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Klinische Psychologie

Die Aufgabengebiete der Klinischen Psychologie umfassen die klinisch-psychologische Diagnostik und Begutachtung, Beratung, Krisenbegleitung und klinisch-psychologische Behandlung sowie Forschung und Evaluation. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich insbesondere mit psychischen Störungen, mit körperlichen Erkrankungen, bei denen psychische Faktoren eine wesentliche Rolle spielen, mit Extremsituationen für die Psyche, den psychischen Folgen akuter und chronischer Belastungen sowie mit psychischen und entwicklungsbezogenen Krisen

Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen

Die Berufsausübung ist im Psychologengesetz 2013 geregelt, das u.a. das Berufsbild, Tätigkeitsrahmen sowie Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung uvm. festlegt. Die Berufsberechtigung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) voraus.

Die berufliche Interessenvertretung erfolgt durch den Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP). Eine Mitgliedschaft ist freiwillig.

Aufgaben und Arbeitsfelder

Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen und unterstützen Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die klinisch-psychologische Diagnostik, die Erstellung von Befunden, Gutachten und Zeugnissen sowie die klinisch-psychologische Beratung, Behandlung und Krisenbegleitung. Die Behandlung beinhaltet präventive, unterstützende und wiederherstellende Maßnahmen.

Ziel ist es, die psychische Gesundheit zu stabilisieren, Beschwerden zu lindern, die Bewältigung von Erkrankungen und Belastungen zu fördern sowie Menschen in herausfordernden Lebenssituationen professionell zu begleiten. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die klinisch-psychologische Evaluation, also die begleitende oder abschließende Überprüfung der Wirksamkeit von Einzel-, Gruppen- und Familieninterventionen sowie von Projekten und Maßnahmen im Gesundheits- und Sozialbereich.

Klinisch-psychologische Unterstützung kann unter anderem in folgenden Lebenssituationen sinnvoll sein:

  • bei der psychischen Verarbeitung und Bewältigung körperlicher Erkrankungen oder Operationen (z.B. nach einem Schlaganfall),
  • bei der Begleitung von Menschen mit chronischen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen (z.B. Krebs, Rheuma, Diabetes Mellitus, COPD, chronische Schmerzen),
  • bei der Behandlung und Begleitung im Zusammenhang mit Abhängigkeitserkrankungen,
  • bei der Bewältigung von starkem Stress, akuten Belastungs- Anpassungs- und Traumafolgestörungen,
  • bei der Unterstützung im höheren Lebensalter,
  • bei kognitiven Veränderungen, affektiven oder angstbezogenen Erkrankungen sowie in Trauerprozessen,
  • bei der Behandlung psychischer Erkrankungen wie Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen oder psychotischen Erkrankungen,
  • bei der Diagnostik, Behandlung und Begleitung von Entwicklungs- und psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen,
  • bei der Begleitung in Übergangs- und Krisensituationen des Lebens (z.B. berufliche Veränderungen, Verlust nahestehender Personen).

Ausbildung

Der Ausbildungsweg zur Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen besteht aus einem abgeschlossenen Studium der Psychologie (Bachelor- und Masterstudium mit insgesamt 300 ECTS) sowie einer daran anschließenden postgraduellen Ausbildung. Diese umfasst theoretische und praktische Ausbildungsanteile im Gesamtausmaß von 2.500 Stunden. Die konkrete Struktur und Staffelung der Ausbildungsinhalte (z.B. Theorie, Praxis, Supervision) kann je nach Ausbildungsanbieter unterschiedlich ausgestaltet sein, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Für im EU-/EWR-Ausland erworbene Qualifikationen ist eine Berufsanerkennung durch das BMASGPK, für Qualifikationen aus Drittstaaten eine Nostrifikation des Psychologiestudiums an einer österreichischen Universität sowie die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen des BMASGPK erforderlich.

Fortbildung und Spezialisierungen

Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen unterliegen einer gesetzlich geregelten Fortbildungspflicht. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren sind mindestens 150 Fortbildungseinheiten (zu je 45 Minuten) zu absolvieren. Die Fortbildungspflicht ist im Psychologengesetz 2013 verankert und in einer BMASGPK-Fortbildungsrichtlinie näher konkretisiert.

Darüber hinaus besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Spezialisierungen zu erwerben. Diese ermöglichen eine vertiefte fachliche Ausrichtung in bestimmten Arbeits- oder Themenfeldern der Klinischen Psychologie, wie beispielsweise Gerontopsychologie, Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, Klinische Neuropsychologie, Notfallpsychologie sowie Trauma- und Schmerzpsychologie. Informationen zu anerkannten Spezialisierungen für Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen sind beim Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) abrufbar.

Inanspruchnahme und Kosten

Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen arbeiten unter anderem in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, psychosozialen Einrichtungen, Beratungsstellen sowie in freier Praxis. Weitere Tätigkeitsfelder sind Forschung, Lehre und Projektevaluation. Die Berufsausübung ist sowohl im Dienstverhältnis als auch freiberuflich möglich.

Klinisch-psychologische Leistungen können grundsätzlich direkt in Anspruch genommen werden. Für bestimmte Leistungen, insbesondere im Bereich der klinisch-psychologischen Diagnostik, ist für eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherung in der Regel eine ärztliche oder psychotherapeutische Überweisung erforderlich.

Ohne entsprechende Überweisung handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten richten sich nach Art, Dauer und Umfang der Leistung sowie nach dem jeweiligen Versorgungskontext. Im niedergelassenen Bereich werden klinisch-psychologische Leistungen häufig als Wahlleistungen erbracht; für die klinisch-psychologische Behandlung ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung möglich.

Bei stationären Aufenthalten in Krankenanstalten sowie im Rahmen bewilligter Rehabilitations- oder Kuraufenthalte sind klinisch-psychologische Leistungen in der Regel durch den Krankenversicherungsträger abgedeckt. In bestimmten öffentlich finanzierten Einrichtungen oder geförderten Projekten können Leistungen auch kostenfrei oder kostengünstig angeboten werden.

Informationen zur konkreten Inanspruchnahme und Kostenübernahme erhalten Sie bei der behandelnden Klinischen Psychologin bzw. dem behandelnden Klinischen Psychologen sowie bei ihrem jeweiligen Krankenversicherungsträger.

Hinweis: Die klinisch-psychologische Behandlung erfolgt eigenständig im Rahmen der Klinischen Psychologie und ist von psychotherapeutischer Behandlung abzugrenzen.

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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