23.10.2021
3-G-Regelung am Arbeitsplatz
Ab 1. November ist am Arbeitsplatz ein 3-G-Nachweis zu erbringen. Das bedeutet: Wenn am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit am Arbeitsplatz keinen 3-G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Gesetzlich geregelt wird dies in der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung.