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Strahlenbelastung in Österreich

Die durchschnittliche Strahlendosis der österreichischen Bevölkerung beträgt rund 4,5 mSv (Millisievert) pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr. Sie setzt sich aus der natürlichen Strahlenbelastung (v.a. durch Radon) und der zivilisatorischen Strahlenbelastung (v.a. durch medizinische Strahlenanwendungen) zusammen.

Natürliche Strahlenbelastung

Die durchschnittliche Strahlendosis durch natürliche Strahlenquellen beträgt ca. 2,8 mSv pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr. Etwas mehr als die Hälfte davon entfällt auf das radioaktive Edelgas Radon, der Rest (rund ein Drittel) auf kosmische und terrestrische Strahlung sowie auf die Aufnahme natürlicher radioaktiver Stoffe mit der Nahrung.

Die natürliche Strahlenbelastung ist jedoch – hauptsächlich aufgrund unterschiedlicher Radonwerte – erheblichen Schwankungsbreiten unterworfen. In bestimmten Gebieten mit besonderen geologischen Bedingungen ist die Strahlenbelastung durch Inhalation von Radon deutlich höher als im österreichweiten Durchschnitt. Näheres zum Thema Radon finden Sie hier.

Zivilisatorische Strahlenbelastung

Die zivilisatorisch verursachte Strahlenbelastung beträgt durchschnittlich ca. 1,7 mSv pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr und ist zum überwiegenden Teil durch die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung in der Medizin, v.a. in der Röntgendiagnostik, und davon wiederum die Computertomografie, bedingt.

Mit weniger als 0,01 mSv pro Jahr ist heutzutage die durch den Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 und die oberirdischen Kernwaffenversuche während der 1945er- bis 1980er-Jahre bewirkte Strahlenbelastung vergleichsweise sehr gering. Cäsium-137 aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl ist das einzige Radionuklid, das noch immer von gewisser Bedeutung ist. So sind etwa im Boden bestimmter Regionen Österreichs weiterhin deutlich höhere Cäsium-137-Aktivitäten als vor dem Reaktorunfall zu finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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