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Posttraumatische Belastungsstörung: Diagnose

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) stellt eine verzögerte oder verlängerte Reaktion auf eine schwere Belastung bzw. Bedrohung dar.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich nach wiederholten oder andauernden extremen Belastungen (z.B. körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Kindheit, Folter) eine andauernde Persönlichkeitsveränderung entwickelt.

Posttraumatische Belastungsstörung: Was ist das?

Beschrieben wurde dieses Störungsbild erstmals im Zusammenhang mit Kriegserlebnissen. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) können auf außergewöhnliche Bedrohungssituationen (z.B. Krieg, terroristische Anschläge, schwere Unfälle, Gewalt) oder Veränderungen katastrophalen Ausmaßes (z.B. Naturkatastrophen) folgen. Dies sind Ereignisse, die bei (fast) jeder/jedem eine schwere Verstörung hervorrufen. Dabei kommt es zu verschiedenen Symptomen wie sich ständig aufdrängendes Wiedererleben des belastenden Ereignissen (Flashbacks), Überregbarkeit sowie Vermeidungsverhalten.

Auch direkt während des Traumas oder unmittelbar danach sind intensive Reaktionen möglich. Dazu zählen:

  • Gefühl, dass man selbst oder Dinge bzw. Ereignisse nicht real sind (Derealisation),
  • Gefühl, dass man nicht man selbst ist (Depersonalisation),
  • Veränderung der Wahrnehmung und des Zeiterlebens.

Man kann sich selbst dabei als abwesend und „leer“ (ohne Gefühle) empfinden. In diesem Zusammenhang spricht man bei den genannten Symptomen von Dissoziation. Sehr starke Schuld- und Schamgefühle sowie Stimmungsbeeinträchtigungen können ebenso auftreten.

Symptome (nicht notwendigerweise alle) können sich zudem unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis zeigen und bessern sich in der Regel in einem Zeitraum von vier bis zu maximal acht Wochen. Erst wenn die Symptome danach anhalten, spricht man von einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Gelegentlich kommt es aber auch zu einer verzögerten Reaktion, das heißt, die Symptome treten erst einige Zeit später auf. Ab einem Zeitraum von sechs Monaten spricht man dann von einer chronischen posttraumatischen Störung.

Wie wird die Diagnose PTBS gestellt?

Liegt der Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor, steht zuerst das vertrauliche Patientengespräch mit der Ärztin/dem Arzt oder etwa der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten im Mittelpunkt. Dabei wird die bisherige Krankengeschichte (Anamnese) erhoben und behutsam nach den belastenden Ereignissen gefragt sowie Symptome erfasst. Mitunter werden auch standardisierte Fragebögen eingesetzt. Es ist notwendig, körperliche bzw. andere Erkrankungen auszuschließen, ggf. werden weitere Untersuchungen veranlasst. Zum Beispiel eine neurologische Untersuchung oder eine Bildgebung (z.B. MRT), wenn gleichzeitig eine Verletzung (z.B. des Kopfes) vorliegt. Da auch oft körperliche Schmerzen auftreten, müssen auch diesbezüglich mögliche organische Ursachen dafür abgeklärt werden.

Kernsymptome einer PTBS

Diagnostische Kriterien werden in ICD-10 und DSM-5 beschrieben. Diese Klassifikationssysteme unterscheiden sich zum Teil. In Österreich wird die Diagnose nach ICD-10 gestellt. Folgende Symptome sind laut ICD-10 Voraussetzung für die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung:

  • Betroffene sind einem Ereignis (kurz oder langanhaltend) von außergewöhnlicher Bedrohung bzw. katastrophalem Ausmaß ausgesetzt. Solche Ereignisse würden bei fast jedem Menschen eine tiefe Verzweiflung auslösen.
  • Auftreten von Flashbacks (anhaltende Erinnerungen oder Wiedererleben von Belastungen durch sich aufdrängende, nachhallende Erinnerungen), lebendige Erinnerungen, sich wiederholende Träume.
  • Vermeidung von Umständen, die der Belastung ähnlich sind oder mit ihr in Zusammenhang stehen.

Zusätzliche Symptome einer PTBS

Zudem können folgende Symptome vorliegen:

  • Erinnerungslücken in Zusammenhang mit dem traumatischen Ereignis
  • Erhöhte Erregung und Empfindsamkeit – zusätzlich mit folgenden Merkmalen: Ein- und Durchschlafstörungen, Reizbarkeit, Wutausbrüchen, erhöhter Schreckhaftigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhter Wachsamkeit („Alarmmodus“).

Gefühlsreaktionen und Gedanken in Zusammenhang mit dem traumatischen Ereignis spielen eine wesentliche Rolle (z.B. Angst, Hilflosigkeit). Der Verlust von Kontrolle ist ein sehr wesentlicher Faktor bei der Entstehung von PTBS.

Nicht immer zeigen sich die Symptome in der vollständigen Ausprägung. Auch, wenn jemand nach außen hin psychisch stabil erscheint nach einem Trauma, heißt das nicht, dass sich nicht eine PTBS entwickeln kann.

Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie den Verdacht haben, an den Folgen eines psychischen Traumas zu leiden, können Sie sich vor allem an folgende Ansprechstellen wenden. Achten Sie dabei auf die traumaspezifische Zusatzspezialisierung:

  • Ärztinnen/Ärzte für Psychiatrie (und psychotherapeutische Medizin) bzw. Ärztinnen/Ärzte mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin
  • Psychotherapeutin/Psychotherapeut
  • Klinische Psychologin/klinischer Psychologe
  • Kriseninterventionseinrichtungen (z.B. Kriseninterventionszentrum Wien)
  • Ambulanzen für Psychiatrie, Psychosomatik bzw. Psychotherapie.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnosemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

Informationen zur Kostenübernahme von Psychotherapie finden Sie unter Psychotherapeutin/Psychotherapeut sowie unter Psychotherapie: Angebote & Adressen. Informationen zur Kostenübernahme von klinisch-psychologischer Diagnostik finden Sie unter Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte zudem bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Claudius Stein

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