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Eltern-Kind-Pass: 4. - 6. Untersuchung des Kindes

Zwischen dem dritten und fünften Lebensmonat stehen sowohl die körperliche als auch geistige Entwicklung des Kindes im Vordergrund. Bei der fünften Untersuchung zwischen dem siebten und neunten Lebensmonat wird ein besonderes Augenmerk auf das Gehör gelegt, da eine unerkannte Hörstörung auch die Sprachentwicklung beeinträchtigen kann. Bei der sechsten Eltern-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes überprüft die Ärztin oder der Arzt die nächsten Entwicklungsschritte. Gleichzeitig erfolgt die erste Augenuntersuchung.

4. Untersuchung des Kindes (3.-5. Lebensmonat)

Die Ärztin oder der Arzt überprüft das kindliche Bewegungsverhalten sowie das Hör- und Sehvermögen:

  • Kann das Kind den Kopf in Bauchlage halten?
  • Kann das Kind nach Gegenständen greifen?
  • Kann das Kind Gegenstände mit den Augen verfolgen?
  • Schielt das Kind?

Gewicht und Größe des Kindes werden erneut festgehalten, Reflexe und Organe genau untersucht. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert die Lücke zwischen den Knochen der Schädeldecke (Fontanelle) und überprüft die Hüfte noch einmal genau auf Fehlstellungen.

Empfohlene Impfungen

Neugeborene verfügen nach der Geburt über einen sogenannten Nestschutz. Das heißt, sie sind durch mütterliche Antikörper gegen bestimmte Infektionskrankheiten für eine gewisse Zeit geschützt. Dies gilt jedoch nur für jene Infektionen, welche die Mutter selbst durchgemacht hat oder gegen die sie geimpft wurde. Da das Immunsystem von Säuglingen und Kleinkindern jedoch einige Zeit zum Aufbau von eigenen Antikörpern benötigt, empfehlen Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums, möglichst früh (laut aktuellem Impfplan) mit dem Impfschutz zu beginnen.

Ausführliche Informationen zu Empfohlene Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Untersuchung kann von Kinderärztinnen oder Kinderärzten, Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern und von Ärztinnen oder Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden.

5. Untersuchung des Kindes (7.-9. Lebensmonat)

Neben der ausführlichen körperlichen Untersuchung überprüft die Ärztin oder der Arzt die altersgerechte Bewegungsfähigkeit und Geschicklichkeit des Kindes:

  • Kann sich das Kind alleine vom Rücken auf den Bauch drehen?
  • Kann sich das Kind in Bauchlage mit geöffneten Händen abstützen?
  • Kann das Kind gezielt nach einem Gegenstand greifen?
  • Kann das Kind frei sitzen?

Ein besonderes Augenmerk legt die Ärztin oder der Arzt bei dieser Untersuchung auf das Gehör. Die Überprüfung des Gehörs ist wichtig, da eine unerkannte Hörstörung auch die Sprachentwicklung beeinträchtigen kann.

Die Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung (HNO-Untersuchung) umfasst:

  • Inspektion der Ohren,
  • Inspektion der Nasenhöhle und
  • Inspektion von Mund und Rachen.

Bei der Inspektion der Ohren achtet die Ärztin oder der Arzt auf Ohrmuschel- und Gehörgangsveränderungen. Mithilfe des Ohrmikroskops werden der Gehörgang und das Trommelfell beurteilt. Die Inspektion der Nase und des Rachenraums dient vor allem dazu, entzündliche Erkrankungen auszuschließen.

Es erfolgt eine Beurteilung des Hörvermögens anhand der Reflexaudiometrie. Dabei beobachtet die Ärztin oder der Arzt, wie das Kind auf akustische Reize reagiert. Folgende Reflexe können beobachtet werden:

  • der Lidreflex (Aurikolo-palpebral-Reflex): Beim Erschrecken schließen sich die Augenlider des Kindes.
  • der Schreckreflex (Moro-Reflex): Wenn das Kind erschrickt, öffnet es die Hände und breitet die Arme aus.
  • der Atmungsreflex: Ein vertiefter Atemzug mit Anhalten des Atems lässt sich beobachten.

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchung einschließlich der HNO-Untersuchung kann von Kinderärztinnen oder Kinderärzten, Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern, in den Fachambulatorien für Kinderheilkunde sowie von Ärztinnen oder Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden. Für die HNO-Untersuchung können Sie sich auch an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde wenden.

6. Untersuchung des Kindes (10.-14. Lebensmonat)

Bei der sechsten Eltern-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes überprüft die Ärztin oder der Arzt die nächsten Entwicklungsschritte. Gleichzeitig erfolgt die erste Augenuntersuchung.

Die Ärztin oder der Arzt erkundigt sich, was das Kind schon alles kann, um die grob- und feinmotorische sowie die sprachliche Entwicklung beurteilen zu können.

  • Kann das Kind krabbeln?
  • Kann das Kind schon alleine stehen?
  • Kann das Kind schon erste Schritte an der Hand gehen?
  • Kann das Kind Gegenstände wegwerfen?
  • Kann das Kind schon erste Worte sagen?

Zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat bekommen die meisten Kinder ihre ersten Zähne. Bei den Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen beobachtet die Ärztin oder der Arzt, wie das sogenannte „Zahnen“ verläuft. Um Milchzahnkaries vorzubeugen, empfiehlt die Ärztin oder der Arzt, fluoridhaltige Kinderzahnpasta zu verwenden. Die Untersuchung beinhaltet auch eine genaue Augenuntersuchung, damit Fehlentwicklungen, wie z.B. Schielen, rechtzeitig erkannt werden.

Hier erfahren Sie mehr zu Milchzähne-Zahnpflege von Anfang an.

Erste Augenuntersuchung

In diesem Alter ist das Sehvermögen bereits gut entwickelt. Bei einer Untersuchung der äußeren Augenabschnitte wird besonders auf Missbildungen geachtet.

Folgende Kontrollen sind vorgesehen:

  • Hornhaut,
  • Lider,
  • Beweglichkeit der Augen sowie
  • Parallelstand der Augen (Schielen).

Wer führt die Untersuchung durch?

Die Untersuchung – einschließlich der Augenuntersuchung – kann von

  • Kinderärztinnen oder Kinderärzten,
  • Allgemeinmedizinerinnen oder Allgemeinmedizinern,
  • in Fachambulatorien für Kinderheilkunde sowie von
  • Ärztinnen oder Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden.

Für die Augenuntersuchung können Sie sich aber auch an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Augenheilkunde und an die entsprechenden Fachambulatorien wenden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 7. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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