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Neurodermitis: Vor neuen Schüben schützen

Wer bereits an Neurodermitis erkrankt ist, kann sich vor erneuten Schüben schützen (sekundäre Vorbeugung). Sind Provokationsfaktoren als Auslöser oder Verstärker der Krankheit bekannt, sollten diese – wenn möglich – konsequent vermieden werden. Diese werden bei der Erstanamnese oder durch eine Allergietestung ermittelt.

Auslöser und Verstärker meiden

Wichtig ist in jedem Fall die Reduktion der Hausstaubmilbenbelastung. Manche Betroffene reagieren auf Wolle empfindlich und sollten daher auf Kleidungsstücke und Decken aus Wolle eher verzichten. Zigarettenrauch ist unbedingt zu meiden, weil der Rauch die Erkrankung noch verstärkt. Die Vermeidung von enzymhältigen Waschmitteln konnte bisher keinen Effekt auf Neurodermitis zeigen.

Neurodermitis und Beruf

Eine stark ausgeprägte Neurodermitis oder eine besondere Lokalisation der Hautveränderungen (z.B. an den Händen) kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit führen und im Extremfall einen Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsel erforderlich machen. Daher sollten Patientinnen und Patienten mit Neurodermitis eine qualifizierte Berufsberatung in Anspruch nehmen. Dies gilt speziell für Jugendliche, bevor sie sich für einen Beruf bzw. eine bestimmte Ausbildung entscheiden. Berufe in feuchtem Milieu, mit starken Hautverschmutzungen oder häufigem Händewaschen sowie der oftmalige Umgang mit hautreizenden Stoffen sollten vermieden werden: z.B. Friseur, Maurer, Krankenpflege, Blumenbinderei, Gärtnerei. Individuelle Empfehlungen zum Hautschutz und zur Hautreinigung sind notwendig.

Wohin kann ich mich wenden?

Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn und solange Beschwerden zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen. Besteht der Verdacht, dass eine Patientin/ein Patient berufsbedingt unter Neurodermitis leidet, so ist die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt gesetzlich verpflichtet, dies an den zuständigen Versicherungsträger zu melden (für Berufskrankheiten der Arbeiter und Angestellten ist z.B. die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA zuständig). Durch ein fachärztliches Gutachten wird festgestellt, ob eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, kann die/der Betroffene einen Antrag auf Rehabilitation in einem entsprechenden Zentrum stellen. Bewilligt der Versicherungsträger den Rehabilitationsaufenthalt, übernimmt er auch einen Großteil der Kosten. Die Patientin/der Patient zahlt abhängig vom Einkommen einen Selbstbehalt.

Im Bedarfsfall werden von der AUVA Umschulungsmaßnahmen unterstützt. In extrem schweren Fällen kann die Patientin/der Patient eine Invaliditätspension beantragen.

Spezifische Immuntherapie

Sind die auslösenden Allergene bekannt, so ist in bestimmten Fällen (z.B. Hausstaubmilbenallergien) eine spezifische Immuntherapie Hyposensibilisierung, möglich. Sie hat einen festen Stellenwert in der Therapie von allergischen Atemwegserkrankungen (allergischer Schnupfen, mildes allergisches Asthma bronchiale). Spezifische Sensibilisierungen sind auch bei den meisten Patientinnen und Patienten mit Neurodermitis nachweisbar. Es spricht nichts gegen eine Durchführung der subkutanen spezifischen Immuntherapie bei allergischen Atemwegserkrankungen und gleichzeitig bestehender Neurodermitis. Ob die Therapie allein wegen der Neurodermitis bei hochgradiger Sensibilisierung gerechtfertigt ist, wird derzeit noch wissenschaftlich geprüft.

Ziele und Formen der spezifischen Immuntherapie

Ziel einer Hyposensibilisierung (Desensibilisierung) ist es, die überschießende Reaktion des Immunsystems auf ein Allergen zu reduzieren. Der Therapieerfolg zeigt sich in der Abnahme der Beschwerden.

Es gibt verschiedene Therapieformen. Derzeit v.a. gebräuchlich sind die subkutane Immuntherapie (SCIT) und die sublinguale Immuntherapie (SLIT).

  • Bei der subkutanen Immuntherapie werden die Allergene unter die Haut gespritzt. Die Dosis wird zu Beginn der Therapie kontinuierlich gesteigert. Nach Erreichen einer bestimmten Dosis wird die Therapie in regelmäßigen Abständen fortgeführt. Die Nachteile dieser Methode sind der große Zeitaufwand und die möglichen Nebenwirkungen, die in äußerst seltenen Fällen bis zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock (Schock infolge von Überempfindlichkeit gegenüber wiederholter Zufuhr desselben Eiweißes durch Injektion) reichen können. Daher muss die Ärztin/der Arzt bei den Behandlungen stets entsprechende Notfallmedikamente bereithalten.
  • Bei der sublingualen Immuntherapie werden die Allergene durch Tropfen oder Schmelztabletten über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Einnahme erfolgt täglich und kann zu Hause erfolgen.

Weitere Therapieverfahren werden derzeit noch erforscht bzw. haben sich noch nicht allgemein durchgesetzt (z.B. nasale Hyposensibilisierung).

Wohin kann ich mich wenden?

Hyposensibilisierungen werden an folgenden Stellen angeboten:

  • Spezialeinrichtungen, z.B. Allergieambulatorien und Spitalsambulanzen
  • Fachärztinnen/Fachärzten für Dermatologie

Die Kosten für spezifische Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. März 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.Prof. Dr. Paul-Gunther Sator MSc, Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Zusatzfach Haut- und Geschlechtskrankheiten (Angiologie), Spezialisierung in Dermatohistopathologie, Spezialisierung in Allergologie

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