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Kinderarztbesuch – wann und wie oft?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die einen Besuch bei der Kinderärztin/beim Kinderarzt notwendig machen. Neben Vorsorgemaßnahmen wie Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen oder Impfungen geben unterschiedliche Auffälligkeiten und Krankheitsanzeichen Anlass für einen Besuch in der Kinderarztpraxis. Nicht immer sind die Beschwerden der kleinen Patientinnen und Patienten für Eltern eindeutig zuzuordnen. Daher gilt grundsätzlich die Devise: Lieber einmal zu oft zur Kinderärztin/zum Kinderarzt gehen als einmal zu wenig.

Wann zur Kinderärztin/zum Kinderarzt?

Regelmäßige Besuche bei der Kinderärztin/dem Kinderarzt dienen zum einen der gesundheitlichen Vorsorge von Kindern und Jugendlichen. Dazu zählen unter anderem die Betreuung und Unterstützung bei Fragen rund um Impfungen, Stillen, Ernährung, Allergien und Unverträglichkeiten sowie das Durchführen von Vorsorgeuntersuchungen. Diese sind bis zum fünften Lebensjahr des Kindes im Mutter-Kind-Pass festgeschrieben. Mehr zum Thema: Mutter-Kind-Pass

Daneben kann es viele weitere Gründe geben, die einen Besuch bei der Kinderärztin/beim Kinderarzt notwendig machen, wie etwa Krankheitsanzeichen, Entwicklungsstörungen oder andere Auffälligkeiten. Insbesondere bei Babys und Kleinkindern lassen sich Krankheitszeichen nicht immer eindeutig zuordnen; es ist oft schwierig zu erkennen, ob ärztliche Hilfe notwendig ist. Auch größere Kinder können nicht immer zuverlässig angeben, wo es ihnen weh tut bzw. welche Beschwerden sie haben. So neigen Kinder z.B. häufig dazu, verschiedene Symptome als „Bauchweh“ zu vereinheitlichen.

Generell werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinderheilkunde betreut. Anlass für einen Besuch in der Kinderarztpraxis sollte sein, wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind z.B.

  • hohes Fieber hat, das nicht gut auf Medikamente anspricht,
  • Nahrung oder trinken verweigert,
  • über Schmerzen klagt, die sich nicht lindern lassen (z.B. durch Ablenkung, Spielen, Zuwendung),
  • sich deutlich anders verhält als gewohnt (z.B. verwirrt oder teilnahmslos ist).

Auch Symptome wie über mehrere Tage andauerndes Fieber ohne Besserung, Ohrenschmerzen, Schmerzen bzw. Auffälligkeiten beim Wasserlassen, Hautausschlag, Gewichtsveränderungen, quälender Husten und Atemnot sollten immer ärztlich abgeklärt werden.

Grundsätzlich gilt bei Krankheit oder im Zweifelsfall: Lieber einmal zu oft zur Kinderärztin/zum Kinderarzt gehen als einmal zu wenig.

Wann ins Krankenhaus?

In allen Akutfällen außerhalb der üblichen Ordinationszeiten stehen die Ambulanzen der Kinderspitäler zur Verfügung. Bei schwerwiegenden Krankheitserscheinungen oder Verletzungen sollten diese direkt aufgesucht werden. Bedenken Sie, dass die dortigen Kapazitäten sehr limitiert sind und unter Umständen eine längere Wartezeit zu erwarten sein kann!

Im Notfall rufen Sie die Rettung unter 144. Mehr zum Thema: Notfälle bei Kindern

Wie oft zur Kinderärztin/zum Kinderarzt?

Der Mutter-Kind-Pass dient als Basis für die ersten Kinderarztbesuche des Babys. Um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können, müssen die ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen absolviert werden (die ersten fünf Untersuchungen erfolgen bereits während der Schwangerschaft). Aber auch die übrigen im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen sind wichtig für Ihr Kind, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Dies gilt insbesondere für Störungen der Aufmerksamkeit, Reaktion auf die Umwelt, Spielverhalten etc.. Aber auch die Entwicklung von Sprache, Motorik und allgemeines Verhalten müssen beobachtet werden, ebenso wie körperliche Entwicklungen. Denn nur eine frühzeitige Diagnose von Entwicklungsstörungen verhindert Verzögerungen der notwendigen Therapiemaßnahmen.

Werden diese Abweichungen und Störungen im Kleinkindalter erkannt, können Eltern gemeinsam mit Ärztinnen/Ärzten bzw. auch mit Psychologinnen/Psychologen oder Therapeutinnen/Therapeuten noch vor dem Schuleintritt des Kindes Maßnahmen ergreifen. Wenn es sich um krankheitsbedingte Störungen handelt, werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen. Bei reinen Entwicklungsstörungen übernimmt die Sozialversicherung die Kosten nicht oder nur zum Teil.

Sinnvoll ist auch eine ärztliche Beratung vor bzw. zu Beginn der Pubertät. Die Themen dabei sind unter anderen Alkohol, Drogen und Sexualität.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA

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