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Fremdkörper im Auge

Fremdkörper können durch verschiedene Vorgänge ins Auge gelangen – etwa bei der Bearbeitung von Metall, Holz, durch Glassplitter, einen zurückfedernden Ast, Sport- oder Autounfälle, beim Spielen von Kindern oder durch eine unbedachte Bewegung u.v.m. Oftmals bietet zwar der Lidschlussreflex vor Fremdkörpern Schutz, jedoch nicht immer ausreichend. Selbst kleine Fremdkörper (z.B. Mücke, Sandkorn) machen sich sehr unangenehm und schmerzhaft bemerkbar – besonders wenn diese unter das Oberlid gelangen.

Wie kann man vorbeugen?

Bestimmte vorbeugende Maßnahmen tragen dazu bei, Verletzungen zu vermeiden. Beachten Sie Schutzvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen an gefährlichen Arbeitsplätzen und verwenden Sie entsprechende Schutzbrillen. Spezielle Vorkehrungen (wie Augen- und Gesichtsschutz) sind insbesondere bei Schweißarbeiten zu treffen. Auch bei Arbeiten, die zu Hause durchgeführt werden und die das Auge gefährden können (z.B. Schleifen, Fräsen, Holzarbeiten, Gartenarbeit etc.) oder beim Sport (z.B. Radfahren), sollten Sie Ihre Augen schützen.

Weitere Infos zu vorbeugenden Maßnahmen:

Welche Symptome können auftreten?

Je nach Größe und Anzahl der Fremdkörper sowie weiteren Faktoren einer ev. Verletzung treten Symptome auf, z.B.:

  • Fremdkörpergefühl,
  • unangenehmes Gefühl bis starke Schmerzen,
  • tränendes Auge,
  • gerötetes Auge,
  • Lichtempfindlichkeit sowie
  • eingeschränktes Sehen (verschwommenes Sehen).

Größere Fremdkörper sind meist deutlich sichtbar. Verletzungen können tief reichen, ohne dass das Auge blutet und/oder stark schmerzt. Eine Augenverletzung und deren Ausmaß sind für Laien manchmal nicht leicht zu erkennen. Suchen Sie jedenfalls zur Sicherheit oder im Zweifelsfall eine Augenärztin/ einen Augenarzt zur Abklärung auf. Wenn Symptome wie z.B. Schmerzen, Lichtempfindlichkeit oder eingeschränktes Sehen auftreten, bei Metallteilchen oder größeren Fremdkörper im Auge sollten Sie unbedingt eine Ärztin/einen Arzt kontaktieren.

Was man selbst tun kann?

Durch Tränen und Blinzeln kann ein kleiner Fremdkörper „von selbst“ aus dem Auge hinaus transportiert werden. Unter Umständen sind weitere Maßnahmen notwendig.

  • Kleinere Fremdkörper: Durch Zuhilfenahme eines sauberen Taschentuches (z.B. Zipfel des Taschentuchs) kann ein kleiner Fremdkörper entfernt werden, z.B. beim Unterlid. Dabei sollten Sie jedoch sehr vorsichtig sein. Gelingt es nicht, den Fremdkörper zu entfernen, muss eine Augenärztin/ein Augenarzt aufgesucht werden. Ein Reiben sollte vermieden werden.
  • Feste/gefährliche Fremdkörper: Versuchen Sie NICHT feste Fremdkörper (z.B. Glassplitter, Metallteilchen) zu entfernen! Überlassen Sie dies der Ärztin/dem Arzt. Andernfalls besteht die Gefahr das Auge noch mehr zu verletzen! Bewahren Sie Ruhe und wirken Sie beruhigend auf die/den Betroffenen ein. Bedecken Sie das Auge vorsichtig (steriler Augenverband). Achten Sie darauf, dass der Verband nicht auf das Auge drückt. Suchen Sie die Praxis einer Augenärztin/ eines Augenarztes oder die Augenabteilung eines Krankenhauses auf. Insbesondere bei schweren Verletzungen (Gesichtsbereich, Auge) sollten Sie umgehend den Notruf kontaktieren – 144 oder 112.

Auch durch verschiedene Substanzen, z.B. Natronlauge, Ammoniak, Essigsäure etc., können schwere Schädigungen des Auges entstehen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Notfall: Verätzung des Auges.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin/der Arzt erkundigt sich nach dem Hergang des Unfalls. Sie/er sieht sich das Auge und die Verletzung(en) genau an. Dafür führt sie/er verschiedene Untersuchungen durch. Sie/er prüft dabei, inwieweit die Hüllen des Auges verletzt sind, die Augenbeweglichkeit und -stellung beeinträchtigt ist sowie ob Einschränkungen des Gesichtsfelds vorliegen. Lid und Pupillenfunktion werden untersucht. Die Ärztin/der Arzt sieht sich den Augenhintergrund an, prüft die Sehschärfe und den Augeninnendruck.

Im Zuge der Diagnose wird unter Umständen eine Röntgenuntersuchung beziehungsweise eine Untersuchung mittels Ultraschall und/oder CT gemacht (z.B. um Metallteile erkennen zu können). Bei Verdacht auf einen nicht-metallischen Fremdkörper im Auge kann auch eine MR-Untersuchung angezeigt sein.

Wie erfolgt die Behandlung?

Leichte Verletzungen der oberen Schichten des Auges (z.B. Hornhaut) heilen oft rasch und ohne Komplikationen ab. Je nach individuellen Voraussetzungen können verschiedene Maßnahmen notwendig sein:

  • Oberflächliche Fremdkörper werden je nach Beschaffenheit mithilfe eines feuchten Watteträgers oder mit einer speziellen feinen Nadel entfernt, nachdem eine örtliche Betäubung vorgenommen wurde. Es kann sich bei metallischen Fremdkörpern ein sogenannter Rosthof bilden, der den Fremdkörper umgibt. Dieser kann mit einem kleinen Bohrer entfernt werden. Um eine Infektion zu vermeiden, wird eine Antibiotika-haltige Wund-Augensalbe aufgetragen. Eine Verlaufskontrolle mit Nachuntersuchungen ist notwendig. Ev. können Antibiotika verabreicht werden (lokal).

  • Fremdkörper, die in den Augapfel eingedrungen sind, werden operativ versorgt, wobei der Fremdkörper entfernt und die Wunde verschlossen werden kann. Diese Verletzungen sind besonders gefährlich, da sie zum Verlust des Auges führen können. Um das Augenlicht zu erhalten bzw. eine Sehleistung wieder zu erreichen, können mehrere Operationen notwendig sein. Je nach Schwere der Verletzung kann eine Glaskörperentfernung Vitrektomie), Ersatz der Augenlinse, Laserbehandlung der Netzhaut, Hornhautverpflanzung etc. vorgenommen werden. Um Infektionen zu vermeiden, werden auch hier Antibiotika eingesetzt.

Wohin kann ich mich wenden?

Ansprechpersonen sind

  • die Augenärztin/der Augenarzt im niedergelassenen Bereich sowie
  • Ärztinnen/Ärzte der Notaufnahme bzw. der Augenstation/Augenambulanz/Augenklinik eines Krankenhauses.
  • Je nach Schwere der Verletzung können Ärztinnen/Ärzte verschiedener Fachrichtungen involviert sein (z.B. HNO, Kiefer-, Neurochirurgie etc.).

Die Hausärztin/der Hausarzt nimmt gegebenenfalls Überweisungen vor.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 6. November 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: a.o.Univ.Prof. Dr. Andreas Wedrich, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie

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