Das Gesundheitswesen im Überblick
Die Sicherung der Gesundheit ist in Österreich eine öffentliche Aufgabe und das Gesundheitssystem ist öffentlich organisiert. Das bedeutet: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und gesetzliche Interessenvertretungen (z.B. Kammern, Patientenanwaltschaft etc.) sind für verschiedene Teilbereiche des Gesundheitswesens verantwortlich: z.B. Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzierung, Leistungserbringung, Qualitätskontrolle, Ausbildung etc. Die Gesundheitsleistungen werden aber sowohl von öffentlichen als auch von privaten Einrichtungen erbracht.
Die Gesundheitsausgaben werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln – und zwar Sozialversicherungsbeiträgen und Steuergeldern – sowie aus privaten Beiträgen finanziert. Zu den privaten Mitteln zählen z.B. Rezeptgebühr, Taggeld bei Spitalsaufenthalten, Selbstbehalte oder private Krankenversicherungen. Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Versicherten finanziert, bei unselbstständig Erwerbstätigen zahlen auch die Dienstgeberinnen/Dienstgeber Beiträge.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 13.06.2019
Erstellt durch Gesundheit Österreich GmbH, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Abteilung Gesundheitsökonomie
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