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Lärm und Gesundheitsschäden

In frühen Zeiten war der Gehörsinn für das Überleben in der Natur entscheidend. Bestimmte Geräusche bedeuteten Gefahr und lösen auch heute noch eine Alarm- und Stressreaktion beim Menschen aus. Das Hörorgan ist sehr empfindlich. Deshalb können wir leise, laute, hohe und tiefe Geräusche wahrnehmen und interpretieren, z.B. ob sich ein Geräusch nähert oder entfernt. Unser Gehör vermittelt auch die Kommunikation mit anderen Menschen. Die Empfindlichkeit unseres Gehörs hängt vor allem davon ab, wie gesund die Sinneshärchen (Zilien) im Hörorgan sind. Sie können durch Lärm vorübergehend oder dauerhaft geschädigt werden.

Direkte Lärmfolgen: Schäden des Gehörs

Auch wenn laute Geräusche nicht immer als störender Lärm empfunden werden: Hoher Schalldruck belastet das Gehörorgan. Laute Geräusche ab ca. 85 Dezibel (dB) Schalldruck können die empfindlichen Haarzellen schädigen und ein akustisches Trauma auslösen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Dauer der Lärmeinwirkung. So kann andauernder Lärm, z.B. täglich acht Stunden über Jahre hinweg, zu einer Beeinträchtigung der Sinneshärchen führen. Bei einer vorübergehenden Störung können sich die Härchen wieder erholen. Bei einer permanenten Schädigung ist der Hörverlust bleibend. Meist können bei Schwerhörigkeit bestimmte Tonfrequenzen nicht mehr wahrgenommen werden. Diese Schwerhörigkeit ist nicht heilbar.

Ein akutes oder chronisches Schalltrauma kann durch kurze, auch nur Bruchteile von Sekunden lange Geräusche mit Lautstärken von 140 bis 160 dB auftreten, z.B. ein Schuss. Bei einem Explosionstrauma wird durch die Druckwelle das Trommelfell extrem belastet und reißt. Weitere Hörstörungen, die durch laute Geräusche, z.B. laute Musik, Knallkörper etc., ausgelöst werden können, sind Hörsturz und Tinnitus.

Indirekte Lärmfolgen auf den Organismus

Lärm, auch länger andauernde Lärmquellen, können im Körper eine Stressreaktion auslösen. Lärm beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Der Körper reagiert mit einer Erhöhung des Blutdrucks, der Herzfrequenz, einer Veränderung der Schlaftiefe und der Muskelspannung bis hin zu Aufwach- und Schreckreaktionen. Dauernder Lärm kann zudem das seelische Befinden und die Lebensqualität beeinträchtigen.

Wie kann ich bei Lärmproblemen vorgehen?

Lärm bzw. Lärmschutz fällt in Österreich in die Zuständigkeit verschiedener Behörden. Es gibt kein allgemeines Lärmschutzgesetz. Lärmthemen werden in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, z.B. „ungebührlicher störender“ Lärm, Straßen-, Schienen- und Fluglärm etc.

Hinweis

Weitere Informationen über die wichtigsten Kontaktstellen bei Lärmproblemen finden Sie auf www.lärminfo.at.

Schutz gegen Umgebungslärm

Der Geräuschpegel, der vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr oder von Industrieanlagen und Freizeitbetrieben ausgeht, wird als Umgebungslärm bezeichnet. Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz wurde die Grundlage geschaffen, die Lärmbelastung in Österreich einheitlich zu erfassen und Schutzmaßnahmen vor Umgebungslärm zu planen.

Lärmkarten zeigen das Ausmaß der Belastung entlang hochrangiger Verkehrsinfrastruktur sowie in Ballungsräumen und sind Grundlage für die regionale Aktionsplanung. Informationen über den Lärmschutz in Österreich werden auf www.laerminfo.at zur Verfügung gestellt.

Lärm und Arbeitsschutz

Lärmschwerhörigkeit ist die Berufskrankheit Nummer eins. Sie verursacht nicht nur einen beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden, sondern bedeutet auch einen hohen Verlust an Lebensqualität für die Betroffenen. In der Arbeitswelt sollen durch entsprechende Arbeitsschutzregelungen Gesundheitsschäden durch störenden oder gehörgefährdenden Lärm vermieden werden. Laut ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen ist Lärm bei einer Überschreitung von 80 dB (bezogen auf acht Stunden) bzw. 135 dB Spitzenwert statistisch relevant für eine Gehörgefährdung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung V/11

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