Läuse im Kindergarten

Kopfläuse machen sich oft durch starken Juckreiz bemerkbar. Die kleinen Parasiten sind zwar relativ harmlos, jedoch Quälgeister und aufwändig in der Behandlung. Läuse haben nicht unbedingt mit mangelnder Hygiene zu tun. Von Kinderkopf zu Kinderkopf können sie direkt rasch übertragen werden. Aber auch durch gemeinsam verwendete Pölster, das gemeinsame Tragen von Kopfbedeckungen wie z.B. Hauben und Verwenden von Kämmen und Bürsten gehen Läuse auf Wanderschaft – wenn auch seltener. Überall, wo Kinder sozusagen „ihre Köpfe zusammenstecken“, können sich die winzigen Parasiten verbreiten. Daher sollten Eltern und Erziehungsberechtigte schnell reagieren und betroffene Kinder sorgfältig behandeln.

Wie erkennt man einen Lausbefall

Kopfläuse legen ihre Eier in den Haaren ab und ernähren sich vom Blut der Kopfhaut. Sie geben ein Speichelsekret ab, das Juckreiz auslöst.

  • Juckreiz und Beißen der Kopfhaut können daher ein Verdachtsmoment für Läuse sein. Wenn sich Ihr Kind ständig am Kopf kratzt, sollten Sie sich daher Kopfhaut und Haare näher ansehen und nach Läusen Ausschau halten.
  • Der sichere Beweis eines Lausbefalls ist das Auffinden einer lebendigen Laus oder Larve (noch nicht ganz ausgewachsene Laus). Dies ist allerdings nicht immer leicht. Die „Plagegeister“ sind mit ca. zwei bis drei Millimetern sehr klein, haben einen flachen Körper und sind meist graubraun. Larven sind noch etwas kleiner – und können oft nur mittels Lupe erkannt werden.
  • Am besten ist es, das nasse Haar gründlich zu kämmen (Läusekamm/Nissenkamm) – von der Haarwurzel weg. Scheiteln Sie dazu das Haar, und suchen Sie bei gutem Licht Strähne für Strähne nach Läusen ab. Läuse halten sich u.a. an Stellen wie Schläfen, Nacken und hinter den Ohren auf.

Es können sich auch bräunlich-graue Lauseier finden. Diese sind etwa 0,8 Millimeter groß, tropfenförmig und lassen sich – auch durch Waschen und Abschütteln – nur schwer vom Haar entfernen. Außerdem können sich weißliche Eierhüllen (Nissen) finden. Aus diesen können noch Larven schlüpfen. Beides – Eier und Nissen – kann ebenfalls auf einen Lausbefall hindeuten.

Hinweis

Haustiere übertragen diese Art der Läuse nicht.

Was tun bei einem Lausbefall?

Gibt es in Kindergarten, Schule oder im Freundes- und Bekanntenkreis Lausalarm, sollten Sie auf jeden Fall auch die Köpfe Ihrer Lieben unter die Lupe nehmen. Findet sich eine Laus an Kopf/Haaren, ist es notwendig, eine Behandlung vorzunehmen – und das möglichst rasch. Verschiedenste Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen werden dafür angeboten (z.B. Shampoos, Spülungen). In jedem Fall sollten Sie die Packungsbeilage genau lesen und die Anwendung nach Vorschrift durchführen. Bei vielen Lausmitteln ist eine Nachbehandlung notwendig. Diese ist einzuhalten, da bei der Erstbehandlung Nissen/Eier überleben können, aus denen nach acht bis zehn Tagen junge Läuse schlüpfen. In Ermangelung einer Nahrungsquelle sterben sie jedoch auf Gegenständen (wie z.B. auf Kämmen) nach ca. 55 Stunden ab.

Informieren Sie sich in der Apotheke, bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder bei Gesundheitsamt/Hygienestellen der Städte bzw. Länder über Maßnahmen und Produkte (richtige Anwendung, Gegenanzeigen etc.). Beachten Sie die Packungsbeilage. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern sowie bei wundgekratzter Kopfhaut oder bei einer Erkrankung der Kopfhaut sollten Sie mit einer Ärztin/einem Arzt Rücksprache halten. Im Falle von Schwangerschaft, Stillzeit, Allergien oder Überempfindlichkeiten, z.B. auf chemische Substanzen, Asthma etc., sollten Sie ebenfalls vorher Ihre Ärztin/Ihren Arzt informieren.

Ideal zur Bekämpfung von Läusen ist die Anwendung eines zugelassenen Mittels aus der Apotheke in Kombination mit dem Auskämmen des nassen Haars mithilfe eines speziellen Nissenkammes. Wichtig ist es, nach dem Scheiteln die nassen Haare strähnenweise sorgfältig und langsam von der Kopfhaut zu den Haarspitzen zu kämmen (teils auch öfter). Die so entfernten Nissen, Larven und Läuse können mit einem Papiertuch sorgfältig abgewischt und entsprechend entsorgt werden.

Wenn Sie bei Ihrem Kind einige Zeit nach einer Lausbehandlung an den Haaren zwar Nissen finden, die weiter als einen Zentimeter von der Kopfhaut entfernt sind, jedoch keine Läuse, kann das ein gutes Zeichen sein. Vermutlich ist der Lausbefall dann vorbei. Ganz sicher ist dies allerdings nicht. Auch wenn keine Nissen und Läuse mehr gefunden werden, müssen Kopfhaut und Haare daher weiter kontrolliert werden.

Beachten Sie, dass Läuse gegen bestimmte Mittel bereits Resistenzen aufweisen können – dann muss ein weiteres Präparat angewendet werden. Informieren Sie sich darüber in der Apotheke bzw. bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.

Maßnahmen für Kämme, Kleidung & Co.

Neben der Bekämpfung der Läuse mit speziellen Läusemitteln und dem Auskämmen können folgende Maßnahmen zusätzlich angewendet werden:

  • Kämme, Bürsten und Haarspangen etc. in heißem Seifenwasser sorgfältig reinigen.
  • Nach der Behandlung bzw. dem Auskämmen sollte die Kleidung gewechselt und entsprechend behandelt werden.
  • Wechseln Sie auch Bettwäsche, Kleidung, Handtücher sowie andere Textilien, die betroffen sein können, und waschen Sie diese bei mindestens 60 Grad.
  • Mützen, Kuscheltiere, Kuscheldecken, Kissen, Spielzeug etc., auf die Läuse gelangt sein könnten, die aber nicht so warm gewaschen werden können, können in einem fest verschlossenen Plastiksack verpackt und bei Zimmertemperatur oder möglichst warmen Temperaturen „ausgehungert“ werden. Auch ein Aufenthalt von einigen Tagen bei Minusgraden (-10 bis -15 Grad Celsius) tötet Läuse ab.
  • Kindersitze etc. können mit dem Staubsauger gut abgesaugt werden, um alle Haare und Läuse zu entfernen. Auch Schlafzimmer, Wohnräume etc. können gesaugt werden. Entsorgen Sie den Staubsaugerbeutel unmittelbar danach.
  • Das Verwenden von Desinfektionsmitteln und Insektensprays (für Möbel etc.) ist nicht notwendig.
  • Ebenfalls nicht notwendig: Die Haare kurz schneiden bzw. abrasieren.
  • Nähere Informationen zur Bekämpfung von Läusen bzw. Entwesung können Sie z.B. beim Gesundheitsamt/Gesundheitsdienst einholen. Einige Stellen führen auch Entlausungen durch. Infos und Adressen erhalten Sie zudem auf der jeweiligen Website.

Hinweis

Als Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter sollten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kindergartens bzw. der öffentlichen Institution umgehend informieren, wenn bei Ihrem Kind Kopfläuse auftreten. Das gilt auch für das nähere Umfeld – wie die Eltern von Kindern, mit denen Ihr Kind zu tun hat. Läuse können nur auf Dauer verbannt werden, wenn alle an vorbeugenden Maßnahmen (regelmäßiger Check von Kopfhaut und Haaren) und einer sorgfältigen Behandlung mitmachen. Manche Kindergärten verlangen eine Bestätigung der Laus- und Nissenfreiheit von der Ärztin/dem Arzt oder dem Gesundheitsamt.

Wann darf das Kind wieder in den Kindergarten?

Erkundigen Sie sich am besten im Kindergarten, wann das Kind wieder in den Kindergarten darf. Beachten Sie, dass oftmals weitere Behandlungen durchgeführt werden müssen (je nach Präparat). Zur Sicherheit können Sie außerdem Ihre Ärztin/Ihren Arzt kontaktieren.

Wie kann ich mein Kind vor Kopfläusen schützen?

Einen optimalen Schutz gibt es nicht. Jeder, der näheren Kontakt zu anderen Menschen hat, kann Läuse bekommen. Es ist jedoch ratsam, Kopfhaut und Haare von Kindern regelmäßig zu kontrollieren.

Weitere Infos

Nähere Infos erhalten Sie im jeweiligen Kindergarten, bei den Gesundheitsstellen der Städte und Länder sowie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt für Allgemeinmedizin.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien

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