
In der Kinderarztpraxis
Die Kinderärztin/der Kinderarzt ist von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr erste Ansprechperson für Erkrankungen sowie für sämtliche Themen rund um die Entwicklung und die Gesundheitsvorsorge des Kindes. Im Zusammenhang mit dem Kinderarztbesuch sind Organisatorisches und Rechtliches wichtig, wie beispielsweise die e-card Ihres Kindes, die Wartezeiten in der Ordination sowie Informationen zu Untersuchungen und zur ärztlichen Schweigepflicht.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 24.06.2019
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Letzte Expertenprüfung durch Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA
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