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Gelenkendoprothesen

Meist kommen Gelenkendoprothesen bei Arthrose, die mit Schmerzen und Bewegungseinschränkungen einhergeht, zum Einsatz. Auch bei Knochen- bzw. Gelenksschäden z.B. durch Knochenbrüche, Bänderrisse bzw. Gelenksfehlstellungen, kann das Einsetzen einer Gelenkendoprothese notwendig werden.

Wie werden Gelenkendoprothesen eingesetzt?

Die Operation kann mittels Peridural- bzw. Spinalanästhesie oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Welche Narkoseform eingesetzt wird, entscheidet die Ärztin/der Arzt für jede Patientin/jeden Patienten individuell. Die Entscheidung wird dabei u.a. je nach Art des Eingriffes sowie eventueller Begleiterkrankungen der Patientin/des Patienten getroffen.

In vielen Fällen werden Gelenkendoprothesen minimalinvasiv eingesetzt. Das minimalinvasive Vorgehen ist muskelschonend, und es können große Hautschnitte vermieden werden. Dadurch ist in der Regel eine raschere Heilung möglich als bei einem Gelenksersatz über einen großen Schnitt.

Nach Eröffnung des Gelenks wird geschädigtes Gewebe entfernt. Nachfolgend wird das künstliche Gelenk durch „Knochenzement“ am Knochen fixiert bzw. mit hohem Druck auf die Knochenoberfläche gepresst. Auch eine Kombination beider Techniken ist möglich (Hybridtechnik). Zudem kann ein Anteil des künstlichen Gelenks in einem Röhrenknochen (z.B. Oberschenkelknochen oder Schienbein) verankert werden. Je nach betroffenem Gelenk und Ausmaß der Gelenksschädigung können lediglich die Gelenksflächen oder zusätzlich die stabilisierenden Bänder (z.B. Kreuz- und Seitenbänder des Kniegelenks) ersetzt werden.

Danach wird nach sorgfältiger Blutstillung eine Drainage zur Ableitung von Wundflüssigkeit angelegt. Zum Schluss wird die Wunde verschlossen und mit einem Kompressionsverband versorgt. Die Drainage kann bei komplikationslosen Verläufen nach einigen Tagen wieder entfernt werden.

Hinweis

Die Funktion einer Endoprothese kann nach einigen Jahren nachlassen. Dann muss die Prothese eventuell ausgetauscht werden.

Welche Komplikationen können auftreten?

Postoperative Schmerzen

Schmerzen des betroffenen Gelenks nach der Operation sind mit Schmerzmitteln meist gut behandelbar und bilden sich nach abgeschlossener Heilung und ausreichendem Muskelaufbau meist wieder zurück. Manche Patientinnen/Patienten benötigen jedoch auch nach der Operation weiterhin Schmerzmittel. Je nach betroffenem Gelenk dauert es dabei etwa zwischen drei Monate und einem Jahr, bis der endgültige Therapieerfolg eintritt. Dieser Erfolg ist jedoch auch davon abhängig, ob ein regelmäßiges Bewegungstraining durchgeführt wird.

Infektionen

Wie bei jedem chirurgischen Eingriff besteht trotz des Einhaltens hoher Hygienestandards vor, während und nach dem Eingriff das Risiko einer Infektion. Wenn das betroffene Gelenk nach der Operation stark erwärmt, schmerzhaft und gerötet ist bzw. Fieber auftritt, muss rasch Kontakt mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt aufgenommen werden. Gelenkinfektionen müssen besonders schnell erkannt und behandelt werden, da sie zu lebensbedrohlichen Entzündungen bzw. Entzündungsreaktionen (Osteomyelitis – Knochenmarksentzündung bzw. Sepsis – „Blutvergiftung“) führen können.

Bei einer unmittelbar nach der Operation auftretenden Infektion im Bereich der Prothese werden die Operationswunde wieder eröffnet und entzündetes Gewebe entfernt (Debridement). Daraufhin wird das Gelenk gespült, die mobilen (beweglichen) Teile des künstlichen Gelenks gewechselt und eine Drainage angelegt, um den Austritt infektiöser Wundflüssigkeit zu ermöglichen. Zudem werden Antibiotika verabreicht. Vor der ersten Antibiotikagabe entnimmt die Ärztin/der Arzt Wundflüssigkeit aus dem infizierten Gelenk und lässt eine Keimbestimmung durchführen. So kann die Antibiotikabehandlung nach Eintreffen der Untersuchungsergebnisse bei Bedarf erregergerecht angepasst werden. Wenn dadurch die Infektion nicht ausreichend bekämpft werden kann oder ein sogenannter Spätinfekt (s.u.) vorliegt, müssen auch die fixierten Teile der Prothese entfernt werden. Nachdem die Entzündung ausgeheilt ist, kann daraufhin in den meisten Fällen wieder eine neue Prothese eingesetzt werden. Eine Infektion kann auch Monate bzw. Jahre nach der Anlage einer Gelenkendoprothese auftreten (Spätinfekt), wenn Krankheitserreger (meist Bakterien) über die Blutbahn in das künstliche Gelenk gelangen.

Hinweis

Bei der Anlage einer Gelenkendoprothese wird vor- bzw. während der Operation vorsorglich ein Antibiotikum gegen bakterielle Infektionen verabreicht.

Blutung

Beim Einsetzen von Gelenkendoprothesen können starke Blutungen auftreten, die eventuell die Verabreichung von Blutkonserven notwendig machen. Selten muss zur Blutstillung erneut operiert werden.

Thrombose

Nach der Anlage einer Gelenkendoprothese ist das Risiko für die Entwicklung einer Thrombose erhöht. Daher erhält die Patientin/der Patient nach der Operation für mindestens zwei Wochen beispielsweise Heparin als Thromboseprophylaxe („Blutverdünnung“).

Aseptische Entzündung

Kunststoff- bzw. Zementabrieb bei Gelenksbewegungen können eine nicht infektiöse Entzündungsreaktion im betroffenen Gelenk auslösen. Das kann zu einer Lockerung der Prothese führen.

Nervenschäden

Bei der Durchtrennung von Nerven können Nervenschmerzen oder Gefühlsstörungen (z.B. Taubheits- oder Kribbelgefühl der Haut) entstehen. Diese bilden sich meist nach einiger Zeit von selbst zurück. Eine Zerstörung von Nervengewebe, die zu einer Muskellähmung führt, tritt sehr selten auf.

Materialunverträglichkeit

Moderne Materialien, die zur Herstellung von Gelenkendoprothesen eingesetzt werden, verursachen nur selten Unverträglichkeitsreaktionen bzw. Allergien. In diesen Fällen muss die Prothese entfernt werden. Es gibt auch die Möglichkeit zur Verwendung von speziellen Allergieprothesen.

Periartikuläre Verkalkungen

Verkalkungen von Bindegewebe in der Umgebung der Prothese können durch die Einnahme von Antiphlogistika (entzündungshemmenden Schmerzmittel) vermieden bzw. unter Umständen durch Glukokortikoide oder mittels Röntgenbestrahlung behandelt werden. Selten müssen sie chirurgisch entfernt werden.

Falsche Positionierung

Gelenkendoprothesen müssen exakt positioniert werden, sonst kommt es zu Druck- und Zugeinwirkungen auf die Strukturen, die das Gelenk umgeben (z.B. Knochen bzw. Bänder). Diese können dadurch geschädigt werden. Zudem können dadurch Fehlbelastungen entstehen, die sich auf den gesamten Bewegungsapparat auswirken können.

Lockerung der Prothese

Wenn die Prothese nicht exakt genug positioniert oder nicht ausreichend fixiert ist bzw. zu stark belastet wird, kann es zu einer Lockerung der Prothese im umliegenden Knochengewebe kommen. Das kann zu Schmerzen, Knochenschäden und einer Instabilität des Gelenks führen.

Periprothetische Frakturen

Prothesen bestehen aus festem Material. Wenn die Prothese nicht perfekt positioniert bzw. einzementiert ist, es häufig zu Stürzen kommt oder eine Osteoporose besteht, kann das Knochengewebe, in dem die Prothese fixiert ist, brechen.

Wohin kann ich mich wenden?

Gelenkprothesen-Operationen werden von Fachärztinnen/Fachärzten für Orthopädie bzw. Traumatologie (Unfallchirurgie) durchgeführt. Untersuchungen und Beratungsgespräche vor einer Gelenkprothesen-Operation können bei einer niedergelassenen Fachärztin/einem niedergelassenen Facharzt oder an einer Ambulanz durchgeführt werden.

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) ist eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich.

Prothesen und Gehhilfen (z.B. Krücken) werden über ein Hilfsmittelrezept angefordert. Je nach Krankenversicherungsträger sind bei der Verrechnung dabei Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter: Hilfsmittel und Heilbehelfe.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prof. Dr. Patrick Sadoghi

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