Gesundheitspsychologie
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen
Gesundheitspsychologin / Gesundheitspsychologe
Die Berufsausübung ist im Psychologengesetz 2013 geregelt, das Berufsbild, Tätigkeitsrahmen sowie Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung uvm. festlegt. Die Berufsberechtigung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK).
Die berufliche Interessenvertretung erfolgt durch den Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP). Eine Mitgliedschaft ist freiwillig.
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Die Gesundheitspsychologie beschäftigt sich sowohl mit der Frage, welche Faktoren zur Entstehung von Krankheiten beitragen, als auch mit jenen Bedingungen, die Gesundheit fördern und Menschen trotz Belastungen stabil halten.
Zu den zentralen Aufgaben zählen insbesondere:
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung,
- Mitwirkung an der Prävention von Erkrankungen,
- Analyse und Reduktion von gesundheitsbezogenem Risikoverhalten,
- Unterstützung bei der Bewältigung von Erkrankungen und in Rehabilitationsprozessen mittels gesundheitspsychologischer Methoden,
- Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und gesundheitsförderlicher Strukturen.
Weitere Tätigkeitsfelder sind die gesundheitspsychologische Diagnostik, Beratung sowie Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen oder Familien. Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen evaluieren zudem psychische Belastungen in Arbeits- und Bildungskontexten sowie im sozialen Umfeld und entwickeln Maßnahmen zur Reduktion dieser Belastungen.
Die Tätigkeit umfasst keine klinisch-psychologische Krankenbehandlung und keine psychotherapeutische Behandlung.
Ausbildung
Die Ausbildung zur Gesundheitspsychologin bzw. zum Gesundheitspsychologen umfasst ein Studium der Psychologie, Bachelor- und Masterstudium mit insgesamt 300 ECTS, sowie eine postgraduelle Ausbildung. Diese umfasst ein Gesamtausmaß von 1.940 Stunden, verteilt auf theoretische und praktische Ausbildungsanteile und ist in der Regel innerhalb von fünf Jahren ab Beginn der Ausbildung abzuschließen (Psychologengesetz 2013 § 8).
Für im EU-/EWR-Ausland erworbene Qualifikationen ist die Berufsanerkennung durch das BMASGPK erforderlich. Für Qualifikationen aus Drittstaaten ist eine Nostrifikation des Psychologiestudiums an einer österreichischen Universität notwendig. Nähere Informationen zur Berufsanerkennung und Eintragung in die Berufsliste sind auf der Website des BMASGPK abrufbar.
Fortbildungspflicht und freiwillige Spezialisierungen
Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen unterliegen einer gesetzlich geregelten Fortbildungspflicht von 150 Fortbildungseinheiten innerhalb von fünf Jahren. Auf freiwilliger Basis können Spezialisierungen wie beispielsweise in Gerontopsychologie oder Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie erworben werden.
Inanspruchnahme und Kosten
Gesundheitspsychologische Leistungen können direkt in Anspruch genommen werden und es ist keine ärztliche Anordnung notwendig. Die Berufsausübung ist sowohl im Rahmen eines Dienstverhältnisses als auch freiberuflich möglich. Sie sind unter anderem tätig in:
- Beratungsstellen,
- Krankenhäusern und Rehabilitationszentren,
- Schulen und Bildungseinrichtungen,
- Betrieben und Organisationen,
- öffentlichen Einrichtungen und der Verwaltung,
- Forschungs- und Projektevaluationseinrichtungen.
Leistungen von Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen sind im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes sowie bei von der Sozialversicherung bewilligten Reha- oder Kuraufenthalten abgedeckt. Im niedergelassenen Bereich sind gesundheitspsychologische Leistungen in der Regel selbst zu bezahlen, da keine generelle Kostenübernahme durch die Krankenversicherung besteht. In bestimmten öffentlich finanzierten Einrichtungen (z.B. Beratungsstellen) können Beratungen kostenfrei oder kostengünstig angeboten werden.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
- Psychologinnen oder Psychologen finden Sie unter Suche nach sonstigen Gesundheitsdienstleistern im Servicebereich
- Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) (mit Onlinesuche „Psychnet“ nach Psychologinnen oder Psychologen, klinischen Psychologinnen oder Psychologen und Gesundheitspsychologinnen und Psychologen)
- BÖP-Helpline – Beratung unter der Telefonnummer 01 / 504 8000
- SUPRA Suizidprävention Austria
- Broschüre Gesundheitspsychologie – Wenn die Gesundheit Stärkung braucht des BMSGPK
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtinformationssystem (RIS):
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege