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Asthma als Berufskrankheit

Beruf und Atemwegserkrankung stehen häufig in enger Wechselwirkung. So kann die Berufswahl durch eine Asthmaerkrankung deutlich eingeschränkt sein. Bei bereits bestehenden Beschwerden oder Erkrankungen ist es besonders wichtig, möglichst keinen Beruf zu wählen, der diesbezüglich negative Auswirkungen haben kann. Ungeeignet sind Berufe mit hoher Belastung durch Staub, Dampf, Lösungsmittel, Hitze oder chemische Substanzen.

Der ausgeübte Beruf bzw. das Berufsumfeld können auch zum Auslöser von Asthma werden. So werden bei zehn bis 15 Prozent der Erwachsenen mit Asthma berufliche Einflüsse als Ursache verantwortlich gemacht. In diesem Fall ist es wichtig, sofort zu reagieren. Die Beschwerden müssen medizinisch abgeklärt und behandelt werden, um einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegenzuwirken. Falls eine Veränderung der Arbeitstechniken und -stoffe möglich ist, sollte dies erfolgen.

Bestimmte Krankheiten, die nachweisbar durch eine berufliche Tätigkeit hervorgerufen werden, gelten als Berufskrankheiten. Diese finden Sie in der Liste der Berufskrankheiten.

Berufe und ihre häufigsten Allergieauslöser

Berufe Allergieauslöser
Bäcker Mehlstaub, Hefe, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Backmittel, Enzyme (a-Amylase)
Bauarbeiter/Maler Betonhärtemittel, verschiedene Metalle, Chrom-, Kobalt- und Nickelsalze im Zement, Farben, Kleber, Lacke, Lösemittel, Isocyanate, Epoxidharze
Druckindustrie Terpentin, Farben, Gummi, Lösemittel
Fotoindustrie Farbstoffe, Fixiersalze, Entwickler
Friseure Haarfarben, Bleich- und Blondiermittel, Festiger, Kaltwellenmittel, Duftstoffe, Gummi, Gummihilfsstoffe, Kosmetika, Nickel
Metallarbeiter Öle, Ölzusätze, Schmierstoffe, Bohröle, Lötwasser, Benzinzusätze, Kühlmittel, Rostschutzmittel
Pflegeberufe Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lokalanästhetika, Antibiotika, Gummihilfsstoffe, Latex
Holzverarbeitung Holzstäube, Kleber, Lacke, Lösemittel, Terpene


Quelle: Deutsche Atemwegsliga e.V.

Außer den in der Tabelle genannten Stoffen und Gasen können z.B. auch Stäube, Abgase, Ozon und Stickstoffdioxid Asthmabeschwerden auslösen oder verstärken.

Wie wird eine Berufskrankheit anerkannt?

Bei Verdacht einer Berufskrankheit ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, eine Meldung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu machen. Auch das Unternehmen kann eine Meldung erstatten. Für die Berufskrankheitenmeldung sind die von der AUVA ausgearbeiteten Formulare für Ärztinnen/Ärzte und Unternehmen zu verwenden.

Bei bestimmten Krankheiten werden neben dem Bestehen der Krankheit noch zusätzliche Voraussetzungen zur Erbringung der Versicherungsleistung gefordert. So setzt die Anerkennung von Asthma bronchiale als Berufskrankheit die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeiten voraus. Ob die Notwendigkeit der geforderten Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus dem Vergleich der Arbeitssituation vor der Erkrankung und zum Feststellungszeitpunkt.

Wie läuft das Begutachtungsverfahren ab?

Nach der Meldung einer Berufskrankheit wird durch ein Begutachtungsverfahren festgestellt, ob eine Anerkennung durch den Unfallversicherungsträger erfolgt und ob eine Berufskrankheiten-Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit bezahlt wird.

Es kann auch über die Bewilligung eines Übergangsgeldes bzw. die Bezahlung einer Umschulung entschieden werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens und der damit verbundenen Leistungserbringung ist mit einem Zeitraum von ca. sechs Monaten zu rechnen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Prof. Dr. Michael Studnicka, Facharzt für Lungenkrankheiten, Zusatzfach Lungenkrankheiten (Intensivmedizin)

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