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Medizinische Fachassistenz

Die medizinische Fachassistenz ist eine kombinierte Qualifikation und setzt sich aus mehreren Assistenzberufen zusammen und ermöglicht den Einsatz in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens. Sie arbeiten abhängig von ihren erworbenen Qualifikationen unter anderem in Ordinationen, Krankenanstalten, Rehabilitations- und Kureinrichtungen sowie in Laboratorien

Offizielle Berufsbezeichnung

Diplomierte medizinische Fachassistentin (DMFA) bzw. Diplomierter medizinischer Fachassistent

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Die Aufgaben der medizinischen Fachassistenz richten sich nach den im Rahmen der Ausbildung absolvierten Fachbereichen. Die medizinische Fachassistenz setzt sich gemäß Medizinischem-Assistenzberufe-Gesetz aus mindestens drei der folgenden medizinischen Assistenzberufe zusammen:

  • Desinfektionsassistenz
  • Röntgenassistenz
  • Operationsassistenz
  • Ordinationsassistenz
  • Obduktionsassistenz
  • Laborassistenz
  • Gipsassistenz

Alternativ kann die medizinische Fachassistenz aus einem dieser medizinischen Assistenzberufe in Kombination mit der Qualifikation als Pflegeassistent:in oder als Medizinische:r Masseur:in bestehen. Die Tätigkeit erfolgt jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der einzelnen Assistenzberufe und nach ärztlicher Anordnung sowie unter entsprechender Aufsicht.

Ausbildung

Die Ausbildung zur diplomierten medizinischen Fachassistenz erfolgt an Schulen für medizinische Assistenzberufe. Sie umfasst, abhängig von der gewählten Kombination der Fachbereiche, mehrere medizinische Assistenzberufe und schließt eine Fachbereichsarbeit ein. Der Umfang und die Inhalte der Ausbildung richten sich nach den Bestimmungen des Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetzes sowie der Medizinischen-Assistenzberufe-Ausbildungsverordnung.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der medizinischen Fachassistenz sind Bestandteil der medizinischen Gesamtleistung und werden im Rahmen eines Arztbesuchs oder eines Krankenhausaufenthalts abgerechnet.

Rechtliche Grundlagen

  • BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
  • BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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