Long COVID: Empfehlungen für medizinische Versorgung
Long COVID-Symptome
An Long COVID erkrankte Personen können über längere Zeit an verschiedenen körperlichen Symptomen leiden, unter anderem Fatigue, Kurzatmigkeit, Geruchs- und Geschmacksstörungen und mangelnder Belastbarkeit. Zudem können psychische Beschwerden auftreten, z.B. Schlafstörungen, Depressionen oder Angstzustände.
Individuelle medizinische Versorgung notwendig
Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder und Sozialversicherungen in der Bundes-Zielsteuerungskommission am 1. Oktober 2021 einvernehmlich Empfehlungen zur Versorgung von Personen mit Long COVID beschlossen. Zielsetzung ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten, österreichweit einheitlichen medizinischen Versorgung von Personen mit Long COVID. Dafür werden alle für die Versorgung relevanten Bereiche von der Primärversorgung bis zur Rehabilitation mit einbezogen. Die Erstversorgung von Personen mit Long COVID-Symptomen erfolgt vorrangig durch Hausärztinnen/Hausärzte in der Primärversorgung.
Bereits im Juli 2021 erstellte die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) eine spezielle Long COVID-Leitlinie für die erstversorgenden Ärztinnen und Ärzte. Sie enthält Empfehlungen für die Abklärung von Symptomen in Zusammenhang mit einer SARS-CoV2-Infektion sowie für Behandlung, Betreuung und Rehabilitation.
Je nach Symptomen sind weitere Untersuchungen durch Fachärztinnen und -ärzte notwendig. Die medizinische Versorgung von Long COVID ist multiprofessionell und interdisziplinär. Das bedeutet, dass Fachleute aus verschiedenen medizinischen Disziplinen eingebunden werden, z.B. Infektiologie, Pneumologie, Kardiologie, Neurologie, HNO, Psychiatrie oder Kinderheilkunde. Die Behandlung wird entsprechend den Ergebnissen der Abklärung individuell geplant.
Die Versorgung soll in Gesundheitseinrichtungen erfolgen, die bereits über die entsprechenden Fachbereiche und das Personal verfügen. Dazu zählen z.B. Spitalsambulanzen, Gesundheitszentren der ÖGK oder ambulante Einrichtungen der PVA. Die Angebote sollen nur über eine ärztliche Überweisung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen: Long COVID
Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal