
Die Rechte der Patientinnen und Patienten
Grundlegende Patientenrechte sind in der Patientencharta zusammengefasst. Die wichtigsten Eckpfeiler der Patientencharta sind: Patientenwürde, Selbstbestimmung, Information und Unterstützung der Patientinnen/Patienten. Die Patientencharta ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese stellen die eigentlichen Rechtsgrundlagen dar.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 12.05.2020
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