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Medizinische Fachassistenz

Die medizinische Fachassistenz umfasst unterschiedlichste Bereiche wie z.B. Desinfektions-, Röntgen-, Operations-, Ordinations-, Obduktions-, Labor- und Gipsassistenz. Diplomierte medizinische Fachassistentinnen und Diplomierte medizinische Fachassistenten (DMFA) arbeiten in Ordinationen, Krankenhäusern, Kur- und Rehabilitationszentren, Laboratorien u.v.m.

Offizielle Berufsbezeichnung

Diplomierte:r medizinische:r Fachassistent:in (DMFA)

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Die Aufgaben der medizinischen Fachassistenz hängen von den in der Ausbildung absolvierten Fachbereichen ab. Die medizinische Fachassistenz setzt sich zusammen aus mindestens drei von sieben Fachbereichen der Desinfektions-, Röntgen-, Operations-, Ordinations-, Obduktions-, Labor- und Gipsassistenz bzw. einem dieser Fachbereiche zusätzlich zur Qualifikation als Pflegeassistent:in oder als Medizinische:r Masseur:in.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung zur Medizinischen Fachassistentin und zum Medizinischen Fachassistenten erfolgt an Schulen für medizinische Assistenzberufe, umfasst mindestens 2.500 Unterrichtsstunden in drei der oben angeführten Fachbereiche einschließlich einer Fachbereichsarbeit.

Ebenso führt eine Ausbildung zur Pflegehilfe oder zur oder zum Medizinischen Masseur:in sowie in mindestens einem der oben angeführten medizinischen Assistenzberufe zur medizinischen Fachassistenz. Die Berufsbezeichnung „Diplomierte Medizinisch-technische Fachkraft“ ist nicht der und dem „Diplomierten medizinischen Fachassistent:in“ gleichzusetzen. Gemäß dem neuen Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetz (MABG) sind Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte zur Ausübung der Assistenzberufe Laborassistenz und Röntgenassistenz sowie als medizinische Masseurinnen und medizinische Masseure (einschließlich der Spezialqualifikationen Elektrotherapie, Hydro- und Balneotherapie und Basismobilisation) berechtigt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen medizinischer Fachassistentinnen und medizinischer Fachassistenten werden über den Arztbesuch oder den Krankenhausaufenthalt abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

  • Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
  • Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich

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