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Nagelpilz

Unter Nagelpilz (Nagelmykose, Onychomykose oder Tinea unguium) versteht man eine chronische, langsam die Nagelplatte zerstörende Pilzinfektion der Finger- und/oder Zehennägel. Sie entwickelt sich meist aus einer über lange Zeit bestehenden Fuß- oder Handpilzerkrankung und kann ihrerseits zum Ausgangspunkt weiterer Mykoseherde der Haut werden. Häufigste Erreger sind Dermatophyten. Es können auch Schimmelpilze (z.B. Scopulariopsis brevicaulis, Aspargillus) eine Nagelpilzerkrankung verursachen. Vor allem im Fingernagelbereich werden auch häufig – in bis zu 50 Prozent der Fälle – Hefepilze nachgewiesen, die ebenfalls Nagelveränderungen hervorrufen können.

Welche Ursachen hat Nagelpilz?

Die Entstehung einer Nagelpilzerkrankung wird durch bestimmte Faktoren begünstigt. Neben einer erblichen Veranlagung sind dies v.a.:

Begünstigend ist ferner ein feuchtwarmes Hautmilieu. Daher sind Fußnägel viermal häufiger betroffen als Fingernägel. Bis zu einem Drittel aller Erwachsenen leiden unter Nagelpilz, die Häufigkeit steigt mit dem Alter.

Wie wird Nagelpilz übertragen?

Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Mensch zu Mensch oder über gemeinsam benutzte und zwischendurch nicht entkeimte Gegenstände (z.B. Handtücher) oder Kleidungsstücke (z.B. Strümpfe und Schuhe). Eine Ansteckung ist besonders dort möglich, wo Menschen barfuß gehen, z.B. in Schwimmbädern oder Saunen. Feuchte Umgebung durch Fußschweiß, unzureichende Fußdesinfektion, mangelhaftes Abtrocknen oder zu enges bzw. sehr lange getragenes Schuhwerk fördern das Pilzwachstum.

Allerdings wird die Gefahr der Ansteckung oft überschätzt. Es dauert üblicherweise viele Wochen, ja Monate oder Jahre, bis sich ein Nagelpilz auf alle Nägel der Patientin/des Patienten ausbreitet. Das Ansteckungsrisiko einer anderen Person im Familienverband ist relativ gering.

Wie Sie Nagelpilz vorbeugen können?

Neben der medikamentösen Behandlung sollte die/der Betroffene Maßnahmen ergreifen, um ihr/sein Reinfektionsrisiko zu reduzieren. Zu vermeiden sind insbesondere Barfußlaufen (nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, sondern auch zu Hause) und Feuchtigkeitsstau. Weiters sind Strümpfe und Handtücher regelmäßig bei 60 Grad Celsius zu waschen bzw. Schuhe mit einem antimykotisch wirksamen Spray zu behandeln. Es sollten möglichst offene und atmungsaktive Schuhe und Strümpfe aus Naturfasern getragen werden.

Weiters empfiehlt sich das regelmäßige Eincremen von Füßen und Nägeln, um diese vor einem Sprödewerden zu schützen. Risikofaktoren wie Diabetes mellitus und Durchblutungsstörungen sind bei der Ärztin/dem Arzt abzuklären.

Welche Symptome können auftreten?

Unterschieden werden v.a. zwei Formen des Nagelpilzbefalls:

  • Subunguale distale Onychomykose: Dies ist die häufigste Form. Es kommt es zum Eindringen der Erreger von unterhalb des Nagels (subungual) am Ende des Nagels (distal).
  • Weiße superfizielle mykotische Onychomykose: Die Erregerinvasion findet von der Nageloberfläche aus (superfizial) statt. Dies hat eine eher weiße Nagelverfärbung zur Folge.

Bei allen Nagelpilzbefallsarten treten v.a. im fortgeschrittenen Stadium meistens folgende Krankheitszeichen gemeinsam auf:

  • glanzloser Nagel,
  • weiße oder gelbliche Verfärbungen am Nagelrand,
  • weißliche, gelbe oder grau-braune Flecken im Nagel sowie
  • Verdickungen der Nagelplatte,
  • bröckelige Massen unterhalb des Nagels.

Jede/jeder zweite Betroffene klagt über Schmerzen, drei von vier Erkrankten haben Schmerzen beim Gehen.

Hinweis

Eine Nagelpilzinfektion kann zur Eintrittspforte für lebensbedrohliche bakterielle Infekte werden. Daher sollte möglichst frühzeitig eine adäquate Therapie durchgeführt werden.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Nagelpilz wird anhand der typischen Veränderungen und Symptome diagnostiziert. Nur ein Drittel aller Nagelveränderungen ist jedoch auf einen Pilz zurückzuführen. Daher sollte immer eine Probe des befallenen Nagels genommen und im Labor untersucht werden, um den Pilz zu identifizieren. In Einzelfällen sind weiterführende Diagnoseverfahren nützlich, da eine längere Einnahme von Tabletten möglichst gezielt erfolgen soll. Manchmal kann eine Nagelverfärbung auch durch Bakterien ausgelöst werden. Sie ist ebenfalls zu diagnostizieren und zusätzlich zu behandeln.

Wie erfolgt die Behandlung von Nagelpilz?

Onychomykosen zählen zu den am schwersten heilbaren Pilzinfektionen. Zur Behandlung steht eine Reihe lokaler und systemischer Antimykotika zur Verfügung. Die Basistherapie besteht aus zwei Schritten:

  • Abtragen der pilzhaltigen Strukturen: entweder chemisch mit 40-prozentiger Harnstoffsalbe oder mechanisch durch vorsichtiges Fräsen der Nagelplatte. Die chirurgische Entfernung des Nagels ist nicht indiziert.
  • Auftragen antimykotischer Lacke: Die alleinige Lokaltherapie führt in seltenen Fällen zur Heilung.
  • Medikamentöse Therapie (Tabletten): Die Behandlung einer Nagelinfektion mit Dermatophyten unterscheidet sich ganz wesentlich von jener mit Hefepilzen. Daher ist eine exakte Diagnose vor der Therapiewahl gerade bei der Nagelmykose besonders wichtig.
  • Kombination aus lokalen und systemischen Präparaten (z.B. Terbinafin, Itraconazol, Fluconazol): Insbesondere bei stärkerem Befall muss eine Kombinationsbehandlung angewendet werden. Wichtig ist eine ausreichend lange Behandlung über mindestens drei bis sechs Monate! Ansonsten ist eine sehr rasche Wiederkehr der Pilzinfektion möglich, da Pilzsporen viele Monate im Nagel verbleiben können.

Hinweis

Bei fortgeschrittener Nagelveränderung (ab einem Drittel des Nagels) ist eine medikamentöse Behandlung mit Tabletten erforderlich!

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Verdacht auf eine Nagelpilzerkrankung sollte möglichst bald eine Hautärztin/ein Hautarzt aufgesucht werden. Die Pilzambulatorien in Wien führen eine exakte Erregeridentifizierung durch. Je früher eine Pilzerkrankung diagnostiziert und therapiert wird, umso schneller und besser erfolgt die Heilung. Hingegen kann Zuwarten oder Selbstbehandlung zu einer Verschlimmerung der Pilzerkrankung führen. Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Arztsuche.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr.in Claudia Heller-Vitouch, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten

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