
Asperger-Syndrom: Diagnose & Therapie
Das Asperger-Syndrom ist in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) unter „Tiefgreifende Entwicklungsstörungen“ aufgelistet. Durch Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) können wichtige Erkenntnisse für die Diagnose gewonnen werden. Dabei fragt die Ärztin/der Arzt (Kinderärztin/Kinderarzt; Kinderpsychiaterin/Kinderpsychiater) z.B. nach Auffälligkeiten in der Schwangerschaft, bei oder nach der Geburt und erkundigt sich nach der bisherigen kindlichen Entwicklung . . .
Die Ärztin/der Arzt achtet auf entwicklungsbedingte Auffälligkeiten (z.B. bei Bewegungen, im sprachlichen Ausdruck und in der zwischenmenschlichen Begegnung) und führt eine körperliche und neurologische Untersuchung durch. Erweitert wird die Diagnostik durch eine EEG-Untersuchung. Bei neurologischen Auffälligkeiten kann auch eine Bildgebung mittels MRT notwendig werden. Die Seh- und Hörfähigkeit sollte überprüft werden. In die Abklärung können auch etwa klinische Psychologinnen/Psychologen (z.B. für klinisch-psychologische Diagnostik) oder Logopädinnen/Logopäden (zur Sprachbeurteilung) sowie Ärztinnen/Ärzte anderer Fachrichtungen miteinbezogen werden.
Bei der Diagnostik sollte auch auf die Stärken der Betroffenen wert gelegt werden (z.B. was können sie besonders gut, welche Anpassungsleistungen an das Syndrom waren bis jetzt hilfreich etc. .
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 31.08.2017
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