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Schwangerschaftsabbruch

Nicht jede Schwangerschaft ist gewollt. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Frauen vor der Entscheidung stehen, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen.

In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinischen Grund innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft möglich. Bei medizinischer Notwendigkeit kann ein Schwangerschaftsabbruch auch nach den ersten drei Schwangerschaftsmonaten vorgenommen werden.

Erfahren Sie, welche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs es gibt und wo dieser durchgeführt werden kann.

Wie sind Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich geregelt?

Seit 1975 ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich mit der sogenannten Fristenlösung gesetzlich geregelt. Seither kann eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate legal abgebrochen werden. Gemeint ist damit der Zeitraum vor Beginn der 16. Schwangerschaftswoche.

Hinweis

Der Fortlauf einer Schwangerschaft wird üblicherweise nicht vom Zeitpunkt der eigentlichen Befruchtung, sondern vom ersten Tag der letzten Menstruationsblutung berechnet. Liegt dieser 16 Wochen zurück, ist das ungeborene Kind etwa 14 Wochen alt. Zusätzlich beginnt eine Schwangerschaft juristisch erst mit der Implantation (ca. am 7. Tag).
Mehr zum Thema: Eine Schwangerschaft beginnt.

Ein Schwangerschaftsabbruch darf grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, es muss zuvor ein entsprechendes Aufklärungsgespräch stattfinden. Die Frau ist jedoch nicht verpflichtet, ihre persönlichen Gründe für den Abbruch bekanntzugeben.

In bestimmten Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf der ersten drei Monate möglich; man spricht dann von einem Spätabbruch. Mehr zum Thema: Schwangerschaftsabbruch: Gesetzliche Regelungen und Fristen.

Welche Formen des Schwangerschaftsabbruches gibt es?

Hat sich die Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, stellt sich die Frage, wie dieser durchzuführen ist. Es gibt folgende Methoden:

  • Chirurgischer Abbruch mittels Absaugung (Vakuumaspiration) oder
  • medikamentöser Abbruch.

Unter bestimmten Umständen kann ergänzend auch ein chirurgischer Abbruch mittels Kürettage (Ausschabung) zum Einsatz kommen (siehe unten).

Keine Methode ist grundsätzlich besser oder für alle Frauen geeignet. Es ist deshalb auch Aufgabe der Beratung, über alle Methoden ausführlich zu informieren und auf die jeweiligen Vor- und Nachteile hinzuweisen. Ärztin/Arzt und Patientin entscheiden anschließend gemeinsam, welches Vorgehen individuell gewählt wird. Berücksichtigt werden dabei unter anderem der Fortschritt der Schwangerschaft, das eventuelle Vorliegen von Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ) sowie persönliche Faktoren und der Wunsch der Frau.

Wie wird ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?

Ein chirurgischer Abbruch mittels Absaugung (Vakuumaspiration) ist ab der fünften bis zur 14. Schwangerschaftswoche (gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regelblutung) möglich. Die Frau hat die Wahl, ob sie den Eingriff unter kurzer Vollnarkose oder unter örtlicher Betäubung durchführen lassen möchte. In beiden Fällen kann eine chirurgische Abtreibung ambulant in einem Krankenhaus oder einer entsprechend ausgestatteten gynäkologischen Ordination stattfinden, solange keine Risikofaktoren für Komplikationen vorliegen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Anämie ).

Ein Schwangerschaftsabbruch mittels Absaugung ist ein sicherer chirurgischer Eingriff, und es gibt nur selten Komplikationen, wenn er von entsprechend ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt wird. Das Schwangerschaftsgewebe kann in 99 Prozent der Fälle vollständig entfernt werden. Das Risiko, dass Restschwangerschaftsgewebe in der Gebärmutter verbleibt, ist bei sehr frühen Schwangerschaftsabbrüchen (vor der 7. Woche) höher, da zu diesem Zeitpunkt eine intakte Schwangerschaft im Ultraschall schwerer zu erkennen ist. Gegebenenfalls ist eine Nachkürettage notwendig.

Absaugung unter örtlicher Betäubung

Die Ärztin/der Arzt betäubt den Muttermund und den Gebärmutterhals örtlich mit einem Lokalanästhetikum; dabei sind für die Patientin einige Stiche zu spüren. Der Rest des Eingriffes verläuft schmerzfrei. Es wird ein dünnes Plastikröhrchen in die Gebärmutterhöhle geschoben und das Schwangerschaftsgewebe sowie die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt (Saugcurette). Mittels Ultraschall kontrolliert die Ärztin/der Arzt anschließend, ob die Gebärmutterhöhle tatsächlich leer ist, um sicherzugehen, dass keine Gewebereste zurückgeblieben sind.

Der Eingriff dauert nur wenige Minuten (ca. drei bis fünf Minuten) und die Frau kann nach etwa einer Stunde nach Hause gehen. Eine Nachkontrolle ist meist nicht notwendig, wenn eine Ultraschallkontrolle unmittelbar nach der Absaugung durchgeführt wurde. Nach dem Eingriff können vorübergehende periodenähnliche Krämpfe auftreten, da sich die Gebärmutter reflektorisch zusammenzieht, sobald sie entleert ist. Gegebenenfalls können Schmerzmittel (z.B. NSAR wie Ibuprofen) verabreicht werden. Auch leichte Blutungen sind möglich.

Absaugung unter Kurznarkose

Vor dem Eingriff verabreicht eine Anästhesistin/ein Anästhesist ein Narkosemittel über eine Vene, die Patientin schläft daraufhin ein. Die Kurznarkose wirkt ca. fünf bis zehn Minuten. Der Ablauf des Schwangerschaftsabbruches an sich ist identisch mit dem des chirurgischen Abbruchs unter örtlicher Betäubung. Nach einer kurzen Beobachtungszeit kann die Frau nach Hause gehen.

Kürettage (Ausschabung)

Unter einer Kürettage versteht man in der Medizin eine Ausschabung der Gebärmutter. Dabei löst bzw. entfernt die Ärztin/der Arzt mit einem löffelförmigen Instrument (Curette) das Schwangerschaftsgewebe aus der Gebärmutter. Der Eingriff findet unter Vollnarkose statt. Diese früher häufig durchgeführte Methode wird jedoch heute nicht mehr als alleinige Methode zum Schwangerschaftsabbruch empfohlen; der Eingriff dauert länger und ist mit einer höheren Komplikationsrate verbunden als eine Absaugung. Eine Kurettage kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn nach einer anderen Abtreibungsmethode Reste in der Gebärmutter verblieben sind, die nachträglich entfernt werden müssen. Mehr zum Thema: Kürettage

Wie wird ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?

Seit 1999 ist die Abtreibungspille Mifegyne® in Österreich zugelassen. Das Medikament wirkt sehr zuverlässig, insbesondere in der Frühschwangerschaft. Mifegyne® ist einerseits zugelassen für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche bzw. dem 63. Tag gerechnet ab der letzten Regelblutung. Zudem wird auch ein Spätabbruch aus medizinischen Gründen medikamentös durchgeführt. Dabei ist die Verwendung der Abtreibungspille inzwischen sogar die Standardmethode.

Der medikamentöse Abbruch in der Frühschwangerschaft ist in 95 bis 98 Prozent der Fälle erfolgreich; in rund zwei Prozent der Fälle muss im Anschluss ein chirurgischer Eingriff durchgeführt werden, um verbliebenes Restgewebe zu entfernen. Die Wirksamkeit nimmt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer ab.

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch darf in Österreich nur in Spitälern, Ambulatorien oder bei niedergelassenen Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden.

Hinweis

Mifegyne ist rezept- und apothekenpflichtig und darf nur an Spitäler und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgegeben werden. Die Einnahme des Medikamentes darf nur in Gegenwart der Ärztin/des Arztes bzw. nach schriftlicher ärztlicher Anordnung erfolgen.

Wie wirkt die Abtreibungspille?

Die Abtreibungspille enthält Mifepriston, ein künstliches Hormon, das dem natürlichen Hormon Progesteron sehr ähnlich ist. Progesteron ist entscheidend an der Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt; Mifepriston wirkt wie ein „Anti-Progesteron“ und blockiert dessen Wirkung. Zusätzlich wird ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Misoprostol (ein Prostaglandin) eingenommen; diese Kombination leitet einen Prozess ein, der einer spontanen frühen Fehlgeburt ähnelt: Der Muttermund öffnet sich, die Gebärmutter zieht sich zusammen, und mit einer Blutung geht die Frucht ab.

Wie läuft ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ab?

Im Unterschied zu einem chirurgischen Abbruch dauert die medikamentöse Abtreibung mehrere Tage. Am ersten Tag wird unter ärztlicher Aufsicht die Mifegyne-Tablette eingenommen; etwa 24 Stunden später kann eine leichte Blutung einsetzen. Zwei Tage nach der Einnahme wird ein weiteres Medikament, ein sogenanntes Prostaglandin, eingenommen. Dieses Hormon unterstützt die Ausstoßung der Frucht weiter: Es kommt zu einer stärkeren Blutung, meist verbunden mit krampfartigen Unterbauchschmerzen. Gegebenenfalls können Schmerzmedikamente verordnet werden. Bei medikamentösen Abbrüchen in der späteren Schwangerschaft kann es unter Umständen notwendig sein, die Gabe des Prostaglandines (mehrfach) zu wiederholen.

Die Dauer der Blutung kann verschieden sein: von ein bis zwei Tagen bis hin zu Schmierblutungen von zwei bis drei Wochen. Bei der medizinischen Nachuntersuchung (ein bis zwei Wochen später) klärt die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt mittels Ultraschall- und Blutuntersuchung ab, ob die Schwangerschaft tatsächlich beendet wurde.

Wann darf die Abtreibungspille nicht eingenommen werden?

Die Abtreibungspille darf nicht eingenommen werden unter anderem bei:

  • chronischem Nebennierenversagen,
  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
  • schwerem, nicht therapeutisch kontrolliertem Asthma bronchiale,
  • angeborener Porphyrie (Stoffwechselerkrankung).

Abtreibungspille und Pille danach

Die Abtreibungspille ist nicht zu verwechseln mit der „Pille danach“. Die Pille danach verhindert einen Eisprung und damit die Befruchtung, d.h. sie verhindert, dass eine Schwangerschaft überhaupt entsteht. Eine bereits bestehende Schwangerschaft beendet sie nicht. Die Pille danach muss möglichst rasch (möglichst innerhalb von zwölf Stunden), spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden (drei Tage; Levonorgestrel) bzw. bis max. 120 Stunden (fünf Tage; Ulipristalacetat) nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden.

Hinweis

Die Pille danach ist in Österreich rezeptfrei in Apotheken erhältlich.

Medikamentöser Abbruch in der Spätschwangerschaft

Im Allgemeinen werden Spätabbrüche nur noch dann durchgeführt, wenn eine schwere Entwicklungsstörung oder eine Erkrankung des Feten nachgewiesen wird, die nicht mit dem Leben vereinbar ist bzw. eine nicht anders abwendbare ernste Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren vorliegt. Ein Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat kann nicht mehr durch Absaugung durchgeführt werden; in diesen Fällen ist der medikamentöse Abbruch die Standardmethode.

Wenn der Schwangerschaftsabbruch zu einem Zeitpunkt stattfindet, zu dem das Kind theoretisch auch außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre (etwa ab der 22+0 bzw. 23+0 Schwangerschaftswoche), wird ein sogenannter Fetozid durchgeführt: Dabei wird dem Kind in der Gebärmutter eine herzlähmende Injektion verabreicht, um sicherzugehen, dass es zum Zeitpunkt der Geburt tot ist. Erst danach wird die Geburt medikamentös eingeleitet. In der Regel wird in jedem Einzelfall individuell über das genaue Vorgehen entschieden.

Welche Komplikationen können nach einem Schwangerschaftsabbruch auftreten?

Das Risiko körperlicher Komplikationen nach einem sachgerecht durchgeführten chirurgischen Schwangerschaftsabbruch sowie nach Einnahme der Abtreibungspille ist insgesamt sehr gering. Dazu zählen unter anderem:

  • starker Blutverlust, Fieber und starke Unterbauchschmerzen. Diese Anzeichen können auf verbliebenes Restschwangerschaftsgewebe bzw. auf eine Infektion hindeuten; wenden Sie sich an die Ärztin/den Arzt, die/der den Eingriff durchgeführt hat.
  • Verletzungen der Gebärmutter bzw. des Muttermundes sowie Narkosezwischenfälle bei chirurgischen Schwangerschaftsabbrüchen.
  • das Vorliegen einer ektopen Schwangerschaft (v.a. einer Eileiterschwangerschaft), die in den Voruntersuchungen nicht als solche erkannt wird. Eine Eileiterschwangerschaft wird durch die beschriebenen Methoden nicht beendet; wird sie nicht rechtzeitig erkannt, kann sie für die Frau lebensgefährlich werden.

Früher, als Schwangerschaftsabbrüche verboten waren, wurden diese von unqualifizierten Leuten mit ungeeigneten Instrumenten unter unhygienischen Bedingungen und spät in der Schwangerschaft durchgeführt. Deshalb kam es früher sehr häufig zu Komplikationen oder sogar Todesfällen. Diese Dinge gehören jedoch der Vergangenheit an, seitdem der Abbruch legal ist.

Was ist nach einem Schwangerschaftsabbruch zu beachten?

Blutungen und periodenähnliche Krämpfe (Nachwehen) gehören zu den Folgen jeder Form des Schwangerschaftsabbruches. Nach einem chirurgischen Abbruch sind die Blutungen meist schwächer ausgeprägt als bei der Regelblutung. Nach einem medikamentösen Abbruch ist die Blutung etwas verlängert und verstärkt und die Bauchkrämpfe sind unter Umständen intensiver.

Um einer möglichen Infektion vorzubeugen, sollte die Frau, solange die Blutung anhält, nichts in die Scheide einführen (Tampon), nicht baden und keinen Geschlechtsverkehr haben.

Schwangerschaftsanzeichen, die die Frau vor dem Eingriff verspürt hat (z.B. Übelkeit, Ziehen in den Brüsten), können nach dem Eingriff noch einige Tage bestehen bleiben; sie klingen meist innerhalb einer Woche ab.

Hinweis

Ein Schwangerschaftstest kann bis zum Einsetzen der nächsten Regelblutung noch ein positives Ergebnis liefern.

Mit dem Schwangerschaftsabbruch und der danach einsetzenden Blutung beginnt ein neuer Menstruationszyklus, im Rahmen dessen die Frau wieder schwanger werden kann. Deshalb ist es wichtig, unmittelbar mit einer wirksamen Verhütung zu beginnen. Ein komplikationsloser Abbruch hat keine negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Bevor Frauen die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen, haben sie die Möglichkeit, sich in folgenden Einrichtungen neutral beraten zu lassen:

Eine Liste von Frauengesundheitszentren und Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern finden Sie in der Broschüre "Ungewollt schwanger" des Netzwerks der österreichischen Frauengesundheitszentren.

Wohin kann ich mich wenden?

Eine Liste der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, finden Sie auf der Homepage der

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei medizinischen Gründen. Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Notwendigkeit muss privat bezahlt werden.

Medizinische Gründe liegen vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.

Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch 

Die Stadt Wien, das Land Tirol und die Stadt Graz übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn sich die Frau in einer materiellen Notlage befindet.

Ausführlich Informationen finden Sie unter:

Was tun, wenn die Frist für einen Abbruch abgelaufen ist?

Für den Fall, dass eine Frau sich nicht in der Lage sieht, ein Kind aufzuziehen, die Schwangerschaft aber nicht abbrechen lassen möchte bzw. die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch bereits abgelaufen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Dr. Karin Windsperger

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