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Gesundheitsrisiken durch Strahlung

Ionisierende Strahlung kann zwei Arten von schädlicher Wirkung hervorrufen: akute und späte Strahlenschäden. Akute Strahlenschäden treten sofort oder innerhalb weniger Wochen nach einer Exposition auf. Späte Strahlenschäden können infolge von Veränderungen in Zellen, die aber ihre Teilungs- bzw. Funktionsfähigkeit beibehalten, auftreten. Diese veränderten Zellen können dann zu Krebserkrankungen oder, wenn Keimzellen betroffen sind, zu Erbkrankheiten führen.

Akute Strahlenschäden (deterministische Wirkungen)

Akute Strahlenschäden entstehen infolge von Zellschädigungen oder Zelltod. Klinisch feststellbare Schäden zeigen sich jedoch erst dann, wenn eine große Anzahl von Zellen betroffen ist. Daher gibt es für akute Strahlenschäden sogenannte Dosisschwellenwerte. Unterhalb dieser Werte treten keine erkennbaren Wirkungen auf, oberhalb dieser Werte steigt die Wirkung mit der Strahlendosis an. Bei sehr hohen Dosen kann es zu einem vollständigen Verlust von Organ- oder Gewebefunktionen und damit zum Tod kommen.

Akute Strahlensymptome machen sich ab einer Dosis von ca. 0,5 Sv (500 mSv) bemerkbar. Abhängig von der Höhe der Dosis und der Art der Strahlung sowie davon, welche Organe und Gewebe betroffen sind, reichen sie von Hautrötungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Haarausfall, Infektionen bis zu inneren Blutungen und Versagen des Nervensystems. Ganzkörperdosen über sechs Sv (6.000 mSv) führen in nahezu allen Fällen innerhalb von 14 Tagen zum Tod.

Späte Strahlenschäden (stochastische Wirkungen)

Strahlenbedingte Krebserkrankungen treten erst Jahre bis Jahrzehnte nach einer Bestrahlung, Erbkrankheiten erst in späteren Generationen auf. Für späte Strahlenschäden gilt, dass die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens linear mit der Dosis ansteigt. Je höher also die Dosis ist, desto wahrscheinlicher ist die Entstehung einer Krebserkrankung bzw. einer Erbkrankheit. Im Strahlenschutz wird angenommen, dass es für späte Strahlenschäden keine Dosisschwellen gibt, solche Schäden also auch schon bei geringen Dosen auftreten können.

Gesundheitsrisiko geringer Strahlendosen

Geringe Strahlendosen haben keine relevanten akuten Strahlenschäden zur Folge. Wie sich geringe Strahlendosen langfristig auf die Gesundheit auswirken, lässt sich mit den derzeit zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Methoden jedoch nicht mit Sicherheit sagen. Durch Studien ist jedoch eindeutig belegt, dass hohe Strahlendosen, wie sie etwa bei den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki auftraten, zu einer signifikant erhöhten Krebsrate in der betroffenen Bevölkerung führen.

Aus den Ergebnissen dieser Studien werden nun Rückschlüsse auf die Wirkung geringer Strahlendosen gezogen. Dabei werden die bei hohen Dosen festgestellten Risikofaktoren unter der Annahme einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung auf niedrige Dosen umgerechnet. Lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung bedeutet, doppelte Dosis führt zu doppeltem Risiko, halbe Dosis zu halbem Risiko etc. Diese Annahme ist aus strahlenbiologischer Sicht durchaus plausibel, und sie wird auch von allen Strahlenschutzorganisationen als geeignet zur Abschätzung des Strahlenrisikos angesehen. Für geringe Strahlendosen, wie sie etwa bei Röntgenuntersuchungen auftreten, ergibt sich unter dieser Annahme ein nur sehr geringes Krebsrisiko bzw. Risiko von Erbkrankheiten.

Weitere Informationen: Auswirkungen von Kernkraftwerksunfällen auf Mensch und Umwelt (BMLFUW)

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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