihrer Familie Fälle von (frühen) Herzkrankheiten aufgetreten sind. Die Ärztin/der Arzt wird den Blutdruck messen, gegebenenfalls eine klinische Untersuchung vornehmen und den Körper auf Cholesterinablagerungen kontrollieren, v.a. an den Augen und (Achilles-)Sehnen.
Eventuell sind weiterführende Untersuchungen erforderlich, z.B.:
- TSH-Wert (Hinweis auf Schilddrüsenerkrankung),
- Blutzucker (Hinweis auf Diabetes),
- Harnuntersuchung.
Für die Ärztin/den Arzt kann bereits das Muster der Blutfettwerte zueinander sowie die Höhe der Werte aufschlussreich sein. Bei extrem hohen Triglyzerid- und/oder extrem hohen LDL-Spiegeln kann von einem genetischen Defekt (primäre Fettstoffwechselstörung) ausgegangen werden. Eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern kann frühzeitige Veränderungen im Sinne einer Arteriosklerose aufzeigen.
Wann sind die Werte erhöht?
Die Angabe eines Normalwertes für das Gesamtcholesterin wird als weniger sinnvoll erachtet. Stattdessen orientiert sich die Ärztin/der Arzt am Herz-Kreislauf-Risiko einer Person: Je höher das Risiko, desto niedriger soll der Wert für das schlechte (LDL-)Cholesterin liegen.
Gesamt-Cholesterin-/HDL-Quotient
Aufgrund der Unterscheidung in LDL- und HDL-Cholesterin ist eine Beurteilung des Gesamtcholesterinspiegels nur bedingt aussagekräftig. Ist das Gesamtcholesterin erhöht, muss das Verhältnis von LDL- zu HDL-Cholesterin ermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie im Labor-Teil unter Was ist normal? und Fettstoffwechsel.
Gängige SOLL-Referenzwerte in der Labormedizin sind
- Gesamtcholesterin: unter 200 mg/dl
- LDL-Cholesterin: unter 160 mg/dl
- HDL-Cholesterin: über 45 mg/dl
- Triglyzeride: 50 bis 150 mg/dl
Wohin kann ich mich wenden?
Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung werden über die Blutabnahme auch die wichtigsten Blutfettwerte erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter So läuft eine Vorsorgeuntersuchung ab.
Erste Anlaufstelle zur Abklärung einer eventuellen Fettstoffwechselstörung ist die
- Ärztin/der Arzt für Allgemeinmedizin.
Zur weiterführenden Abklärung kann ein Besuch bei folgenden Stellen erforderlich sein:
- Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin, insbesondere mit Zusatzausbildung in Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen,
- Stoffwechselambulanz (Ambulanz für Innere Medizin).
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten der Diagnose einer Fettstoffwechselstörung werden im Normalfall von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).
Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: ao. Univ.-Prof. Dr. Cem Ekmekcioglu, a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Stulnig