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Herzrhythmusstörungen: Therapie

Bei Herzrhythmusstörungen steht eine adäquate Behandlung zugrunde liegender oder begleitender Krankheiten – insbesondere andere Herzerkrankungen und Bluthochdruck an erste Stelle. Darüber hinaus kommen antiarrhythmisch wirksame Medikamente und elektrotherapeutische Maßnahmen zum Einsatz.

Welche Medikamente werden eingesetzt?

Antiarrhythmisch wirksame Medikamente (Antiarrhythmika) verändern direkt oder indirekt den Ablauf des Erregungspotenzials in den Zellen, die an der Entstehung von Herzrhythmusstörungen beteiligt sind. Sie werden nach ihrer Wirkungsweise in vier Gruppen eingeteilt (Vaughan-Williams-Klassifikation):

  • Klasse I: Natrium-Kanal-Blocker stabilisieren das Ruhepotenzial und dämpfen die Erregungsleitung. Dadurch werden Extrasystolen unterdrückt und Erregungskreisläufe unterbrochen.
  • Klasse II: Betablocker senken die Sinusknotenfrequenz und verzögern die Reizüberleitung im Atrioventrikularknoten (AV-Knoten, syn. Vorhof-Kammer-Knoten, Aschoff-Knoten, Tawara-Knoten).
  • Klasse III: Kalium-Kanal-Blocker verringern die Anzahl von Extrasystolen und unterbrechen Erregungskreisläufe.
  • Klasse IV: Kalzium-Kanal-Blocker vom Verapamil-Typ verlangsamen die Sinusknotenfrequenz und verzögern die AV-Knotenleitung.

Im Vergleich zu früher werden Antiarrhythmika seltener eingesetzt. Dies liegt zum einen an ihren potenziellen Nebenwirkungen (können selbst bedrohliche Rhythmusstörungen auslösen), zum anderen an der vielfach überlegenen Wirksamkeit und Verträglichkeit elektrotherapeutischer Maßnahmen.

Defibrillator, Herzschrittmacher & Co.

Viele Arten von Herzrhythmusstörungen können durch elektrotherapeutische Maßnahmen erfolgreich behandelt werden. Dazu stehen verschiedene Methoden und Geräte zur Verfügung.

  • Katheterablation: Mittels Katheter und Hochfrequenzstrom wird eine Verödung (Ablation) des Arrhythmie-Herdes durchgeführt. Die Methode eignet sich besonders bei supraventrikulären Tachykardien und beim Vorhofflattern, zunehmend auch bei Vorhofflimmern (sogenannte Pulmonalvenenisolation).
  • Externe Defibrillation: Mit zwei von außen auf die Brustwand gehaltene Patch-Elektroden, durch die ein dosierter Stromstoß fließt, können Arrhythmien beendet und die elektrische Herzaktivität synchronisiert werden. Dadurch beginnt das Herz wieder normal zu schlagen. Bei einem Herzstillstand durch Kammerflimmern kann diese sogenannte Defibrillation lebensrettend sein.
    Automatische externe Defibrillatoren (AED) sind auch außerhalb von Spitälern zunehmend verfügbar (z.B. in Flugzeugen, Betrieben etc.) und können auch von Laien bedient werden.
  • Elektrische Kardioversion: Dabei wird v.a. bei Patientinnen/Patienten mit anhaltendem Vorhofflimmern der normale Herzrhythmus durch einen Stromstoß von außen oder durch Medikamente wiederhergestellt. Die Kardioversion mittels auf der Brustwand befestigter Elektroden findet unter einer nur wenige Minuten dauernden Narkose statt. Diese Behandlung erfolgt meist ambulant, d.h. die Patientin/der Patient kann das Spital am gleichen Tag verlassen.
  • Implantierbarer Herzschrittmacher: Der künstliche Herzschrittmacher behebt Störungen im elektrischen Leitungssystem, indem er bei Bedarf einen elektrischen Impuls an das Herz abgibt. Das Gerät ist wenige Zentimeter groß und enthält eine Batterie und die Elektronik. Es wird unter örtlicher Betäubung im Herzen eingesetzt. Der kleine Eingriff kann selbst bei betagten Personen meistens problemlos durchgeführt werden. Die Implantation dauert etwa eine Stunde und erfordert meist einen zweitägigen Spitalaufenthalt.
  • Implantierbarer Defibrillator: Der elektronische Defibrillator lässt sich mit einem Herzschrittmacher vergleichen. Das Gerät ist mit einer oder mehreren Herzsonden und einer Batterie ausgestattet und nur wenige Zentimeter groß. In Narkose wird das Gehäuse in der Brustgegend unter der Haut befestigt (implantiert). Ein Mikrochip überwacht den Herzschlag. Sobald eine ventrikuläre Tachykardie oder ein Kammerflimmern auftritt, wird automatisch ein Stromstoß über die Sonde direkt an das Herz geschickt – je nach Bedarf von 5 bis 500 Volt. Auf diese Weise kann nicht nur eine Rhythmusstörung, sondern auch ein Herzstillstand behoben werden.

Was bei Herzschrittmachern zu beachten ist

Wichtig ist, dass die Betroffenen jede Ärztin/jeden Arzt und jede Zahnärztin/jeden Zahnarzt darüber informieren, dass sie ein elektrotherapeutisches Gerät in sich tragen. Obgleich die meisten ärztlichen und zahnärztlichen Maßnahmen wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Funktion des Gerätes haben, müssen doch bei manchen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um Störungen zu minimieren. Besondere Vorsicht ist bei Magnetresonanz (MR)-Untersuchungen geboten. Diese sind nur mit MR-tauglichen Geräten (Defibrillatoren, Schrittmacher etc.), möglich.

Hinweis

Die elektrotherapeutischen Geräte lösen bisweilen in der Sicherheitsschleuse am Flughafen Alarm aus, wobei die Funktion des Gerätes nur selten gestört wird. Daher sollte vorab immer das Sicherheitspersonal entsprechend informiert werden.

Selbsthilfe Vagusmanöver

Manche Menschen können ihre Tachykardien durch sogenannte Vagusmanöver einfach und gefahrlos selbst beenden. Durch bestimmte Maßnahmen wird der Vagus-Nerv und damit das autonome Nervensystem aktiviert und so der Herzrhythmus normalisiert, z.B.:

  • Massage einer Halsschlagader (Karotisdruck): Kreisender Fingerdruck auf die Halsschlagader (Karotis) unterhalb des Kieferwinkels,
  • Druck auf die geschlossenen Augen,
  • einige große Schlucke kaltes Wasser trinken,
  • Valsalva-Manöver: Kräftiges Ausatmen für etwa zehn Sekunden gegen die verschlossene Mund- und Nasenöffnung bei gleichzeitigem Einsatz der Bauchpresse (Druckausübung auf die Bauchhöhle durch gleichzeitige Anspannung von Bauch- und Beckenbodenmuskulatur und Zwerchfell).


Hinweis

Diese Selbsthilfemaßnahmen sollten mit der Ärztin/dem Arzt abgesprochen bzw. trainiert werden. Die Wirksamkeit derartiger Maßnahmen ist jedoch nur gering.

Wohin kann ich mich wenden?

Herzrhythmusstörungen können harmlos oder Zeichen einer anderen Erkrankung sein. Schwere Formen können unbehandelt langfristig zur Entstehung oder Verschlimmerung einer Herzinsuffizienz führen oder das Risiko für Schlaganfall und einen Herz-Kreislauf-Stillstand erhöhen. Daher sollte bei Beschwerden umgehend die Hausärztin/der Hausarzt aufgesucht werden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ-Doz. Dr. Andrea Podczeck-Schweighofer

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