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Bluttransfusion: Ablauf und Sicherheit

Vor einer Bluttransfusion werden, um die Verträglichkeit der Blutbestandteile zu gewährleisten, verschiedene Untersuchungen im Labor durchgeführt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine verabreichte Transfusion mit dem Blut der Empfängerin/des Empfängers verträglich ist und das Risiko für unerwünschte Reaktionen minimiert wird.

Die Untersuchungen umfassen laut aktuellen Standards:

Durch die Antikörperbestimmungen und die Kreuzprobe ist die Kompatibilität (Verträglichkeit) von Spender- und Empfängerblut genau bestimmbar.

Kurz vor der Transfusion wird von dem verantwortlichen medizinischen Personal am Patientenbett der sogenannte Bedside-Test durchgeführt. Dabei wird nochmals die ABO Blutgruppe von Patientin/Patient und Konserve überprüft und die Patientenidentität, die Konservendaten und die Gültigkeit der Kreuzprobe kontrolliert. Vor einer Transfusion muss die Patientin/der Patient über mögliche Risiken aufgeklärt werden und eine Einverständniserklärung unterschreiben.

Durchführung der Transfusion

Transfusionen werden durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt angeordnet. Die Bluttransfusion wird von qualifiziertem medizinischen Personal (Diplomierte Krankenpflege oder Ärztinnen/Ärzte) durchgeführt. Insbesondere zu Beginn, aber auch während der Transfusion, wird der Zustand der Patientin/des Patienten laufend kontrolliert. Treten Anzeichen auf, die auf eine unerwünschte Transfusionsreaktion hinweisen, wird die Transfusion sofort abgebrochen.

Sicherheit von Blut

Blut und Blutbestandteile kommen nur nach klar definierten Kriterien und nach Vornahme einer entsprechenden ärztlichen Risikoabwägung, d.h. im Rahmen einer strengen Indikationsstellung, beim Menschen zur Anwendung. Nebenwirkungen von Transfusionen lassen sich trotz verschiedener Sicherheitsmaßnahmen nicht immer vermeiden. Die meisten Nebenwirkungen sind jedoch nicht lebensbedrohlich. Sehr selten können aber auch ernste unerwünschte Transfusionsreaktionen auftreten.

  • Immunologisch bedingte Transfusionsreaktionen werden durch Antikörper verursacht, die meist gegen Zellen oder Plasmaproteine des Empfängers gerichtet sind. Die häufigsten und in der Regel harmlos verlaufenden immunologisch bedingten Transfusionsreaktionen sind die febrile nicht-hämolytische Transfusionsreaktion (mit kurzzeitigem Anfiebern mit Schüttelfrost) sowie die allergische Transfusionsreaktion (Hautauschlag). Sehr selten hingegen sind ernste immunologische Transfusionsreaktionen, wie hämolytische Transfusionsreaktion (mit Zerstörung der transfundierten Zellen). Diese kann entstehen, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Patientin/dem Patienten z.B. in der ABO-Blutgruppe unverträgliches Spenderblut verabreicht wurde, etwa in Folge einer Verwechslung von Blutkonserven und/oder der Empfängerin/des Empfängers. Wie schwer die Reaktion ausfällt, hängt davon ab, wie stark die Antikörper der Empfängerin/des Empfängers gegen das Spenderblut ausgebildet sind. Typische Anzeichen sind z.B. Fieber, Schüttelfrost, Hitzewallungen, Kopfschmerzen, Schmerzen im Herz und Lungenbereich. Diese Symptome können bis zu 24 Stunden nach einer Transfusion auftreten.
  • Nicht immunologische Reaktionen sind chemische oder physikalische Reaktionen auf Stoffe in den Blutprodukten, z.B. Unterkühlung (Hypothermie) oder Eisenüberladung bei chronischer Transfusionsbedürftigkeit.
  • Infektiöse Komplikationen können durch die Übertragung von Viren (z.B. Hepatitis-B, Hepatits-C, HIV) oder bakterielle Verunreinigung entstehen. Das Risiko der Übertragung von Infektionen durch Bluttransfusionen ist heute durch vorgeschriebene Qualitätsmaßnahmen, Tests und Pathogeninaktivierungsverfahren sehr gering. So liegt das Restrisiko einer HIV-Übertragung durch eine Blutkonserve etwa bei 1 auf 4,3 Millionen, beim Hepatitis C-Virus bei 1 auf 10 Millionen Transfusionen

Hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Blut und Blutprodukten sind ein zentrales Ziel des Gesundheitssystems und heute umfassend gesetzlich geregelt. Seit 2002 gibt es auch einheitliche EU-Richtlinie, die alle Anforderungen im Bereich der Blutgewinnung, Weiterverabeitung und Testung detailliert vorgibt. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen besteht bei Blutprodukten, wie bei allen biologischen Produkten, grundsätzlich ein Restrisiko für unerwünschte Reaktionen. Ernste Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen in Zusammenhang mit Transfusionen fallen unter eine gesetzliche Meldepflicht. Das Hämovigilanz-System hat das Ziel, Risiken und Gefahren in Zusammenhang mit Transfusionen von Blut und Blutbestandteilen, aber auch im Rahmen der Blutspende zu erfassen und zu minimieren.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. April 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Christof Jungbauer

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