Allgemeine Informationen zu Pflegeberufen in Österreich
Inhaltsverzeichnis
Gesundheits- und Krankenpflegeberufe im Überblick
Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind qualifizierte Fachkräfte mit klar definierten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Sie gliedern sich in drei Berufsgruppen:
- Pflegeassistenz (PA)
- Pflegefachassistenz (PFA)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP)
Sie tragen zur pflegerischen Versorgung von Menschen jeden Alters, von Neugeborenen bis hochaltrigen Personen, bei. Gesetzliche Grundlage ist das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), das unter anderem Berufsbezeichnungen, Aufgabenbereiche, Kompetenzen, Ausbildungen sowie die Fortbildungspflicht regelt. Voraussetzung für die Berufsausübung ist eine abgeschlossene, gesetzlich anerkannte Ausbildung sowie die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR).
Pflegeassistenz (PA)
Die PA unterstützt bei der Körperpflege (z.B. Waschen und Anziehen), bei der Bewegung und Mobilisation (z.B. Aufstehen, Gehen, Umlagern) sowie der Nahrungsaufnahme, misst Vitalzeichen (z.B. Blutdruck, Temperatur), beobachtet wie es einer Person geht und gibt Informationen an das pflegerische und ärztliche Team weiter. Die Ausführung dieser Aufgaben erfolgt unter Anleitung und Verantwortung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie auf ärztliche Anordnung. Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert in der Regel ein Jahr (je nach Bildungsweg) und wird an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder in anerkannten Lehrgängen angeboten.
Pflegefachassistenz (PFA)
Die PFA ist zwischen PA und DGKP angesiedelt (mittlerer qualifizierter Pflegeberuf). Sie führt PA‑Tätigkeiten aus und übernimmt zusätzliche Aufgaben bei Diagnostik und Therapie, jeweils im gesetzlich definierten Rahmen (z.B. venöse Blutentnahme, EKG).
Die Ausbildung zur PFA beträgt in der Regel zwei Jahre und erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. Bei vorhandener PA-Qualifikation ist eine verkürzte Ausbildung möglich.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP)
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege stellt die höchste Qualifikationsstufe im Pflegbereich dar und tragen die fachliche Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess, von der Erhebung des Unterstützungsbedarfs (Anamnese) über Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen). DGKP koordinieren die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen, leiten Pflegeteams an und übernehmen Aufgaben in Beratung, Anleitung, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Ausbildung erfolgt als Bachelorstudium an Fachhochschulen und dauert in der Regel sechs Semester.
Gut zu wissen: Die Ausbildung zur DGKP erfolgt seit 2024 ausschließlich im Rahmen eines Bachelorstudiums an Fachhochschulen und dauert in der Regel drei Jahre (sechs Semester). Sie verbindet wissenschaftlich fundierte Theorie mit umfangreichen Praxiseinsätzen in allen relevanten Versorgungsbereichen.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Pflegeberufen, ihren Aufgaben und Ausbildungswegen finden sich in den weiterführenden Artikeln zu Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sowie zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege.
Anerkennung und Nostrifikation
Personen, die eine Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen haben, benötigen für die Berufsausübung in Österreich eine formelle Anerkennung (EU-/EWR-Staaten und der Schweiz) bzw. Nostrifikation (Drittstatten). In jedem Fall ist eine Eintragung in das GBR erforderlich. Weiterführende Informationen finden sich auf www.nursinginaustria.at.
Einsatzorte und Inanspruchnahme
Pflegepersonen arbeiten in vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z.B. in öffentlichen und privaten Spitälern (inkl. Ambulanzen/Tageskliniken), Pflegeheimen, Tageszentren, der mobilen Hauskrankenpflege, Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Je nach Qualifikation sind Tätigkeiten auch in Gesundheitszentren, Ordinationen und Primärversorgungseinheiten (PVE) möglich. DGKP können zudem freiberuflich arbeiten.
Wie Pflegeleistungen organisiert und verrechnet werden, hängt von der Versorgungsform (ambulant, stationär, teilstationär) ab. In der stationären Akutversorgung fallen für pflegerische Leistungen in der Regel keine direkten Kosten an. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.
In der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime) entstehen Kosten; deren Höhe sich u.a. nach persönlicher Situation und den Landes- und Anbietervorgaben richtet. Auch bei der mobilen Pflege zu Hause fallen Kostenbeiträge an, die abhängig vom Leistungsumfang, Qualifikation des eingesetzten Personals sowie Landes- und Anbietervorgaben sind. Unterstützungen wie Pflegegeld sowie Zuschüsse können, je nach Bundesland und individueller Lage, zur Deckung der anfallenden Kosten herangezogen werden.
Nähere Informationen zu Kosten, Förderungen und regionalen Regelungen bieten die jeweiligen Pflegeanbieter, auf den jeweiligen Gesundheits- und Sozialseiten der Bundesländer, beim Info-Service des Sozialministeriums die zuständigen Stellen der Bundesländer sowie der bundesweiten Infoplattform zu Pflege und Betreuung pflege.gv.at.
Weitere Informationen
Pflegepersonen sind arbeits- und sozialrechtlich durch die Arbeiterkammer vertreten. Daneben bestehen freiwillige Berufsverbände (z.B. ÖGKV) sowie weitere Organisationen, die sich mit fachlichen, beruflichen oder berufspolitischen Anliegen befassen.
Weiterführende Informationen zu Personalsituation, Tätigkeitsbereichen und Versorgungsstrukturen der Pflegeberufe in Österreich stellt das österreichische Pflegereporting auf pflegereporting.at zur Verfügung.
Die Verrechnung von freiberuflichen DGKP erfolgt derzeit überwiegend als Privatleistung; flächendeckende Verträge mit der Sozialversicherung bestehen aktuell nicht.
Hilfreiche Links
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege