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Handpilz

Als Handpilz (Tinea manuum) wird die von Dermatophyten (v.a. Trichophyton rubrum, Trichophyton interdigitale) hervorgerufene oberflächliche akute oder oft chronische Mykose einer Hand, gelegentlich auch beider Hände, bezeichnet. Handpilz wird anhand der typischen Hautveränderungen und Symptome diagnostiziert. Meist wird eine Probe der befallenen Haut genommen und im Labor untersucht.

Wie wird Handpilz übertragen?

Handpilz wird meistens von einer an Füßen oder Nägeln befindlichen Pilzinfektion (Mykose) übertragen. Eintrittspforten sind mechanische Schädigungen der Haut, zumeist an der jeweiligen Arbeits- bzw. Sporthand. Weiters spielen häufiges Händewaschen sowie der Umgang mit bestimmten Wasch- und Reinigungsmitteln (Detergenzien), Lösungsmitteln und Allergenen eine Rolle. Eventuell kann eine Handpilzinfektion auch auf durch ein Handekzem vorgeschädigter Haut auftreten.

Wie Sie Handpilz verbeugen können

Beim Händewaschen sollten statt aggressiver Seifenlösungen pH-neutrale Substanzen verwendet werden. Gefährdete Hautfalten sind möglichst trocken zu halten. Mit an Hautpilz erkrankten Personen ist die gemeinsame Benutzung von Handtüchern, Haarbürsten etc. möglichst zu vermeiden. Eventuell können vorbeugend pilzbekämpfende Mittel zur Anwendung kommen.

Welche Symptome können auftreten?

Ein Handpilz ist überwiegend einseitig lokalisiert und greift erst bei längerem Bestehen auf die andere Hand über.

  • Dyshidrosiforme Tinea manuum: beginnt mit juckenden Bläschen in den Handinnenflächen, an den Handkanten und/oder den Fingerseitenflächen.
  • Hyperkeratotisch-squamöse Form: kommt häufiger vor und kann mit Bläschen beginnen, die schnell eintrocknen und sich zu runden, schuppenden Herden entwickeln. Oder aber die gesamte Handinnenfläche ist entlang der Hautlinien „mehlstaubartig“ fein schuppig belegt. Im weiteren Verlauf kann sich der gesamte Handteller mit dicken Schuppen bedecken und von zahlreichen Rissen durchzogen sein. Dieser meist schmerzhafte Zustand schränkt die Gebrauchsfähigkeit der Hand ein, was Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben kann. Mykosen des mit Haarfollikeln besetzten Handrückens sind oft rund und weisen einen entzündeten, teilweise auch pustulösen Randsaum auf.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Handpilz wird anhand der typischen Hautveränderungen und Symptome diagnostiziert. Meist wird eine Probe der befallenen Haut genommen und im Labor untersucht, um den Pilz zu identifizieren. In manchen Fällen wird eine sogenannte Woodlicht-Lampe, die UV-Licht einer bestimmten Wellenlänge aussendet, zur Diagnose eingesetzt. In Einzelfällen sind auch eine Gewebeentnahme (Biopsie) mit nachfolgender histologischer Untersuchung oder weiterführende Diagnoseverfahren nützlich.

Wie erfolgt die Behandlung von Handpilz?

Handpilz heilt in der Regel nicht von selbst ab, sondern muss mittels sogenannter Antimykotika behandelt werden. Meist tritt bereits nach wenigen Tagen Besserung ein. Trotzdem ist je nach Art des Handpilzes und Schweregrad eine Behandlungsdauer von mindestens zwei Wochen erforderlich. Neben der medikamentösen Behandlung (lokal und gegebenenfalls systemisch) ist ein Vermeiden der Ursachen wichtig. Insbesondere sollte die Haut an den betroffenen Stellen trocken gehalten und auf gute Hygiene geachtet werden.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Verdacht auf eine Hautpilzerkrankung sollte möglichst bald eine Hautärztin/ein Hautarzt aufgesucht werden. Eventuell ist eine Überweisung in ein PIlzambulatorium zur exakten Diagnosestellung notwendig. Je früher eine Pilzerkrankung diagnostiziert und behandelt wird, umso schneller und besser erfolgt die Heilung. Hingegen kann Zuwarten oder Selbstbehandlung zu einer Verschlimmerung der Pilzerkrankung führen. Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie unter Arztsuche.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Claudia Heller-Vitouch, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten

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