„Wohnzimmertests“ wieder als Nachweis gültig
Laut Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung sind seit 21. Jänner 2022 digital erfasste SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung – die sogenannten „Wohnzimmertests“ als Testnachweis im Sinne der 3G-Regel wieder gültig. Seit November 2021 sind die „Wohnzimmertests“ jedoch nicht mehr kostenlos in Apotheken erhältlich.
Die „Wohnzimmertests“ ergänzen das umfangreiche Testangebot in Österreich, wie den kostenlosen PCR-Tests und Antigentests („Schnelltests“) in den Apotheken, den Teststraßen der Länder, den betrieblichen Tests etc.
Wann gilt ein Selbsttest als „Zutrittstest“?
Wenn die Selbsttests online verifiziert werden (durch digitale Erfassung), sind sie in Österreich (ausgenommen in Wien) auch als „Zutrittstests“ (3G-Nachweis) gültig. Nachdem das Testergebnis online bestätigt wurde, erhält man einen gültigen QR-Code per SMS oder E-Mail. Das Ergebnis der Selbsttests ist 24 Stunden gültig.
Hinweis
Für den Erhalt eines gültigen QR-Codes auf EU-Ebene (Testzertifikat des Grünen Passes) sind die Selbsttests nicht gültig!
Das Test-Set besteht aus einem Stäbchen für die Abnahme des Abstrichs aus der Nase, einer Flüssigkeit samt Behälter und dem Teststreifen. Informationen zu Anwendung und digitalen Erfassung finden sich auf Webseiten der Bundesländer, wenn das Angebot dort verfügbar ist. Mehr Infos unter Corona-Tests: Die Angebote.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Testergebnis?
Wenn ein positives Ergebnis besteht, ist dieses über die Gesundheits-Hotline 1450 zu melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die nächsten Orte zur Möglichkeit einer Nachtestung oder leiten diese direkt ein. Eine Nachtestung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung ist unverzüglich eine selbst überwachte Heimquarantäne anzutreten. Weitere Informationen zu den Selbsttests finden Sie unter Testarten und Testnachweise (Gesundheitsministerium).
Weitere Informationen:
- FAQ: Österreich testet (Gesundheitsministerium)
Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal