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Qualität im Gesundheitswesen

Bereits in den 1960er Jahren definierte Avedis Donabedian die Qualität im Gesundheitswesen als den Grad an Übereinstimmung zwischen definierten Zielen und der wirklich geleisteten Versorgung. Diese Definition verdeutlicht, dass Entscheidungen im Gesundheitswesen hinsichtlich deren Auswirkungen auf die Qualität von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen beurteilt werden müssen.

Ziel der Qualitätsarbeit ist es, auf Basis vorhandener Ressourcen die Qualität der Patientenversorgung zu optimieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung zu implementieren. Qualität im Gesundheitswesen ist eine herausfordernde und sich immer im Wandel befindliche Querschnittsmaterie.

Rechtliche Grundlagen

Neben etwaigen Berufsgesetzen oder anderen rechtlichen Grundlagen (ASVG, KAKuG, etc.), die qualitätsrelevante Bestimmungen enthalten, stellt das Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsqualitätsgesetz – GQG) die wesentliche Grundlage für eine bundesweite Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen dar. Es definiert Begriffe und Grundlagen, die ein gemeinsames Verständnis von Qualität im Gesundheitswesen zulassen und ermöglicht es, bundeseinheitliche Empfehlungen oder Vorgaben für Gesundheitsleistungen zu entwickeln und umzusetzen. Leitende Prinzipien des Gesetzes sind:

  • Patientinnen- und Patientenorientierung
  • Transparenz
  • Effektivität
  • Effizienz

Mit den Vereinbarungen gemäß Art.15a B-VG Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und Zielsteuerung-Gesundheit und setzen Bund und Länder das Gesetz, auf dessen Basis auch die „Qualitätsstrategie“ entwickelt wurde, um. Die Strategie zielt mit koordinierten Maßnahmen in den Bereichen Patientensicherheit, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, Risikomanagement sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung auf die bestmögliche und qualitativ gleichwertige Versorgung aller Patientinnen und Patienten ab. Informationen zur Zielsteuerung-Gesundheit ab 2017 finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMSGPK).

Auf institutioneller Ebene sind das BMSGPK, das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen der Gesundheit Österreich GmbH, die Sozialversicherungsträger sowie die Österreichische Ärztekammer gesetzlich beauftragt, sich auf nationaler Ebene mit dem Thema Qualität im Gesundheitswesen zu befassen.

Nationale Aktivitäten auf Basis des Bundesgesetzes zur Qualität von Gesundheitsleistungen

  • Strukturqualität: Die erforderliche Menge und Qualität personeller und sachlicher Ausstattung von Einrichtungen (z.B. die Anzahl an Fachärztinnen/Fachärzten, Geräten oder Betten in einer Versorgungsregion oder in einem Spital) werden regelmäßig erhoben, evaluiert und weiterentwickelt.
    • Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) definiert Standards für den Spitalsbereich und enthält auch Vorgaben für den ambulanten Bereich.
  • Prozessqualität: Behandlungs- und Arbeitsabläufe (Prozesse) werden nach dem Stand der Wissenschaft z.B. in Form von Qualitätsstandards beschrieben und zur Anwendung als Bundesqualitätsleitlinien empfohlen.
    • Bundesqualitätsleitlinie für Aufnahme- und Entlassungsmanagement (Überarbeitung 2018)
    • Bundesqualitätsleitlinie zur integrierten Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten für die präoperative Diagnostik bei elektiven Eingriffen - BQLL PRÄOP (Überarbeitung 2018)
    • Qualitätsstandard zum Programm Brustkrebs-Früherkennung durch Mammographie-Screening sowie zur Durchführung diagnostischer Mammographien (Überarbeitung 2017)
    • Qualitätsstandard Organisation und Strategie der Krankenhaushygiene (2015)
    • Qualitätsstandard Patient Blood Management (2016)
    • Qualitätsstandard Integrierte Versorgung Schlaganfall (2018)
  • Ergebnisqualität: Veränderungen des Gesundheitszustands und der Lebensqualität werden gemessen, dokumentiert und ausgewertet. Darüber hinaus werden die Zufriedenheit der Patientinnen/Patienten sowie deren Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem (in Form von österreichweiten Patientenbefragungen) regelmäßig sektorenübergreifend erhoben. Im Vergleich der Ergebnisse kann die Qualität der medizinischen Versorgung beobachtet und verbessert werden.
    • A-IQI (Austrian Inpatient Quality Indicators)
    • Qualitätsregister für ausgewählte medizinische Bereiche (z.B. Erwachsenen-Herzchirurgie Register, Stroke-Unit-Register, Herzschrittmacher-, ICD- und Loop-Recorder-Register, Frühgeborenen-Outcome Register, Register für radikale Zystektomien)
    • Sektorenübergreifende Patientenbefragung
    • Konzept zur Qualitätsmessung im ambulanten Bereich
  • Information: Um die Transparenz im Gesundheitswesen zu verbessern, werden Informationen über Gesundheits- und Qualitätsthemen für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Als Grundlagen für Entscheidungen der Akteure des Gesundheitswesens (z.B. Bund, Länder, Sozialversicherung) werden Qualitätsberichte und Health Technology Assessments (HTA) erstellt.

Qualitätsarbeit in Krankenhäusern

Qualitätsarbeit und Qualitätsauflagen der österreichischen Krankenanstalten sind in diversen Gesetzen geregelt (KAKuG, diverse Berufsgesetze (z.B. Ärztegesetz, GuKGetc.,), Arbeitszeitgesetz, Hygienerichtlinien etc.).

Als konkrete Maßnahme hinsichtlich Qualität sind bettenführende Krankenhäuser laut KAKuG gesetzlich verpflichtet eine Kommission für Qualitätssicherung einzusetzen, in der der ärztliche Dienst, der Pflegedienst, der medizinisch-technische Dienst und der Verwaltungsdienst vertreten sind. Aufgabe der Kommission ist es, Qualitätssicherungsmaßnahmen zu initiieren, zu koordinieren, zu unterstützen sowie die Umsetzung der Qualitätssicherung zu fördern und die Führungsebene zu beraten.

Des Weiteren wurden für Österreich einheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme definiert, die den inhaltlichen Aufbau von Qualitätsarbeit im stationären und ambulanten/niedergelassenen Bereich beschreiben. Diese sind von allen Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) zu berücksichtigen und stellen eine zentrale Grundlage zur Realisierung einer sektorenübergreifenden Berichterstattung dar. Über den Ist-Stand der Qualitätsarbeiten berichten alle österreichischen Akutkrankenhäuer und stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie ab 2018 auch alle selbstständigen Ambulatorien in der regelmäßigen, österreichweiten Qualitätsberichterstattung. Die Berichterstattung erfolgt via der webbasierten Plattform www.qualitaetsplattform.at, wo Fragen zu folgenden Themen gestellt werden: Qualitätsstrategie, Qualitätsmodelle, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Beschwerdemanagement.

Ergebnisqualitätsmessung erfolgt durch das rechtlich verankerte System „A-IQI“ (Austrian Inpatient Quality Indicators). Hierbei werden Qualitätsdaten in Krankenhäusern erhoben. Bei Auffälligkeiten kommt ein Team von Ärztinnen und Ärzten (Peers) in das betroffene Haus, sieht Einzelfälle durch und diskutiert über Verbesserungsmöglichkeiten mit den Ärztinnen und Ärzten vor Ort (Peer-Review-Verfahren). Weiters wird ein Bericht mit Qualitätsdaten und Peer-Review-Ergebnissen veröffentlicht.

Praktischen Zugang zu den Ergebnissen von A-IQI erlangt die Bevölkerung via der Webseite www.kliniksuche.at, wo für ausgewählte Diagnosen oder Operationen die Anzahl behandelter Fälle, andere Aufenthaltskriterien, z.B. Verweildauer, Tagesklinik, Operationstechnik und weitere allgemeine Kriterien zum Krankenhaus, z.B. Patientenbefragung oder Meldesystem für im Krankenhaus erworbene Infektionen vorhanden) veröffentlicht sind. Ausgewählte Ergebnisse aus der österreichweiten Qualitätsberichterstattung werden ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht.

Qualitätsarbeit im niedergelassenen Bereich

Qualitätsarbeit im niedergelassenen Bereich gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung, wobei es hier derzeit nur für einige wenige Berufsgruppen detaillierte Regelungen gibt. Die Qualitätssicherung der Arztordinationen ist im Ärztegesetz und die der Zahnarztordinationen durch eine Verordnung der Österreichischen Zahnärztekammer geregelt. Für alle anderen Berufsgruppen gibt es aktuell nur bedingt Vorschriften in den Berufsgesetzen.

Für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte ist alle fünf Jahre eine neue Qualitätssicherungsverordnung durch die Österreichische Ärztekammer zu verabschieden. Die Abwicklung der Qualitätssicherung in niedergelassenen ärztlichen Ordinationen erfolgt durch die ÖQMed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH), ein Tochterunternehmen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Auf der Website der ÖQMed finden Sie aktuelle Informationen über die Qualitätsinitiativen der Österreichischen Ärztekammer.

Während Ergebnisqualitätsmessung im stationären Bereich bereits implementiert wurde, gibt es in Österreich derzeit noch kein bundesweit einheitliches Projekt für den ambulanten Bereich. 2016 wurde ein entsprechendes Konzept erarbeitet und auf dieser Basis Pilotprojekte in einzelnen Bundesländern initiiert. Nun soll neben konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlagen die sukzessive Ausrollung einzelner Initiativen auf Bundesebene erfolgen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2019

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