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Obstruktive Schlafapnoe

Zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen (SBAS) zählen verschiedene Beschwerdebilder – mit und ohne Obstruktion – das heißt mit oder ohne Verlegung der (oberen) Atemwege. Bei Betroffenen kommt es zu flacher Atmung und Atemaussetzer. Im allgemeinen Sprachgebrauch am bekanntesten ist die obstruktive Schlafapnoe (auch: OSA, Atmungsstörungen mit Obstruktion) des Erwachsenen. Neben dieser kommen noch weitere Schlafstörungen vor (zum Beispiel zentrale Schlafapnoe oder Kombination aus beiden etc.).

Welche Symptome können auftreten?

Während des Schlafes kommt es bei Betroffenen regelmäßig zu einer flachen Atmung (Hypopnoe) sowie zu Atemaussetzern (Apnoen). Zudem schnarchen Patientinnen/Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe in den allermeisten Fällen.

Atemaussetzer während des nächtlichen Schlafes können ernsthafte Folgen haben. Durch das Aussetzen der Atmung kann es zu einer Minderversorgung mit Sauerstoff kommen. Die Erholsamkeit des Schlafes sowie die Lebensqualität leiden darunter. Das Aussetzen der Atmung führt zu einer Unterbrechung des Schlafes. Dadurch kann der Tiefschlaf verhindert werden. Dieser ist jedoch für eine optimale Erholsamkeit des Schlafes notwendig. Erhöhte Tagesschläfrigkeit bzw. Müdigkeit tritt bei obstruktiver Schlafapnoe auf. Die Unfallgefahr erhöht sich (z.B. Sekundenschlaf beim Autofahren).

Allgemeine Bewegungsunruhe und starkes Schwitzen während der Nacht treten ebenfalls in Zusammenhang mit einer obstruktiven Schlafapnoe auf. Das Schnarchen ist oft laut und unregelmäßig. Die Schlafqualität der Partnerin/des Partners ist zudem entsprechend gestört. Die Sorge um die Betroffene/den Betroffenen belastet. Einer der bedeutendsten Risikofaktoren für eine Atmungsstörung mit Obstruktion ist starkes Übergewicht (Adipositas). Auffälligkeiten im Bereich des Mundes und Rachens kommen als Ursache infrage. Das Risiko für kardiovaskuläre Probleme (Herzinfarkt, Schlaganfall etc.) ist erhöht.

Bestimmte Erkrankungen, die Einnahme von Medikamenten oder Substanzmissbrauch können ebenfalls zu Beschwerden führen bzw. Symptome verstärken.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin/der Arzt führt ein Anamnese-Gespräch durch. Dieses bezieht Schlaf, Symptome (z.B. Schnarchen), Lebensstil (z.B. Alkoholkonsum), Arbeitssituation (z.B. Schichtarbeit) u.v.m. mit ein. Die Ermittlung des BMI sowie die Medikamenteneinnahme sind ebenfalls wesentlich. In die Anamnese kann auch die Partnerin/der Partner mit einbezogen werden.

Die Diagnostik umfasst außerdem

  • klinische bzw. körperliche Untersuchungen,
  • die Abklärung von Begleiterkrankungen (z.B. arterielle Hypertonie, Herzinsuffizienz, COPD),
  • Polygraphie (ambulantes Monitoring, Aufzeichnung nachts zu Hause) und
  • Polysomnographie (PSG).

Im Zuge der Untersuchungen werden beispielsweise Laborwerte (z.B. Blutbild, Blutzucker, Schilddrüsenwerte etc.) bestimmt, können Röntgenuntersuchungen des Brustkorbes, des Schädels und ein EKG vorgenommen werden.

Behinderungen der Nasenatmung durch Besonderheiten der Nase, große Mandeln (Tonsillen) oder Rückverlagerung des Kiefers können Gründe für die Behinderung der Atmung sein und werden abgeklärt. Spezielle Untersuchungen wie beispielsweise Videoendoskopie (unter Sedierung), Pharyngoösophageale Druckmessung sowie Schnarchgeräuschanalyse können durchgeführt werden.

Für die Diagnose sind sogenannte respiratorische Arousals (RERA) wichtig. Die Ärztin/der Arzt kann durch die Diagnose eine obstruktive Schlafapnoe erkennen bzw. ausschließen sowie diese gegen andere Schlafstörungen abgrenzen.

Informationen zur Untersuchung im Schlaflabor finden Sie unter Polysomnographie.

Wie erfolgt die Behandlung?

Die Therapie ist auf die Patientin/den Patienten abgestimmt. Sie kann auf mehreren therapeutischen Ansätzen beruhen. Die Ärztin/der Arzt eruiert ob und welche Maßnahmen gesetzt werden (müssen). Ausschlaggebend dafür sind die individuelle Symptomatik der Betroffenen, das Ausmaß der Atmungsstörung sowie Begleiterkrankungen der Betroffenen. Manchmal ist es beispielsweise ausreichend eine Verlaufskontrolle vorzunehmen. Neben der Behandlung von Begleiterkrankungen bzw. weiteren zusätzlich vorliegenden Schlafstörungen, können folgende Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden:

  • Beatmungstherapie (CPAP-Therapie – nasale Überdruckbeatmung mittels Nasenmaske),
  • Reduktion des Körpergewichtes,
  • Verhaltensänderung (z.B. Vermeiden von Schlafmitteleinnahme, Verzicht auf Alkoholkonsum am Abend, ausreichende Schlafhygiene),
  • apparative Verfahren (Muskelstimulation, Rückenlagenverhinderungen, intraorale Applikatoren/Unterkiefer-Protrusionsschienen),
  • Operationen (z.B. Nase, Gaumen, Kiefer),
  • ev. nächtliche Sauerstofftherapie.

Meist ist der Leidensdruck bei den Betroffenen groß. Viele der Betroffenen schnarchen.

Hinweis

Schnarchen als einziges Symptom, ist oft – zumindest medizinisch gesehen – harmlos (primäres Schnarchen). Allerdings kann es ein Symptom für eine Schlafstörung oder Erkrankung sein.

Weitere Informationen finden Sie unter

  • Schnarchen und
  • in den Broschüren Schnarchen sowie Obstruktive Schlafapnoe der DGSM.

Wohin kann ich mich wenden?

Erste Ansprechpersonen ist im niedergelassenen Bereich oftmals

  • die Hausärztin/der Hausarzt.
  • Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z.B. Pulmologie, Kardiologie, HNO) sind ebenfalls beteiligt.

Medizinerinnen/Mediziner mit Spezialisierung auf Schlafmedizin können in Diagnose und Therapie involviert sein.

Die Betreuung kann in einem Schlaflabor erfolgen. Eine Übersicht über Schlaflabore finden Sie auf der Website der ÖGSM.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für den Arztbesuch zur Abklärung einer Schlafstörung werden im Normalfall von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Die Behandlung von Schlafstörungen findet auch in Schlaflaboren statt. Für diese Konsultationen werden die Kosten im Regelfall zur Gänze übernommen.

Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ. Prof. DDr. Michael Lehofer

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