Die Versorgung eines unheilbar kranken Menschen kann mit hohen Kosten verbunden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragt werden.
Pflegegeld
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von . Die Abwicklung von Bewilligungsverfahren für Pflegeanträge von Patientinnen/Patienten, die in einer Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung betreut werden, erfolgt in Österreich besonders rasch. Dafür muss von der betreuenden Palliativmedizinerin/dem betreuenden Palliativmediziner ein Beiblatt zum Pflegegeldantrag ausgefüllt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite der Österreichischen Palliativgesellschaft ( OPG).
Sozialhilfe
Sollten die Selbstbehalte für Behandlungs- und Versorgungskosten nicht durch die Patientin/den Patienten bzw. deren An- und Zugehörige übernommen werden können, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfeunterstützung zu beantragen.
Rezeptgebührenbefreiung
Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung finden Sie auf der Web-Seite der Österreichischen Sozialversicherung.
Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten
Können Kosten für ein Hospiz nicht zur Gänze getragen werden, kann unter Umständen mit der gewünschten Einrichtung ein individueller Finanzierungsplan erstellt werden.
Für Patientinnen/Patienten mit Krebserkrankungen stellt die Österreichischen Krebshilfe unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Hinweis
Viele Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung werden kostenfrei angeboten. Kosten für Behandlungen auf einer Palliativstation werden von der Krankenkasse übernommen. Bei einigen Krankenkassen ist dabei ein Selbstbehalt vorgesehen.