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In der Kinderarztpraxis

Die Kinderärztin/der Kinderarzt ist von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr erste Ansprechperson für Erkrankungen sowie für sämtliche Themen rund um die Entwicklung und die Gesundheitsvorsorge des Kindes. Im Zusammenhang mit dem Kinderarztbesuch sind Organisatorisches und Rechtliches wichtig, wie beispielsweise die e-card Ihres Kindes, die Wartezeiten in der Ordination sowie Informationen zu Untersuchungen und zur ärztlichen Schweigepflicht.

Die Kinderärztin/der Kinderarzt

Die Fachärztin/der Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde ist von der Geburt des Kindes über die ersten Lebensjahre bis hin zur Pubertät und dem Erwachsenwerden erste Ansprechperson nicht nur für Erkrankungen, sondern auch für Fragen zu Themen wie

Die Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sind in der täglichen Praxis sowohl Primärversorger als auch gleichermaßen Spezialisten für zahlreiche, teils hochkomplexe Problemstellungen. Sie stellen zum einen die erste Anlaufstelle für sämtliche akut auftretenden Erkrankungen dar und sind zum anderen das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen seitens der österreichischen Ärztekammer.

Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen werden bis zum fünften Lebensjahr des Kindes innerhalb des Mutter-Kind-Pass-Programms vorgenommen. Dazu gehören neben regelmäßigen körperlichen Untersuchungen unter anderem

  • orthopädische Untersuchungen (inklusive Hüftultraschall),
  • Untersuchungen des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs und
  • Untersuchungen der Augen.

Die Untersuchungen werden teils von der Kinderärztin/vom Kinderarzt selbst durchgeführt, teils stellt sie/er eine Überweisung für andere Fachärztinnen/Fachärzte (z.B. Augenärztin/Augenarzt) aus. Zusätzliche Untersuchungen können je nach Entwicklungsstand und eventuell bestehenden Beschwerden notwendig werden. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt. Mehr zum Thema: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

Terminvergabe & Wartezeiten

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, Termine zu vereinbaren. Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Impfungen etc.) sind ohne Termin in den meisten Ordinationen gar nicht möglich. Aber auch bei akuten Beschwerden Ihres Kindes kann es ratsam sein, während der Ordinationszeiten zunächst telefonisch nachzufragen, wann Sie mit Ihrem Kind am besten vorbeikommen können. So können die Ordinationsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter einen Einschubtermin ermöglichen, und die Wartezeit lässt sich verkürzen. Und: je kürzer die Wartezeiten, umso angenehmer für Sie und Ihr Kind. Informieren Sie die Sprechstundenhilfe vorab auch kurz darüber, welche Beschwerden Ihr Kind hat bzw. wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um etwas Ansteckendes (z.B. Ausschlag) handelt.

Allerdings organisiert jede Ärztin/jeder Arzt die Terminvergabe auf ihre/seine Art und Weise. So gibt es Ärztinnen und Ärzte, die beispielsweise eigene Ordinationszeiten für Neugeborene, Säuglinge, Mutter-Kind-Pass-Termine, Impfungen oder für akut erkrankte Kinder abhalten. Erkundigen Sie sich daher bitte über die Vorgehensweise in der jeweiligen Praxis!

Hinweis

Nehmen Sie die e-card immer zu Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt mit. Bei Babys und Kleinkindern sollte auch der Mutter-Kind-Pass und der Impfpass immer mitgebracht werden. Falls vorhanden, nehmen Sie auch Vorbefunde (aus dem Krankenhaus, von einer anderen Ärztin/einem anderem Arzt etc.), Allergiepass, eine Liste mit Medikamenten, die das Kind einnehmen muss, etc. mit.

Ärztliche Schweigepflicht

Für Kinderärztinnen und -ärzte gilt – ebenso wie für alle anderen Ärztinnen/Ärzte – die im Ärztegesetz festgelegte Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht. Darin heißt es: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ Näheres dazu erfahren Sie unter: Das ärztliche Aufklärungsgespräch.

Hat die Ärztin/der Arzt den Verdacht, dass Minderjährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wurden, muss sie/er Anzeige an die Sicherheitsbehörde erstatten. Bei Verdacht gegenüber einer oder einem nahen Angehörigen kann diese Anzeige laut Ärztegesetz aufgeschoben werden – und zwar so lange, wie es das Wohl der oder des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls einer Kinderschutzeinrichtung eines Spitals erfolgt. Mehr zum Thema: Gewalt in der Familie

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. So werden z.B. die notwendigen Impfungen zu einem Teil im Rahmen der Impfaktion übernommen und sind zu einem anderen Teil privat zu bezahlen. Mehr zum Thema: Kostenfreies Impfprogramm in Österreich.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Die Kosten der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden durch die Sozialversicherung abgedeckt – sofern sie bei Vertragsärztinnen/-ärzten der Sozialversicherungsträger durchgeführt werden. Führt eine Wahlärztin/ein Wahlarzt die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch, müssen die entstandenen Kosten zunächst selbst bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote samt Zahlungsnachweis werden die Kosten zum Teil von der Sozialversicherung übernommen. Die Höhe der Kostenerstattung orientiert sich an jenem Tarif, den die Krankenkasse einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA

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Mein Kind ist krank

Ob grippaler Infekt oder chronische Erkrankung, Kinder brauchen speziell auf ihr Lebensalter abgestimmte Behandlung. Hier finden Sie umfangreiche Informationen und hilfreiche Tipps für Sie und Ihr Kind.

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