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Exoprothesen

Nach einer Amputation werden bis zur vollständigen Heilung meist Interimsprothesen („Übergangsprothesen“) angepasst. Nach der vollständigen Heilung der Amputationsstelle werden daraufhin Prothesen zur Dauernutzung – sogenannt Exoprothesen – angepasst.

Bei den Dauerprothesen werden passive, aktive Prothesen und Hybridprothesen unterschieden:

Passive Exoprothesen

Mit passiven Exoprothesen können keine bzw. nur wenige Bewegungen durch Ein- und Ausrasten von Scharniergelenken oder durch Übertragung von Bewegungen gesunder Gelenke ausgeführt werden. Zu den passiven Exoprothesen zählen kosmetische Prothesen – sogenannte Epithesen (z.B. Schmuckarme). Durch diese wird der fehlende Körperteil imitiert. Sie sind einfach in der Handhabung und haben ein geringes Gewicht. Weitere passive Prothesen sind Arbeitsprothesen. Bei diesen können verschiedene Werkzeuge am Schaft aufgesetzt werden. Die bekannteste Arbeitsprothese ist „der Haken“.

Aktive Exoprothesen

Zu den aktiven Exoprothesen zählen Fremdkraftprothesen und Eigenkraftprothesen.

Fremdkraftprothesen

Bei Fremdkraftprothesen werden voreingestellte Bewegungsabläufe mithilfe einer Steuerung ausgeführt. Diese kann direkt an der Prothese angebracht sein oder über eine Fernsteuerung bzw. einen Computer bedient werden.

Eigenkraftprothesen

Bei Eigenkraftprothesen werden Bewegungen über Muskelaktivierungen durch sogenannte myoelektrische Signale gesteuert. Myoelektrische Signale werden durch Aktivierung der Muskulatur ausgesendet. Beim Anspannen und Entspannen von Muskeln fließt elektrischer Strom durch Einströmen bzw. Ausströmen von Ionen (geladenen Teilchen) in Muskelzellen. Diese elektrischen Ströme werden von Sensoren der Prothese erkannt und lösen gezielte Prothesenbewegungen aus.

Die modernsten Eigenkraftprothesen sind „gedankengesteuerte“ Prothesen. Bei diesen Prothesen werden Nerven, welche die Bewegungen eines Körperteils steuern, vor dessen Amputation aus dem umgebenden Gewebe herausgelöst. Danach werden sie an einem Muskel (meist Brustmuskel) fixiert, der zuvor von seiner ursprünglichen Nervenversorgung getrennt wurde (targeted muscle reinnervation – TMR). Bei der Übertragung der Nerven auf den Muskel werden dabei einzelne Nervenfasern, die bestimmte Bewegungsinformationen an den Muskel weiterleiten (z.B. einen bestimmten Finger beugen) an genau festgelegten Stellen des Muskels fixiert. In diesen Bereichen werden Sensoren angebracht, die myoelektrische Signale erkennen und entsprechende Bewegungsbefehle an die Prothese weiterleiten. Wenn die Prothesenträgerin/der Prothesenträger sich vorstellt, eine bestimmte Bewegung durchzuführen, wird diese Bewegung daraufhin durch die Prothese ausgeführt.

Hybridprothesen

Hybridprothesen bestehen aus einem aktiven und einem passiven Anteil. So können bei Unterarmprothesen z.B. Bewegungen des Ellbogengelenks passiv durch eine bestimmte Bewegung des Oberarms fixiert und zusätzlich mit einer myoelektrischen Handprothese kombiniert werden.

Hinweis

Druck-, Schmerz-, Vibrations- und Temperatursensoren an Prothesen, die Informationen an das zentrale Nervensystem senden, sollten in Zukunft die Wahrnehmung von Gefühlen ermöglichen. Dadurch können möglicherweise auch Phantomschmerzen gelindert werden.

Wie wird die passende Exoprothese gewählt?

Die Wahl einer Prothese erfolgt individuell. Dabei steht der praktische Nutzen im Vordergrund. High-Tech-Prothesen können nicht von allen Patientinnen/Patienten gleich gut eingesetzt werden.

Die Auswahl einer Prothese ist daher abhängig von:

  • Art und Höhe einer Amputation bzw. dem Heilungsverlauf nach einer Amputation,
  • Begleitverletzungen (bzw. weiteren Amputationen) und Begleiterkrankungen,
  • Bildungsstand, sozialem und kulturellem Umfeld sowie dem Alter der Patientin/des Patienten,
  • Kostenträger/Kostenträgern.

Wie werden Exoprothesen angebracht?

Für die Trägerin/den Träger ist es besonders wichtig, dass die Prothese angenehm getragen, unkompliziert an- und abgelegt und gut gereinigt werden kann.

Exoprothesen können z.B.:

  • durch Ansaugen der Prothese mittels Unterdruck (Saugprothesen),
  • über Schraubverbindungen oder Bandagen bzw.
  • durch Verbindungsvorrichtungen aus Kunststoff

am Körper befestigt werden.

Um eine Durchblutungsstörung zu vermeiden, darf der Schaft den Körperteil, an dem er angebracht ist, nicht einschnüren. Zudem muss sein Material an der Kontaktstelle zur Haut so beschaffen sein, dass eine Schweißbildung bestmöglich vermieden wird.

Hinweis

Übergangsprothesen werden im Krankenhaus nach einer Amputation bei stabilen Wundverhältnissen angepasst, sobald der betroffene Körperteil wieder belastet werden kann. Dauerprothesen können außerhalb des Krankenhauses angepasst werden.

Welche Komplikationen können durch Exoprothesen entstehen?

Komplikationen nach einer Amputation:

  • Allgemeine Operationskomplikationen
    • Blutung
    • Wundinfektion
    • Wundheilungsstörung – z.B. Kontrakturen (Gewebeeinziehungen) im Bereich der Amputationsnarbe
    • Thrombose
  • Phantomschmerzen nach Amputation
  • Osteomyelitis (Entzündung des Knochenmarks) und Exostosen (Knochenwucherungen) am Knochenende des Amputationsstumpfes

Komplikationen durch die Prothese:

  • Durchblutungsstörungen und Druckstellen bei Druckausübung durch die Prothese
  • Materialunverträglichkeit
  • Infektionen an der Körperstelle, an der die Prothese angebracht ist (z.B. bei vermehrtem Schwitzen oder unregelmäßiger Pflege der betroffenen Hautstelle)
  • Schmerzen und Schädigungen des Bewegungsapparates bei fehlerhafter Anpassung bzw. mangelndem Prothesentraining

Wie verändert eine Exoprothese das Leben von Betroffenen?

Vor allem die Steuerung von Eigenkraftprothesen muss wiederholt intensiv geübt werden. Insbesondere die „gedankengesteuerte“ Exoprothese erfordert viel Motivation zum Üben einzelner Bewegungen. Bei ausreichendem Training werden Bewegungen mit der Zeit jedoch automatisiert ausgelöst. Das bedeutet, die Trägerin/der Träger muss nicht mehr aktiv an eine Bewegung denken, um diese auszuführen.

Anfangs fühlt sich eine Exoprothese zudem fremd an. Wenn sie gut an den Körper angepasst ist und neue Bewegungen eingeübt sind, wird sie langsam ins Körperbild eingebunden (Embodiment – Verkörperung). Der Alltag muss neu strukturiert und alltägliche Bewegungen mit der Prothese müssen neu eingeübt werden.

Optimalerweise wird eine Exoprothese nach einer gewissen Zeit im Alltag während des Tragens kaum mehr wahrgenommen.

Auch die Prothesen- und Stumpfpflege (Stumpf: erhaltener Anteil des Körperteils) muss gut erlernt und regelmäßig vorgenommen werden, um nach einer gewissen Zeitspanne zur normalen alltäglichen Routine zu gehören. Nach dem erstmaligen Anpassen einer Exoprothese sind oft regelmäßige Besuche bei der Orthopädietechnikerin/beim Orthopädietechniker zur weiteren Anpassung der Prothese notwendig.

Vor allem bei Exoprothesen, die von außen gut sichtbar sind, ist ein hohes Maß an Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit gefragt. Erschrockene oder bemitleidende Blicke bzw. Kommentare von anderen sind für viele Prothesenträgerinnen/-träger oft weit unangenehmer als die Prothese selbst. Wenn dies sehr belastend ist, kann eine psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuung entlastend-unterstützend sein. Auch der Beitritt zu einer Selbsthilfegruppe kann durch den Kontakt mit anderen Menschen, die ähnliche Alltagserfahrungen machen, hilfreich sein.

Wohin kann ich mich wenden?

Exoprothesen werden von einer Orthopädietechnikerin/einem Orthopädietechniker in Zusammenarbeit mit einer Fachärztin/einem Facharzt für Orthopädie bzw. Traumatologie (Unfallchirurgie) angefertigt. Auch Physiotherapeutinnen/-therapeuten bzw. Ergotherapeutinnen/-therapeuten können bei der Planung der Prothesenanfertigung bzw. bei der Prothesenauswahl miteinbezogen werden.

Wenn eine Exoprothese nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung angepasst werden soll, führen die behandelnden Ärzte meist schon während des Krankenhausaufenthaltes erste Beratungsgespräche und Voruntersuchungen durch. Auch eine Übergangsprothese kann schon im Krankenhaus angepasst werden.

Wie erfolgt die Erstattung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen (z.B. physikalische Therapie) ist eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich.

Prothesen und Gehhilfen (z.B. Krücken) werden über ein Hilfsmittelrezept angefordert. Je nach Krankenversicherungsträger sind bei der Verrechnung dabei Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter: Hilfsmittel und Heilbehelfe.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prof. Dr. Patrick Sadoghi

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