Genesungszertifikat
Das Genesungszertifikat wird in der Anwendung „Grüner Pass“ online zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Zertifikats ist ein Login auf gesundheit.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Wurde das Genesungszertifikat einmal heruntergeladen und abgespeichert, kann es für die gesamte Gültigkeitsdauer als Nachweis einer überstandenen Infektion mit SARS-CoV-2 verwendet werden.
Hinweis: Hier finden Sie Informationen zur Handysignatur oder Bürgerkarte.
Wo bekomme ich mein Genesungszertifikat?
Das Genesungszertifikat wird in der Anwendung „Grüner Pass“ online zur Verfügung gestellt und ist digital abrufbar. Wie Sie Zertifikate abrufen können, finden Sie bitte unter Meine Zertifikate: Hilfe.
Weiters können Sie sich ihr Genesungszertifikat in Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausdrucken lassen.
Wie lange gilt mein Genesungszertifikat in Österreich?
Der Gültigkeitszeitraum von Genesungszertifikaten beträgt 180 Tage. Er beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten positiven PCR-Testung.
Achtung: Infiziert man sich nach einer Corona-Schutzimpfung, können die vorangegangenen Impfzertifikate nicht berücksichtig werden. Daher gilt in diesem Fall das Genesungszertifikat ebenfalls für 180 Tage unabhängig vom Gültigkeitszeitraum eines bereits bestehenden Impfzertifikates.
Was darf ich mit meinem Genesungszertifikat?
Innerhalb der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz können Sie mit Ihrem Genesungszertifikat wieder erleichtert reisen. Informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise beim Außenministerium über allfällige Ausnahmen.
Zusätzlich zu den Zertifikaten gelten in Österreich auch die folgenden Genesungsnachweise:
- ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2, die durch eine PCR-Testung nachgewiesen wurde und
- behördlicher Absonderungsbescheid aufgrund einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2, die durch eine PCR-Testung nachgewiesen wurde.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu meinem Genesungszertifikat?
Weitere Informationen zum Genesungszertifikat erhalten Sie unter FAQ: Grüner Pass oder bei der Info-Hotline der AGES unter der Telefonnummer 0800 555 621 - sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2022
Erstellt durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz