
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Es handelt sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit. Darin erklärt eine Person den Wunsch, dass bestimmte medizinische Behandlungen unterbleiben sollen. Durch eine Patientenverfügung werden also konkrete Behandlungen vorausschauend abgelehnt. Beispielsweise betrifft dies die Situation einer Bewusstlosigkeit oder einer schweren Erkrankung, in der die Betroffene/der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Gesetzliche Grundlage ist das Patientenverfügungsgesetz (PatVG). Darin werden u.a. folgende Punkte geregelt:
- Allgemeine Gültigkeitserfordernisse und mögliche Inhalte
- Die Möglichkeit, eine verbindliche oder eine nicht verbindliche Patientenverfügung zu errichten
- Erneuerung
- Speicherung in ELGA (Hinweis: geplante ELGA-Funktion)
Für eine verbindliche Patientenverfügung bestehen formale Voraussetzungen hinsichtlich Inhalt, Aufklärung, Errichtung und Erneuerung.
Werden nicht alle Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt, ist die Willenserklärung bei der Ermittlung des Patientenwillens dennoch zu berücksichtigen – und zwar umso mehr, je mehr Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung gegeben sind.
Eine wichtige Voraussetzung für eine Patientenverfügung ist, dass die Patientin/der Patient bei der Errichtung einsichts- und urteilsfähig ist. Das bedeutet, die Person muss den Grund und die Bedeutung einer abgelehnten Behandlung einsehen und ihren Willen entsprechend bestimmen können. Die Patientenverfügung kann nur durch die Person selbst, nicht aber durch eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter abgeschlossen werden.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 31.07.2019
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Letzte Expertenprüfung durch Dr. Gerald Bachinger, NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt
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